Moskau. 19. Februar. INTERFAX.RU - Die Alfa Capital Management Company hat beim Moskauer Schiedsgericht eine Klage gegen die Euroclear Bank in Höhe von 248,636 Milliarden Rubel eingereicht, wie aus den Akten hervorgeht.
Die SPB Bank, die Alfa-Bank und die Specialized Depository Infinitum JSC waren als Dritte an dem Fall beteiligt. Das Unternehmen kündigte an, am 14. Februar vor Gericht zu ziehen, um die Rechte der Kunden zu schützen. Im September 2023 erhielt Alfa Capital eine Ablehnung des belgischen Finanzministeriums, die in Euroclear eingefrorenen Kundengelder freizugeben. Die Klage von Alfa Capital gegen Euroclear ist mit mehr als 100 vor russischen Gerichten die größte. Zuvor hatte die Erste Verwaltungsgesellschaft das größte Forderungsvolumen, die im Juli eine Klage über 184,8 Milliarden Rubel einreichte und im Januar den Betrag auf 104,4 Milliarden Rubel klärte. Die Interaktion zwischen den europäischen Zentralverwahrern Euroclear, Clearstream und dem russischen Zentralverwahrer NSD (Teil der Moscow Exchange Group) war fast unmittelbar nach Ausbruch der Ereignisse in der Ukraine praktisch unterbrochen. Damals führten die russischen Behörden als Reaktion auf die harten Sanktionen Währungs- und Kapitalbeschränkungen ein, und europäische Abwicklungs- und Clearingorganisationen schlossen Rubel-"Brücken" und die Möglichkeit von Abrechnungen in Rubel. Anfang März 2022 verhängte die NSD gemäß den Anweisungen der Zentralbank der Russischen Föderation Beschränkungen für Transaktionen auf Euroclear- und Clearstream-Konten. Im Gegenzug haben die europäischen Zentralverwahrer ihre Geschäfte auf Rechnung der NSD eingeschränkt. Anfang Juni 2022 nahm die Europäische Union NSD in die Sanktionsliste auf, was zur Sperrung ihrer Konten bei Euroclear und Clearstream führte. Quelle: Interfax
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Dividenden- und Kursverluste bei russischen Aktien
sind nicht einem normalen Börsengeschehen geschuldet, sondern, wie von mir schon mehrfach geäußert, Folgen westlicher Sanktionspolitik. Eindeutig u kein Zweifel möglich! Die Handelsaussetzung russischer Aktien und darauf bezogener Zertifikate (ADRs und GDRs) an westlichen Börsen durch Verordnungen der EU/USA waren die primären Anlässe für das Desaster von heute. Die Kündigung der ADR-Verträge durch die russische Seite die Reaktion. Nun ist zu fragen, ob die EU und die USA durch diese gesetzgeberische Handlung das Eigentumsrecht ihrer Bürger verletzt haben. Ob EU-Charta oder grundgesetzlicher Schutz des Eigentums nach § 14, das ja durch Gesetze wiederum eingeschränkt werden kann, ist von dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Zwar darf der Staat Enteignungen vornehmen, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert (richtig schwammig formuliert), aber er muss die Enteigneten entschädigen!!!! Das wird die Bundesregierung mit allen Mitteln zu vermeiden versuchen. Daher müssen wir sie juristisch zwingen!!! Und war denn die Handelsaussetzung russischer Wertpapiere als Sanktion überhaupt zum Wohl der Allgemeinheit? Mit einer Verfassungsbeschwerde könnte man dies m.E. überprüfen lassen. Höhere Gewalt, also Krieg (fällt aus, da ja Deutschland sich nicht im Kriegszustand befindet) oder der Verweis auf geschlossene Bücher der Emittenten (warum sind sie denn geschlossen?) sind keine stichhaltigen Argumente gegen ein verfassungswidriges Verhalten der Bundorgane, d.h. Bundestag und Bundesregierung. Wichtig ist nur, daß alle Geschädigten nicht aufgeben, nicht einfach etwas abschreiben, was ihnen gehört. Ich wünsche mir gemeinsame Aktionen und ggf. gemeinsames juristisches Vorgehen. Quelle: Netzfund Aktiencheck #7786 Anwälte klagen auf Verletzung der Rechte einer großen Anzahl von Investoren Artikel 17 - Eigentumsrecht | European Union Agency for Fundamental Rights (europa.eu)
Meinung: Die Frage, die ich mir stelle ist, ob die Vermögen nicht sanktionierter Personen in der aktuellen Form durch die Broker und europäischen Verwahrstellen bzw. DR-Ausgeber überhaupt blockiert werden dürfen. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. ein öffentliches Interesse für die Entziehung meines Eigentums kann ich nicht erkennen.
Sanktionen nach dem EU-Recht sollten gegen konkrete Personen verhängt werden, glaubt Deynega. „Die Sperrung aller Papiere, die bei der NSD erfasst sind, unabhängig davon, wer ihr endgültiger Eigentümer ist, ohne Klärung, ob es (der Eigentümer) Gründe für seine Sanktionierung gibt oder nicht, erfüllt keinen der Kriterien [für die Verhängung von Sanktionen]“, sagt er." Die deutschen und europäischen Anwälte sollten sich statt kostspieliger Depotmandate lieber um die Rechte ihrer Klientel kümmern. Die Ausübung von ADR-Tauschmandaten mit Pro Ration Faktor, bei denen am Ende überhaupt nicht klar ist, ob der Anleger die volle Anzahl an Aktien erhält, entspricht nach meiner Rechtsauffassung nicht den Grundsätzen des Anlegerschutzes. Verfasser: Autor In der letzten Zeit stand eine mögliche Liquidierung von ca. 300 Mrd. Euro an russischen gesperrten Vermögen auf der Tagesordnung. In dem gestrigen Beitrag Anwälte klagen auf Verletzung der Rechte einer großen Anzahl von Investoren wurde ein Artikel zu den NSD Sanktionen veröffentlicht. Ein langer, sehr langer Text. Nachstehend ein Erklärungsversuch. Welche Ansätze verfolgt Russland zu einer möglichen Vermögensentsperrung bzw. Freigabe: 1. Thema Staatsvermögen Hier argumentiert Russland mit der Staatsimmunität, dass Staatsvermögen nicht eingefroren werden dürfen. Es gibt jedoch Sonderfälle. Präzedenzfall: Saddam Hussein hatte vor Jahren die Staatskasse Kuweits geplündert und in das Staatsvermögen des Irak einverleibt. Also wenn Russland die Tresore in Kiew plündern würde wären diese Vermögen unrechtmäßig erworben und fielen ggf. nicht unter die Staatsimmunität. Originär erwirtschaftetes gesperrtes Staatsvermögen dürfte nach internationaler Rechtsauffassung. Hier versucht der Westen diese Argumentation dahingehend auszuhebeln, dass die Auffassung vertreten wird, dass Vermögen eines Kriegs Aggressors zu Disposition stehen könnte. 2. Thema Sperrung nicht staatlicher russischer Vermögen Hier geht es den Russen in erster Linie um die im Westen gesperrten Vermögen ihrer Bürger frei zu bekommen. Einige Russen hatten in Brüssel erfolgreich auf Herausgabe ihrer Vermögen geklagt. Das waren nicht sanktionierte Russen. Die Klagen richteten sich vornehmlich gegen Euroclear. Nun vertreten Euroclear und Clearstream folgende Argumentation. Ja, wir würden ja liefern: "Leider ist die russische NSD sanktioniert". Dann hatte die NSD die Gebühren ausgesetzt so dass Wandlungen von ADR in russische Aktien auf dem europäischen und/oder russischen Weg stattfinden konnten. Nun kam das Argument von Clearstream: "Ja, liebe Leute, wir können ja gar nicht liefern da wir gar nicht wissen ob die ADR nicht schon auf dem russischen Weg bereits getauscht wurden". Ein weiteres Hindernis war dann die sogenannte Ausnahmegenehmigung durch die Deutsche Bundesbank. Dieser hätte es gar nicht bedurft und Clearstream hätte auch ohne Genehmigung liefern können/müssen. Das alles war nur ein Trick. Die Ausnahmegenehmigung konnten nur Gebietsansässige beantragen so dass im Ausland lebende Russen mit ihren gesperrten Vermögen gar keine Ausnahmegenehmigung beantragen konnten. Somit hatten sie vielleicht ein Urteil von Brüssel in der Tasche konnten dieses aber gar nicht einlösen, da sie keine Ausnahmegenehmigung nachweisen konnten. 3. Thema NSD Die NSD ist die russische Hauptverwahrstelle ähnlich wie Clearstream, Euroclear u.a. im Westen. Die Sanktionen gegen die NSD haben "ein Geschmäckle". Der Westen wollte auf jeden Fall unterbinden, dass die NSD auf dem russischen Weg ohne zur Hilfenahme der westlichen Infrastruktur eine Wandlung von ADR vornehmen konnte. Dies war mit ein Grund die NSD zu sanktionieren. Retourkutsche der NSD Alle in Russland vorgenommenen Tauschvorgänge müssen über die NSD abgewickelt werden. Nach der Sanktionierung schaltete diese auf stur und leitete keine Daten über Tauschvorgänge an Clearstream/Euroclear etc. weiter. "Wir sind nicht die Buchhaltungsstelle für den Westen". In der Folge wurde ein Abgleich der Bücher mit den DR-Ausgebern nicht mehr möglich und diene danach als Argument von Clearstream/Euroclear für die Einstellung jegliche Tauschvorgänge. Es wäre ein Leichtes wenn die NSD die Daten übermitteln würde. Dann wäre auch ein Abgleich mit den westlichen Büchern möglich. Das verweigert die NSD jedoch. 4. Unverhältnismäßigkeit der Behandlung von Vermögen Auf der einen Seite kämpft der russische Staat für die Entsperrung bzw. Freigabe der Vermögenswerte ihrer im Westen gesperrten Vermögen. Auf der anderen Seite kümmern sie sich hingegen nicht um die in Russland gesperrten Vermögen. a) Die Russen wollen ihre Vermögen auf Russland übertragen und zwar in voller Höhe. b) Freigaben in Russland gesperrte Vermögen werden teilenteignet. Keine Dividenden auf ADR sondern nur auf Original Aktien. Bei Rückübertragungen nur Vermögensabschläge 50% Abschlag und 10% Sonderabgabe. Ergebnis: Wenn die Russen ihre im Westen gesperrten Vermögen in Russland übertragen haben können sie darüber ohne Abschläge frei verfügen. Auf der anderen Seite hätte Russland immer noch die gesperrten Vermögen aus unfreundlichen Staaten als Faustpfand. 5. Klage der Anwälte auf Aufhebung der Sanktionen Selbst wenn jetzt die NSD mit ihren Klagen Erfolg haben und ein Tausch auf dem russischen Weg möglich wäre, müsste im Gegenzug auch den Anlegern aus unfreundlichen Staaten ein ADR Tausch mit Vermögensfreigabe ermöglicht werden. Vor allem müssten die bisherigen Tauschdaten zwischen der NSD und den westlichen Hauptverwahrer Clearstream, Euroclear etc. ausgetausch werden. Fazit: Für uns hätte ggf. eine erfolgreiche Klage im Sinne der NSD eine Signalwirkung. Im Grunde geht es darum dass n i c h t sanktionierte Personen auch nicht sanktioniert hätten werden dürfen. Also, wenn die Russen ihre Privatvermögen frei bekämen, könnten wir auch so argumentieren, dass wir nicht sanktioniert sind, und einen gleichen Rechtsanspruch auf Vermögensfreigabe hätten.
Dem gegenüber steht dann aber. Unser ADR müssten erst noch in die USA übertragen werden, da nur von dort aus ein Tausch stattfinden könnte. Die DR-Ausgeber müssten mitwirken. Dann müssten die Bücher geöffnet sein und die russischen Broker/Depotbanken in unserem Sinne die formalistischen Erfordernisse erleichtern. Die Klagen der Anwälte zur Aufhebung der Sanktionen gegen die NSD ist erst der Anfang. Wir alle werden weiterhin tatenlos zusehen müssen wie die Gerichte entscheiden werden. Vor allem solange die NSD keine Daten zum ADR Tauschabgleich liefert, werden die europäischen Haupt Verwahrer weiterhin blockieren. Ich fürchte, wir werden noch sehr lange auf eine gesamtheitliche Lösung warten müssen/können. Verfasser: Autor Ein ADR ist ein Zertifikat, das den Anspruch auf Auslieferung der Aktie verbrieft. Die ausgebende Bank bestimmt dabei das Verhältnis zwischen ADR und der Aktie. Ein ADR kann sowohl mehrere Aktien, als auch Aktienbruchstücke verbriefen. ADRs werden an US-Börse stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt. Viele Anleger sind enttäuscht über die Blockade ihrer Vermögen und suchen nach Klage- und Regresswegen. Aber nur gegen wen. Nach Meinung des Verfassers gibt es 5 Szenarien aus Sicht des ADR-Inhabers, die zu einer Blockade geführt haben. Nur gegen wen sind ggf. Ansprüche auf Wiederherstellung, Erfüllung und Schadenersatz zu richten: 1. Szenario Europäischer Weg Auf dem europäischen Weg gab enge Zeitfenster und Besonderheiten (keine Sanktionierung der Unternehmen, offene Bücher der ADR Ausgeber, keine Gebühren der NSD) um einen erfolgreichen Tausch vorzunehmen. Eine der Voraussetzungen war jedoch das zeitgleiche Vorhandensein eines russischen Depots. Es nutzt dem ADR-Inhaber nichts gegen die Banken/Broker, Verwahrstellen etc. Ansprüche aus einem Tausch der ADR in Original Aktien herzuleiten, wenn k e i n russisches Depot vorlag. Regress: n u r möglich, wenn ein russisches Depot eröffnet wurde!!! 2. Szenario Russischer Weg Auf dem sogenannten russischen Weg konnte man ohne Zuhilfenahme der westlichen Infrastruktur Depots in Russland eröffnen und einen Tausch der in Russland verwahrten Aktien gegen die im Westen verwahrten ADR vornehmen. Die formalen Hürden waren extrem hoch (Eröffnung nur direkt oder über Bevollmächtigte in Russland oder einem mit Russland verbundenen Land). Des weiteren Bank-, Depot-, Kaufnachweise in notariell beglaubigter Form etc. etc.). Regress nur möglich, wenn Verfahrensfehler bei den Depoteröffnungen den russischen Banken nachgewiesen werden konnte. 3. Szenario ADR-Ausgeber Den ADR-Ausgebern ist in irgendeiner Form nachzuweisen, dass sie ein mismatch (Unregelmäßigkeiten) zu vertreten haben. Das kann sein. Nicht ausreichend hinterlegte Aktien, Depotmissbrauch der Verwahrstellen, Pro-Ration Faktor durch unterschiedliche Aktienzuteilung, ungeklärter Buchabgleich zwischen Russland und dem Westen. Regress bei Nachweis eines der og. Sachverhalte möglich. 4. Szenario bei Abhandenkommen von Aktien Es gibt Fall Schilderungen bei denen die Voraussetzungen für einen ADR-Tausch und eine Aktieneinbuchung in Russland vorgelegen haben aber wegen falscher Übertragungsangaben nicht ausgeführt werden konnten. Die ADR wurden gewandelt und die Aktien konnten beim russischen Broker nicht eingebucht werden. Der Broker übertrug die Aktien über die russische Verwahrstelle bzw. NSD zurück. Clearstream/Euroclear nahmen die Aktien aber nicht an, da die entsprechenden Empfängerdaten im Westen fehlten. Man könnte das so ausdrücken. Man verschickt einen Brief mit ungenauer Empfängeradresse ohne Absender. Das Albtraumszenario schlechthin. Regress so gut wie unmöglich, da Broker, Verwahrstelle etc. Haftungsausschluss bei Übertragung. Schadenersatz vs. Vertragserfüllung Den ADR-Inhabern bleibt bis zu Schadenersatzforderungen bestenfalls ein Anspruch auf Vertragserfüllung (Bereitstellung von Aktien entsprechend ADR-Vertrag) oder Lieferansprüchen wie unter1. beschrieben. Schadenersatzforderungen dürften erst geltend gemacht werden können, wenn ein Schaden eingetreten ist. Ein Schaden ist nicht entstanden, wenn die ADR noch vorhanden sind. Ein Schaden ist auch nicht entstanden, wenn der ADR-Ausgeber mit Pro-Ration Faktor wandelt und die restlichen ADR weiter bis zu einer späteren Regulierung vorhält. Ein Schaden entsteht erst, wenn nicht gewandelte ADR nicht mehr durch Aktien beliefert werden können. Ein ADR ist ein Zertifikat, das den Anspruch auf Auslieferung der Aktie verbrieft. Meinung: Meines Wissens hat es eine erste Schadenersatzforderung gegen einen Broker gegeben Erste Strafanzeige gegen Broker??? In dem besagten Fall waren wohl die Voraussetzungen nach 1. erfüllt und es gab eine Störung bei der Lieferverpflichtung durch den Broker bzw. die Verwahrstellen. Alle anderen, die jedoch zu dem besagten Wandlungstermin unter 1 über kein russisches Depot mit NSD verfügten, müssen sich hinterfragen lassen, ob eine Schadenersatzforderung aus Lieferansprüchen überhaupt möglich ist. Wohin sollten die Broker/Verwahrstellen liefern, wenn überhaupt kein russisches Depot bestand. Ich halte es danach am wahrscheinlichsten Ansprüche aus Vertragserfüllung gegen die ADR-Ausgeber anzustrengen.
Ich werde meinen Blog ggf. noch einmal um die Rubrik Vertragserfüllung bzw. Schadenersatz erweitern, da die Zeit überfällig ist, die Protagonisten zu benennen, die für die Blockade unserer Vermögen verantwortlich ist. Verfasser: Autor Zitat aus Aktiencheck-Forum: "ist es wichtig, sich hier nicht besserwisserisch gegenseitig zu belehren. Dieses Forum sollte als Informationsquelle dienen, damit wir als geschädigte Kapitalanleger, die keinerlei Lobby oder Interessensvertretung bei Banken, Bafin oder Regierungsverantwortlichen finden, mit Aussicht auf Erfolg auf dem Rechtsweg uns unser Recht verschaffen können. Klar ist, dass die Gegenseite (also die, die unsere ADRs blockiert, verscherbelt oder kalt enteignet haben) über staatliche Unterstützung und Deckung, rechtliche Dominanz und v.a. über viel, viel Kapital verfügt um uns unser Erspartes abzunehmen. Seit zwei Jahren sammle ich Belege und Beweise in meiner Sache. Mein Vorschlag wäre, daß wir uns hier gegenseitig mit Infos über Verfahren und Umtauschschritte versorgen. Ich jedenfalls werde den Beschluß der Staatsanwaltschaft, den ich als Antwort auf meine Strafanzeige gegen meinen Broker erwarte, hier sofort nach Zugang veröffentlichen. Die Strategie ist klar: zunächst gilt es strafrechtlich abklären zu lassen, ob Depotunterschlagung nach §34 Depotgesetz und/oder Untreue gemäß § 266 StGB vorliegt. Wird eine solche Straftat auch im Widerspruchsverfahren verneint, muß dieser Beschluß vor Gericht überprüft werden. Im Zivilrechtsstreit werde ich auf mein Eigentum bestehen, das die ADRS verbriefen, nämlich die hinterlegten Aktien. Dabei handelt es sich um Gattungsschulden, die beigebracht werden müssen, unabhängig davon wie teuer meine Depotbank diese irgendwo auf der Welt zu welchem Preis auch immer,kaufen muß. Es handelt sich nicht um Kunstwerke oder Unikate. Eine Abspeisung mit irgenwelchen Ratio- oder gar Kurswertersatzzahlungen werde ich niemals akzeptieren. Darüber hinaus sollten wir eine Verfassungsklage ins Auge fassen, denn mit den Beschlüssen der Bundesregierung und der EU wurde massiv und verfassungswidrig in unser Eigentumsrecht §14 GG eingegriffen. Ich höre schon die Argumente deren, die das für unmöglich halten. Nein; wenn wir es schaffen, viele Geschädigte mit hohen Anlagesummen zusammen zu bringen, findet man auch top-Anwälte. Wer nichts tut, der hat schon verloren!!! Und wie der aktuelle Umtauschvorgang mit den wenigen freigegebenen russischen ADRs gerade zeigt, wird es ohne gerichtliche, ja höchstrichterliche Entscheidung nichts werden. In dem Sinne: Einen guten Rutsch allen Teilnehmern ". Quelle: Netzfund aus Aktiencheck Meinung: Der Forenteilnehmer im Aktiencheckforum hat völlig Recht. Ich habe auch über viele Wochen für Klagen gegen die ADR-Ausgeber völlig erfolglos geworben.
Auch wenn man anderer Meinung ist, kann man diejenigen Leute unterstützen, die sich für andere einsetzen. In meinem Blogbeitrag Erste Strafanzeige gegen Broker??? hatte ich über das Thema hier im Blog berichtet. Besserwisserei löst keine Probleme und führt keinen Schritt weiter. Leider sind die vielen Forenteilnehmer nicht Willens oder in der Lage sich hier konstruktiv an einer gemeinsamen Vorgehensweise einzubringen. Ich bin gern bereit konstruktive Beiträge in Sachen Strafanzeigen, Klagevorbereitung in meinen Blogbeiträgen zu begleiten. Verfasser: Autor Detlef es sei Dir gedankt, daß Du dieses Forum (gemeint ist das Aktiencheckforum) noch am Laufen hältst. Bei der Consors-community haben sich die Leute die Finger wund geschrieben und voller Verzweiflung nach Daten gefragt, die in den Fragebogen der Citibank einzutragen seien und teilweise ratlos irgendwelche Felder offen gelassen. Consors selbst hat so gut wie nicht geholfen... Passt nahtlos ins Bild, das dieses Kreditinstitut seit 2 Jahren abgibt. Sie tun nichts, im wahrsten Sinn des Wortes und zwar von Anfang an. Kein Tauschauftrag wurde umgesetzt, abgewartet, bis die Sanktionen voll griffen. Dann den Schwarzen Peter an Clearstream weitergeleitet. Dank der Bundesbank hat den jetzt hat den jetzt wieder eine außereuropäische Institution, die New York Bank of Mellon... Bücher zu, Affe tot? Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Also wer im Umtauschbegehren bis August 22 erfolglos blieb, weil seine Bank untätig, der sollte mal Paragraph 266 Strafgesetzbuch genau lesen. Ich bin gespannt, was die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu meiner Strafanzeige sagt, die heute detailliert begründet meinen Schreibtisch verlassen hat. Netzfund: Aktiencheck Seite 308 Meinung: Vielen Dank für den Blogbeitrag und für den Mut den ersten Klageweg zu beschreiten. Die Zeit ist gekommen vor allem die ADR-Ausgeber wegen der fehlenden Aktien anzugehen.
Der Klageweg gegen die europäischen Blockierer und Dienstleistungsverweigerer ist eine Sache und es ist gut, dass es hier zu ersten Klagen kommt. Es gibt aber weitere Verursacher, die für Aktien-Fehlbestände und die mismatches zur Verantwortung zu ziehen sein werden. Das sind die ADR-Ausgeber. Die Citibank muss sich zu den Pro-Ration Faktoren erklären. Diese Beschwichtigungsstrategie, dass die ADR, die nicht gewandelt werden können auf Sonderkonten gebucht und ggf. später durch Aktien getauscht werden, darf nicht aufgehen. Jeder, der den Pro Ration Faktor akzeptiert , verliert ggf. später und vielleicht für immer seine Ansprüche aus den nicht gedeckten ADR. Leute lasst Euch nicht hinters Licht führen. Die ADR-Ausgeber müssen gezwungen werden ihre Bücher offen zu legen. Sollten tatsächlich Aktien (durch Zwischenverkäufe, Leerverkäufe von Kunden, nicht erfüllbare Aktienleihe) fehlen haben die ADR-Ausgeber ggf. ihre Verträge nicht erfüllt und diese sind evtl. anfechtbar mit entsprechenden Schadenersatz-Forderungen. Deswegen wäre es wichtig die Citibank anzuschreiben und um Aufklärung des Pro-Ration Faktors nachzusuchen. Leute, bei einem Anfangs Fehlbestand bei Lukoil von 6% wären das auf 1 Milliarde ausgegebener ADR mit einem Umtauschverhältnis von 1:1 ein mismatch von 60.000.000 Aktien. Das ist doch kein Kavaliersdelikt mehr. Lesen Sie hierzu auch: Pro-Ration Factor Entstehung und ADR-Ausgeber Versagen?? Verfasser: Autor |
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