Liste der erforderlichen Dokumente
1. Antragsformular (Anhang 1);
2. Ausweisdokumente des Wertpapierinhabers:
2.2 Für natürliche Personen: ein Reisepass oder eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Foto);
3. Eines der Dokumente, das die Anzahl der Hinterlegungsscheine auf dem für den Eigentümer bei der ausländischen Depotbank zum Ende des Geschäftstages des Stichtags geführten Konto bestätigt:
3.1 Kontoauszug der ausländischen Depotbank zum Nachweis des Besitzes (einschließlich Informationen, die bestätigen, dass der Eigentümer der Antragsteller ist).
3.2 Auszug eines ausländischen Brokers, der die Rechte an den Wertpapieren verbucht (einschließlich Informationen, die belegen, dass der Antragsteller der Eigentümer ist; Informationen, die belegen, dass die Wertpapiere der im Auszug genannten Person nicht vom Broker verwendet werden und sich auf einem bei einer ausländischen Organisation geführten Brokerkonto befinden). (Einreichung notwendig???)
4. Vereinbarung, auf deren Grundlage die Rechte des Eigentümers der Wertpapiere an den jeweiligen Hinterlegungsscheinen verbucht werden (z. B. ein Depotvertrag usw.).
5. Für natürliche Personen: Dokumente, die den steuerlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einkommenszahlung bestätigen.
Steuernummer (Bundeszentralamt für Steuern)
a) BZSt - Erneute Mitteilung der IdNr
(Bearbeitung kann 3-4 Wochen dauern)
oder andere Dokumente mit Steuernummer
6. Weitere Dokumente, die die Bank zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben anfordern kann.
1. Antragsformular (Anhang 1);
2. Ausweisdokumente des Wertpapierinhabers:
2.2 Für natürliche Personen: ein Reisepass oder eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit Foto);
3. Eines der Dokumente, das die Anzahl der Hinterlegungsscheine auf dem für den Eigentümer bei der ausländischen Depotbank zum Ende des Geschäftstages des Stichtags geführten Konto bestätigt:
3.1 Kontoauszug der ausländischen Depotbank zum Nachweis des Besitzes (einschließlich Informationen, die bestätigen, dass der Eigentümer der Antragsteller ist).
3.2 Auszug eines ausländischen Brokers, der die Rechte an den Wertpapieren verbucht (einschließlich Informationen, die belegen, dass der Antragsteller der Eigentümer ist; Informationen, die belegen, dass die Wertpapiere der im Auszug genannten Person nicht vom Broker verwendet werden und sich auf einem bei einer ausländischen Organisation geführten Brokerkonto befinden). (Einreichung notwendig???)
4. Vereinbarung, auf deren Grundlage die Rechte des Eigentümers der Wertpapiere an den jeweiligen Hinterlegungsscheinen verbucht werden (z. B. ein Depotvertrag usw.).
5. Für natürliche Personen: Dokumente, die den steuerlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einkommenszahlung bestätigen.
Steuernummer (Bundeszentralamt für Steuern)
a) BZSt - Erneute Mitteilung der IdNr
(Bearbeitung kann 3-4 Wochen dauern)
oder andere Dokumente mit Steuernummer
6. Weitere Dokumente, die die Bank zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben anfordern kann.
Ganz wichtig!!!!
Alle von dem Broker zur Verfügung gestellten Unterlagen müssen mit Nass-Stempel und Original Unterschrift der Depotbank mit Namensnennung des Unterzeichnenden ausgestellt sein. Maschinelle Ausdrucke werden nicht anerkannt.
Alle von dem Broker zur Verfügung gestellten Unterlagen müssen mit Nass-Stempel und Original Unterschrift der Depotbank mit Namensnennung des Unterzeichnenden ausgestellt sein. Maschinelle Ausdrucke werden nicht anerkannt.
Die Unterlagen müssen sofern nicht in russischer oder englischer Sprache (Abruf Forumular) ausgestellt sind in russische Sprache übersetzt, notariell beglaubigt und ggf. mit Apostille versehen sein.
Beglaubigung von Unterlagen wären in den noch geöffneten Botschaften in Berlin und Bonn nach Terminvereinbarung möglich.
Das Problem besteht aber der Übermittlung der Unterlagen an die russischen Dividenden auszahlenden Stellen.
Das Problem besteht aber der Übermittlung der Unterlagen an die russischen Dividenden auszahlenden Stellen.
Protokoll Osmotra
(elektronische russische Depoteinsicht über eine VPN in ein deutsches Depot über einen russischen Notar)
Im Regelfall dürfte es nicht möglich sein eine Antrag ohne Hilfe von russischen Anwälten, Dolmetschern, Notaren abzuwickeln.
Nachstehend eine Liste der Anwälte und Notare.
Rechtsanwälte und Notare in Russland und Deutschland - Auswärtiges Amt
(elektronische russische Depoteinsicht über eine VPN in ein deutsches Depot über einen russischen Notar)
Im Regelfall dürfte es nicht möglich sein eine Antrag ohne Hilfe von russischen Anwälten, Dolmetschern, Notaren abzuwickeln.
Nachstehend eine Liste der Anwälte und Notare.
Rechtsanwälte und Notare in Russland und Deutschland - Auswärtiges Amt
- alle Angaben ohne Gewähr -