16.12.2022Clearstream Banking1 erinnert Kunden daran, sie unverzüglich zu informieren, wenn ihre Bestände im Rahmen des Zwangsumwandlungsverfahrens umgewandelt wurden oder von einem Zwangsübertragungsverfahren auf der Grundlage des Föderalen Gesetzes 319-FZ (das "russische Gesetz") betroffen sind.
Einzelheiten zum erzwungenen Konvertierungsprozess finden Kunden in den Ankündigungen A22156, D22074 und A22154 zu Zwangsübertragungen. Clearstream Banking unterstützt den Abstimmungsprozess mit den verschiedenen beteiligten Parteien. Clearstream Banking weist seine Kunden darauf hin, dass aufgrund von Unsicherheiten und Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle in Bezug auf die nach russischem Recht festgelegten Umwandlungsverfahren liegen, die Abwicklung in russischen DRs und russischen Wertpapieren in Clearstream Banking S.A. (CBL) und Clearstream Banking AG (CBF) bis auf weiteres ausgesetzt bleibt, um die Integrität der Wertpapieremission zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Einkommenserlöse aus russischen OFZ erst gutgeschrieben, wenn die Salden abgeglichen sind. Weitere Informationen zu Zahlungen werden über die regulären MT564-Nachrichten bereitgestellt. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Kundenberater wenden. 1. Diese Mitteilung wird veröffentlicht von der Clearstream Banking AG (CBF), Sitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. Quelle: Clearstream Russland: Weitere Informationen zu Zwangsumwandlungen und Zwangsumstellungen aufgrund des Föderalen Gesetzes 319-FZ (clearstream.com)
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