Eine Quellenangabe ist in einer Veröffentlichung der Verweis auf eine Informationsquelle, auf die zurückgegriffen wurde, beispielsweise ein Buch oder einen Zeitungsartikel.
Allgemeines
Die Quellenangabe wird entweder direkt am Objekt (Artikel, Bericht, Foto, Zeichnung, Zitat) gemacht oder in einem gesonderten „Quellenverzeichnis“ angegeben. In Ton- oder Filmmaterial können die Quellen im Nachspann angesagt oder angezeigt werden.Erfolgt die Quellenangabe direkt am Objekt, so steht sie meistens in Klammern. Zum Beispiel:
In vielen Werken mit historischem Gehalt werden auch oft Zeitzeugen genannt. Diese werden dann bei ihrem Bericht gefilmt oder es wird der Ton mitgeschnitten, um eine belegbare Quelle zu erhalten. Auch Tagebücher und handgefertigte Skizzen können als historische Quellen dienen.
Die Zitate sind eine Untermenge der Quellenangaben. Quellenangaben dienen dabei zur Auffindung sämtlicher Ausdrucksweisen, Zitate beschränken sich nur auf gesprochenen oder gedruckten Wortlaut.
Je nach moderner Lizenz der Quelle ist mit der Quellenangabe möglicherweise bereits der Urheberschutz abgedeckt, wenn der Urheber besonders darauf hinweist.
Siehe auch: Creative-Commons-LizenzIn wissenschaftlichen Ausarbeitungen und für schulische Zwecke ist die Quellenangabe obligatorisch, um anderen Wissenschaftlern, Mitstudierenden und Mitschülern sowie Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, das verwendete Material zu sichten und dadurch den inhaltlichen Wert der Arbeit zu erkennen.
Quellenangabe im UrheberrechtViele nationale Kodifikationen zum Urheberrecht gestatten im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken die Verwendung von Zitaten. Die Rechtmäßigkeit dieser Verwendung fremden Gedankenguts ist allerdings an die Angabe der Quelle gebunden.
Bundesrepublik Deutschland§ 63 UrhG[1] bestimmt, dass die Quelle deutlich anzugeben ist. In der Regel ist die genaue Angabe der Fundstelle erforderlich, also auch die Angabe des Kapitels oder der Seitenzahl bei umfangreicheren Werken.
Beispiel einer Quellenangabe:
Zitat: Der Begriff der Quelle umfasse jedenfalls die Bezeichnung des Urhebers und in allen Fällen auch den Titel des Werkes oder eine andere dieses identifizierende Bezeichnung [...]. Auch die Angabe des Publikationsorgans [...] wird davon erfasst.
Quellenangabe: Dietz in: Schricker, Urheberrecht 2. A., 1999, § 63 UrhG Rdnr. 13f.
https://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe
Allgemeines
Die Quellenangabe wird entweder direkt am Objekt (Artikel, Bericht, Foto, Zeichnung, Zitat) gemacht oder in einem gesonderten „Quellenverzeichnis“ angegeben. In Ton- oder Filmmaterial können die Quellen im Nachspann angesagt oder angezeigt werden.Erfolgt die Quellenangabe direkt am Objekt, so steht sie meistens in Klammern. Zum Beispiel:
- „Kaiser Hubert der Große regierte Atlantis von 1111 bis 1112.“ (Max Musterautor: Atlantis. Berlin 1901, S. 123)
- „Beobachtungen des Weltraumteleskops Hubble ergaben, dass sich die Monde des Uranus dem Planeten nähern.“ (Max Musterautor: Neue Uranus-Monde. In: Populäre Wissenschaft. Nr. 12, 2005, S. 12–13)
- „Dies ist ein Beispiel.“ (http://example.com, Stand: [Datum])
In vielen Werken mit historischem Gehalt werden auch oft Zeitzeugen genannt. Diese werden dann bei ihrem Bericht gefilmt oder es wird der Ton mitgeschnitten, um eine belegbare Quelle zu erhalten. Auch Tagebücher und handgefertigte Skizzen können als historische Quellen dienen.
Die Zitate sind eine Untermenge der Quellenangaben. Quellenangaben dienen dabei zur Auffindung sämtlicher Ausdrucksweisen, Zitate beschränken sich nur auf gesprochenen oder gedruckten Wortlaut.
Je nach moderner Lizenz der Quelle ist mit der Quellenangabe möglicherweise bereits der Urheberschutz abgedeckt, wenn der Urheber besonders darauf hinweist.
Siehe auch: Creative-Commons-LizenzIn wissenschaftlichen Ausarbeitungen und für schulische Zwecke ist die Quellenangabe obligatorisch, um anderen Wissenschaftlern, Mitstudierenden und Mitschülern sowie Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, das verwendete Material zu sichten und dadurch den inhaltlichen Wert der Arbeit zu erkennen.
Quellenangabe im UrheberrechtViele nationale Kodifikationen zum Urheberrecht gestatten im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken die Verwendung von Zitaten. Die Rechtmäßigkeit dieser Verwendung fremden Gedankenguts ist allerdings an die Angabe der Quelle gebunden.
Bundesrepublik Deutschland§ 63 UrhG[1] bestimmt, dass die Quelle deutlich anzugeben ist. In der Regel ist die genaue Angabe der Fundstelle erforderlich, also auch die Angabe des Kapitels oder der Seitenzahl bei umfangreicheren Werken.
Beispiel einer Quellenangabe:
Zitat: Der Begriff der Quelle umfasse jedenfalls die Bezeichnung des Urhebers und in allen Fällen auch den Titel des Werkes oder eine andere dieses identifizierende Bezeichnung [...]. Auch die Angabe des Publikationsorgans [...] wird davon erfasst.
Quellenangabe: Dietz in: Schricker, Urheberrecht 2. A., 1999, § 63 UrhG Rdnr. 13f.
https://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe