Clearstream - Bankrotterklärung oder wenn ein Hilfloser auf einen Blinden angewiesen ist.....25/11/2022 25.11.2022Im Anschluss an die BekanntmachungA22130 geht Clearstream Banking nun davon aus, dass das von der Russischen Föderation erlassene Föderale Gesetz Nr. 319-FZ vom 14. Juli 2022 umgesetzt wird und es den Inhabern russischer inländischer Wertpapiere unter anderem ermöglicht, direkt zu beantragen, dass der National Settlement Depository (NSD) Wertpapiere auf ein im Namen des Begünstigten eröffnetes Eigentümerkonto überträgt.
Clearstream Banking1 informiert Kunden über die Auswirkungen auf den üblichen Geschäftsverlauf mit den unter Depository Code 5R hinterlegten Wertpapieren. Wenn eine Zwangsübertragung von einem Inhaber russischer inländischer Wertpapiere an die NSD eingereicht wird, sehen das Föderale Gesetz Nr. 319-FZ und das von NSD veröffentlichte Interaktionsverfahren keine Ex-ante-Interaktion mit den FNH-Kontoinhabern (wie Clearstream Banking) vor, sondern nur eine Post-ante-Berichterstattung. Nach Informationen, die Clearstream Banking zur Verfügung gestellt wurden, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Berichterstattung wesentliche Informationen enthalten wird, was eine saubere Abstimmung in den Büchern von Clearstream Banking verhindert. Clearstream Banking ist weiterhin nicht in der Lage, seine Abwicklungs- noch seine Überleitungspflichten nach der EU-Zentralverwahrerverordnung und der EU-Finalitätsrichtlinie zu erfüllen, wie dies unter normalen Umständen der Fall wäre. Auswirkungen auf KundenDie Kunden werden gebeten, Clearstream Banking unverzüglich zu informieren, wenn ihre eigenen Bestände oder die ihrer zugrunde liegenden Kunden an Wertpapieren, die unter dem Verwahrcode 5R hinterlegt sind, im Rahmen des oben beschriebenen Zwangsübertragungsverfahrens übertragen wurden. Vor diesem Hintergrund wird Clearstream Banking weiterhin die interne, Überbrückungs- und Inlandsabwicklung der unter dem Depository-Code 5R hinterlegten Wertpapiere verhindern. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Kundenberater wenden. ------------------------------------------ 1. Clearstream Banking bezieht sich zusammen auf die Clearstream Banking S.A., mit Sitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B-9248, und die Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation Accounts verwenden), mit Sitz in 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland unter der Nummer HRB 7500. Aktenzeichen A22154 Service-Level CBL, CBF-i Produkte und Dienstleistungen Geld Siedlung Markt Russland Quelle Clearstream
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