09.06.2008 Kopftuchverbot in der Türkei Türkei: Verfassungsrichter verbieten Kopftuch an UniversitätenAn türkischen Universitäten dürfen auch künftig keine Kopftücher getragen werden. Das Verfassungsgericht erklärte ein Gesetz der konservativ-islamischen Regierungspartei AKP für verfassungswidrig, das eine Lockerung des Kopftuchverbots vorsah - und setzt die Partei damit weiter unter Druck.
Anhängerinnen von Premier Erdogan im türkischen Parlament, Foto: AP Das Urteil des Verfassungsgerichts fiel eindeutig aus: Neun von elf Richtern sprachen sich dafür aus, das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen beizubehalten. Das Gericht gab damit einer Klage zweier türkischer Oppositionsparteien statt, die gegen eine Lockerung des Verbots geklagt hatten. Erst im Februar hatte das türkische Parlament das Kopftuchverbot mit der Mehrheit der konservativ-islamischen Regierungspartei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) aufgehoben. Der Parlamentsbeschluss sei jedoch ein Verstoß gegen die säkularen Grundwerte der Republik, entschied der oberste Gerichtshof nun. Der Richterspruch könnte das Land vor eine Zerreißprobe stellen. Während die Opposition und Vertreter des Militärs das Urteil begrüßten, erhöht sich für Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan der politische Druck: Die Enscheidung des Gerichts gilt als richtungweisend für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die regierende AKP. Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya hatte im März einen Verbotsantrag gegen die Partei beim Verfassungsgericht eingereicht: Die AKP betreibe die Islamisierung der Türkei. Die von der Partei initiierte Lockerung des Kopftuchverbots gilt als wichtigster Punkt der Anklage. AKP-Politiker werteten das Urteil als "Putsch der Justiz" gegen die Regierung. Die Judikative nehme zu stark Einfluss auf den politischen Prozess und hebele die parlamentarische Demokratie aus. Die Entscheidung entfachte in der Türkei erneut die Debatte über die Rolle der Justiz und deren Verhältnis zu Parlament und Regierung. Die AKP diskutiert bereits seit einigen Wochen über eine Verfassungsänderung, um die Exekutive gegenüber der Justiz zu stärken und ein Verbotsverfahren zu umgehen. Allerdings fehlt der Partei dafür die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Die Regierung denkt nun über ihre möglichen Schritte nach - Neuwahlen, ein Referendum oder die Gründung einer neuen Partei. Quelle: bpb
0 Comments
Leave a Reply. |