Vor einigen Minuten wurde gemeldet: "Die Bundesregierung stuft mehr als 20 Länder als Hochrisikogebiete ein". Nach Durchsicht der Liste ist mir aufgefallen. Die Türkei wurde in der Liste nicht als Hochrisikogebiet aufgeführt. In meinem letzten Beitrag vom 16.01.2021 "nehmen ist seliger denn geben" hatte ich über die mögliche Annäherung der Türkei an die EU berichtet. In dem Artikel hatte ich darauf hingewiesen sich nicht über den Tisch auf dem türkischen Basar ziehen zu lassen. Das meine Befürchtung schon nach einer Woche wahr wird, hätte ich nicht gedacht. Nun war unser Außenminister Heiko Maas wieder auf (h)eiliger Mission in der Türkei. Ein Gastgeschenk im Gepäck, das wird nun klar. Diesmal scheinbar keine Waffenexportgenehmigung sondern eine viel schönere Überraschung, die bei der türkischen Führung sehr gut angekommen sein dürfte. Die Türkei wurde nicht mehr als Hochrisikogebiet für den künftigen Reiseverkehr aufgeführt. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. Deutschland ist in weiten Teilen ein Hochinzidenzgebiet. Hier gibt es Kontakt- und inländische Reisebeschränkungen. Touristische Reisen sind zur Zeit in Deutschland stark eingeschränkt. Hotels, Restaurants, Freizeiteinrichtungen etc. herunter gefahren. Nun setzte ich mich in den Flieger und reise in ein Hotel in die Türkei. Hier wird sicherlich die Nutzung von Wellnessangeboten, Freigang etc. nicht untersagt. Da kann man nur verständnislos den Kopf schütteln. Oder anders ausgedrückt. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Die Bundesregierung glaubt immer noch den Statistikzahlen zu den Corona Erkrankungen in der Türkei.Man muss also nur die Inzidenzzahlen niedrig ansetzen um nicht in die Lister der Hochrisikogebiete aufgenommen zu werden. Überprüfbar sind die türkischen Inzidenzzahlen eh nicht. Nach meiner Kenntnis könnte der Reiseverkehr in die Türkei wieder ab März aufgenommen werden. Im Gegenzug zum Gastgeschenk. Vielleicht erhalten wir die nächsten Tage die frohe Botschaft, dass die in der Türkei festgehaltene Deutsch-Kurdin Gönül Örs nicht verurteilt wird und nach Deutschland zurückkehren darf. Dann können sich alle auf die Schulter klopfen, nach dem Motto "ein Hoch auf die Rechtsstaatlichkeit" in der Türkei. Warten wir es einmal ab. Die Unterstellung einer möglichen Verquickung zwischen Gastgeschenk (Reisemöglichkeit) und Gegenleistung (Freilassung deutscher Bürger) ist vom Autor nicht beabsichtigt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Autor: Admin Editor
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