Lagerstellen-Nachweis-Blockade oder ein Huhn, das goldene Eier legt, lässt man nicht ziehen.3/10/2022 Nachstehend wird die Problematik des Nachweises einer Lagerstellen-Kette beschrieben. Die ADR-Ausgeber bzw. die Verwahrstellen verlangen zum Tausch von ADR/GDR eine sogenannte Lagerstellen-Kette wie nachstehend aufgeführt. Dieser Blogbeitrag beschreibt die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen im Zusammenhang mit einem Lagerstellen-Nachweis. Der Blogbeitrag gibt auch einen kurzen Exkurs über die Notwendigkeit nachgelagerter Stellen (Wertpapier-Abwicklungsstellen) zum besseren Verständnis für den Leser. Umtauschprozedere Raiffeisen Russland - Verwahrstellenkette Verwahrkette der Wertpapiere des ausländischen Emittenten: [die gesamte Verwahrkette ist angegeben, einschließlich Namen von Depotstellen und Nummern der Depotkonten] 8.3. Zuverlässige und lückenlose Angaben zur Verwahrerketten in Ihrem konkreten Fall. In Bezug auf die hier relevanten ADR´s von Gasprom wird die Verwahrerkette stets mit dem Emittenten von ADR´s – The Bank of New York Mellon – beginnen und stets mit Ihrer Bank enden, bei der Ihr Depot geführt war/wird. Die Zwischenstellen können sein: die Clearstream, die Euroclear, die DTC, alle Lagerstellen, alle Sammelkonten der Verwahrer oder Broker, Ihre früheren Depots. Für Ihre aktuelle depotführende Bank müssen darüber hinaus folgende Angaben gemacht werden: Die (1) Lizenz- bzw. Registernummer der depotführenden Bank, (2) die Webseite der Behörde/Stelle/Einrichtung, welche die benannte Lizenz bzw. Registereintragung für die Verwahrertätigkeit erteilt hat, sowie (3) eine E-Mail der depotführenden Bank Quelle: Rechtsanwaltsinformation Nachstehend eine kurze Zusammenfassung der am Handel bzw. der Verwahrung von Wertpapieren Beteiligten: Broker: Der Broker (deutsch „(Börsen-)Makler“, „Vermittler“ oder „Zwischenhändler“) ist im Finanzwesen der Anglizismus für einen Finanzdienstleister, der im Auftrag von Anlegern die Vermittlung von Handelsobjekten übernimmt und dafür überwiegend Börsen nutzt. Quelle: Wikipedia Die nachgelagerten Stellen für die Wertpapier-Abwicklung und Verwahrung von Handelsgeschäften des Brokers sind die Depotbank des Brokers sowie der Zentralverwahrer (Depotbank als Verwahrstelle des Brokers). Depotbank: Als Verwahrstelle (früher: Depotbank; englisch custodian) bezeichnet man Kreditinstitute, bei denen die Investmentvermögen oder Sondervermögen (z. B. Wertpapiere) von Investmentfonds in Wertpapierdepots verwahrt werden. Die nachstehend aufgeführten Verwahrstellen beziehen sich exemplarisch auf die Fondsbranche. Quelle: Wikipedia Neben den unten aufgeführten Verwahrstellen gibt es noch andere Verwahrstellen, die in der Liste nicht aufgeführt sind. Beispiel: dwpbank (S-Broker), die für viele deutsche Broker die Verwahrstellenfunktion übernimmt. Zwischenzeitlich gibt es auch die sogenannten Nominee-Konten (Sammel- bzw. Treuhandkonten) in Russland. Diese Nominee-Depots/Konten sind Sammeldepots und werden von verschiedenen Brokern als Lagerstelle genutzt, da oftmals die Einrichtung von Einzeldepots nicht möglich ist. Ein Beispiel ist die Citibank Moskau. Quelle: BVI Zentralverwahrer als Verwahrstelle für die Depotbank des Brokers: Ein Zentralverwahrer (auch Wertpapiersammelbank oder Kassenverein, englisch: Central Securities Depository, CSD) ist eine Gesellschaft, die die Verwahrung und den Übertrag von Wertpapieren in Form effektiver Stücke oder von Bucheinträgen (dematerialisierte Wertpapiere) in Wertpapierdepots übernimmt und quasi als zentrale Depotbank für „normale“ Depotbanken agiert. Quelle: Wikipedia Europäische Zentralverwahrer: Die drei wichtigsten europäischen Zentralverwahrer: - ICSDs: Euroclear Bank (Brüssel), - Clearstream Banking (Luxemburg) - SIX SIS (Zürich). Zentralverwahrer für: Deutschland: - Clearstream Banking Frankfurt (CBF) Grossbritannien: - Euroclear UK & Ireland (EUI, ehemals CRESTCo Ltd)[3][4] (seit 2002 Tochterunternehmen der Euroclear) Luxemburg: - Luxemburg: Clearstream Banking Luxembourg (CBL), LuxCSD Österreich: - OeKB CSD GmbH (war bis 12. September 2015 eine Abteilung der OeKB AG)[2] Schweiz: - SIX SIS (ehemals SIS SegaInterSettle AG) Vereinigten Staaten: - Federal Reserve's Fedwire Securities Service und The Depository Trust Company (DTC)[3] Russland: - Russland: National Settlement Depository (NSD) Quelle: Wikipedia Meinung:
Die Verwahrstelle des ADR-Ausgebers kann nur dann einen Tausch von ADR/GDR in Original-Aktien initiieren wenn die Berechtigten eindeutig bestimmbar sind. Der Tausch von ADR/GDR in russische Aktien wird in den meisten Fällen allein an dem Nachweis der Lagerstellen-Kette scheitern. Die Broker werden bei der Offenlegung der Daten zur Depotbank bzw. zum Zentralverwahrer (Clearingsystem) blockieren. Die Gründe für die Blockade der Broker ist meiner Meinung nach rein wirtschaftlicher Natur. Eine Übertragung von Wertpapieren unterliegt im Grunde keinen Sanktionen, bringt aber letztlich keine Provisionen eines originären Handels. Ohne anwaltliche Hilfe wird das "russische Verfahren" für fast alle ADR/GDR-Inhaber somit zu einem hoffnungslosen Unterfangen. So schließt sich der Kreis der Überschrift zu diesem Blogbeitrag: "Lagerstellen-Nachweis-Blockade oder ein Huhn, das goldene Eier legt, lässt man nicht ziehen." Autor: Admin
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