Kontaktgruppe "Enteignung"
Ausgangslage:
1. EU könnte das Stammkapital der russischen Zentralbank durch eine andere Anlageform (Fonds etc.) dauerhaft sperren.
2. Russland könnte nach No. 8 Maßnahmen spiegeln. Enteignen oder dauerhaft sperren.
1. EU könnte das Stammkapital der russischen Zentralbank durch eine andere Anlageform (Fonds etc.) dauerhaft sperren.
2. Russland könnte nach No. 8 Maßnahmen spiegeln. Enteignen oder dauerhaft sperren.
Kontaktgruppe Motivation
1. Hinweis auf ungeklärtes Anlegerschicksal
1. Hinweis auf ungeklärtes Anlegerschicksal
Maßnahmen:
Anschreiben Presse, Behörden, EU Kommission
Anschreiben Presse, Behörden, EU Kommission
Problem:
1. Die Gruppe kann zwar auf das Anlegerschicksal hinweisen. Wenn die EU die Zentralbankgelder weiter sanktioniert, ist noch lange nicht gesagt, dass Russland gegen die Kleinanleger außer den bekannten Blockierungen der Typ C Konten überhaupt Maßnahmen ergreift.
2. Den Anlegern ist durch die angekündigten Maßnahmen kein Schaden entstanden.
3. Die Anleger könnten bestenfalls nach dem Deutsch-Russischen Investitionsschutzabkommen ihre Ansprüche in Russland im Klageverfahren versuchen durchzusetzen. Dazu fehlt aktuell die Grundlage.
1. Die Gruppe kann zwar auf das Anlegerschicksal hinweisen. Wenn die EU die Zentralbankgelder weiter sanktioniert, ist noch lange nicht gesagt, dass Russland gegen die Kleinanleger außer den bekannten Blockierungen der Typ C Konten überhaupt Maßnahmen ergreift.
2. Den Anlegern ist durch die angekündigten Maßnahmen kein Schaden entstanden.
3. Die Anleger könnten bestenfalls nach dem Deutsch-Russischen Investitionsschutzabkommen ihre Ansprüche in Russland im Klageverfahren versuchen durchzusetzen. Dazu fehlt aktuell die Grundlage.
Anspruchsgrundlage der Anleger
Es gibt keinen Grund den Anlegern den Tausch ihrer ADR zu verweigern.
Grundgesetz, BGB, Internationale Abkommen regeln die Unversehrtheit der Vermögen.
1. Der Westen hat keinen Zugriff mehr auf die russische Aktien, die in Russland verwahrt werden. In zwei Schreiben an das OFAC habe ich Herrn Smith darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn macht die Lizenten 99a/100 zu verweigern. Selbst die ADR Ausgeber hätten im Enteignungsfall keinen Zugriff auf die in Russland verwahrten Aktien.
Durch die Blockaden (Lizenzverweigerung) durch das OFAC, werden dem ADR-Inhaber die Dividenden verweigert. Diese Dividenden verbleiben bei den russischen Unternehmen und können durch den Staat abgeschöpft und für die Finanzierung von Kriegszwecken eingesetzt werden.
Es gibt keinen Grund den Anlegern den Tausch ihrer ADR zu verweigern.
Grundgesetz, BGB, Internationale Abkommen regeln die Unversehrtheit der Vermögen.
1. Der Westen hat keinen Zugriff mehr auf die russische Aktien, die in Russland verwahrt werden. In zwei Schreiben an das OFAC habe ich Herrn Smith darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn macht die Lizenten 99a/100 zu verweigern. Selbst die ADR Ausgeber hätten im Enteignungsfall keinen Zugriff auf die in Russland verwahrten Aktien.
Durch die Blockaden (Lizenzverweigerung) durch das OFAC, werden dem ADR-Inhaber die Dividenden verweigert. Diese Dividenden verbleiben bei den russischen Unternehmen und können durch den Staat abgeschöpft und für die Finanzierung von Kriegszwecken eingesetzt werden.