Gefangene im Räderwerk der Sanktionen In den letzten Wochen und Monaten haben wir im Kontext mit den ADR/GDR russischer Aktien unseren Glauben in die Finanzwelt verloren. Meine Person eingeschlossen schimpfen wir über die Entscheidungen von Politikern und tadeln die vermeintliche Unfähigkeit der Finanzbranche ihren Anlegern zur Seite zu stehen. Zu Recht oder Unrecht wird die Zukunft zeigen. Was die Meisten von uns nicht bedenken. Wenn erst einmal politische Entscheidungen (Sanktionen) getroffen wurden, müssen diese in irgendeiner Form in Gesetzte, Verordnungen, Anweisungen etc. eingehen. Im Zweifel helfen da auch keine Appelle (der SdK), auch wenn diese dringend geboten sind. Im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland ist anzumerken, dass letztlich die Entscheidungen von den USA vorgegeben werden. Die EU bzw. deren Einzelländer fungieren fast ausschließlich als "Befehlsempfänger". Wenn dann auch noch der politische Wille fehlt und die Unterstützung der Finanzbranche ausbleibt, nutzt kein Appell dieser Welt etwas zu ändern. Ich möchte euch jetzt nicht mit ellenlangen Kommentaren langweilen, die meine Meinung widerspiegeln. Die nachstehend aufgeführten Stellungnahmen der BaFin und der Deutsche Bundesbank ließen sich noch beliebig um die Handlungsweisen der Verwahrstellen (Clearstream, Euroclear etc.) erweitern. Fazit: Wir stecken fest im Räderwerk der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und werden ggf. im Räderwerk der Politik und der Finanzbranche zum Opfer der Sanktionen. Politiker werden im Regelfall für ein Fehlverhalten nicht zur Verantwortung gezogen. Die Finanzbranche schreibt ggf. die vermeintlich wertlosen Investments ab. Hoffen wir auf bessere Zeiten und auf unsere Gläubigerreche aus unseren Hinterlegungsscheinen. - Ohne mein Obligo - Verfasser: Admin Die Russlandsanktionen werfen bei der praktischen Umsetzung viele Fragen auf. Sowohl die BaFin als auch die Deutsche Bundesbank haben hierzu Stellung bezogen. BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Fragen zu Geldanlagen 1. Kann ich ein Festgeldkonto kündigen, weil die Bank vom SWIFT-Ausschluss betroffen ist? 2. Wieso darf die Rücknahme von Investmentfonds, die in Wertpapieren russischer Emittenten investiert sind, ausgesetzt werden? 3. Was bedeutet die vorübergehende Einstellung des Handels mit Investmentfonds für betroffene Kunden? 4. Sind von der vorübergehenden Handelsaussetzung von Investmentfonds auch Anspar- und Auszahlpläne betroffen? 5. Wann gelange ich wieder an mein Geld, das ich in ausgesetzte Investmentfonds investiert habe? 6. Wer ist mein Ansprechpartner bei Aussetzung der Rücknahme von Investmentfondsanteilen? 7. Meine Bank hat mir ein Kaufangebot für amerikanische Zertifikate (ADR) übersandt, denen russische Aktien zugrunde liegen. Ist das erlaubt? 8. Kann ich trotz europäischer Sanktionen noch über amerikanische oder europäische Zertifikate, die Rechte an russischen Aktien verbriefen (Depositary Receipts – kurz DRs), verfügen – sie etwa auf ein anderes Depot übertragen oder in die zugrunde liegenden russischen Aktien umtauschen? 9. Die VTB Bank nimmt keine Einzahlungen auf meinen VL-Banksparplan mehr an. Was kann ich tun? Quelle: BAFIN Deutsche Bundesbank
Russland / Ukraine Die neuen Russlandsanktionen werfen bei der praktischen Umsetzung viele Fragen auf. In unserem Übersichtsblatt „Finanzsanktionen: Häufig gestellte Fragen“ haben wir versucht, diese Fragen für Sie zu beantworten. Den Text lesen Sie bitte unter Deutsche Bundesbank.
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