Kanzlei Weisswert mit interessanten Informationen. Link: Weisswert 1. Bis wann kann man ADR zwangskonvertieren?
Laut dem Gesetz Nr. 319-FZ vom 14. Juli 2022 konnte die Zwangskonvertierung ursprünglich bis zum 11.10.2022 beantragt werden. Zwischenzeitlich wurde die Frist um einen Monat verlängert und es konnten bis einschließlich 10.11.2022 Anträge gestellt werden. Die Frist ist also abgelaufen. Laut Mitteilung der Nachrichtenagentur Interfax plant der Finanzmarktausschuss der Duma aber ein neues Gesetz. Insbesondere zeigte sich der Finanzmarktausschuss unzufrieden mit dem bisherigen Prozedere bei den Depotbanken in Russland. Diese würden mit Blick auf die Anträge und Voraussetzungen für den Umtausch unterschiedlich verfahren (was wir aus unserer Praxiserfahrung bestätigen können). Geplant ist daher ein Gesetz, in dem die Voraussetzungen detailliert festgelegt werden – was bislang nicht der Fall war und weshalb die Depotbanken über ein weites Ermessen verfügen. Wir rechnen damit, dass das Gesetz verabschiedet wird. Dann besteht auch wieder die Möglichkeit zu der Zwangskonvertierung von ADR. Quelle: Weisswert
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