Die Blogbeiträge meiner Homepage bieten nur eine bedingte Kommunikation zwischen den Lesern. Aus diesem Grund habe ich eine Telegram Gruppe eingerichtet. Schweigen und kommentarloses Lesen bringt uns nicht weiter. Die ADR-Inhaber haben keine Lobby und müssen sich selbst weiter helfen. Ich hoffe, dass hier interessante Leser zum Thema Russische ADR in Kontakt kommen und wichtige Informationen austauschen.
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Nachdem Anleger von DRs Zertifikate und keine Aktien erworben haben, liegt die Entscheidung über eine Veräußerung der hinterlegten Aktien beim Emittenten, also regelmäßig bei der US-Bank. Die ADRs sind zumeist nach USamerikanischem Recht begeben. Daher wäre bei einer Klage auch USamerikanisches Recht anwendbar. Gegen den Verkauf an sich kann sich ein Anleger aus unserer Sicht nicht wehren. Er könnte höchstens den Emittenten verklagen, weil die Wertpapiere vermeintlich zu günstig verkauft worden sind. Dies dürfte unserer Einschätzung nach allerdings schwierig werden, da aufgrund des Krieges und der wechselseitigen Sanktionen eine äußerst unsichere Rechtslage herrscht. Zudem dürfte der Schadensnachweis schwierig sein, da wohl schwer nachweisbar ist, dass die Aktien zu einem signifikant höheren Preis hätten verkauft werden können. Schließlich wären die Klagen wie oben dargestellt nach US-Recht zu führen, daher wäre die Mandatierung eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen im US-Recht erforderlich. Unserer Erfahrung nach arbeiten diese Rechtsanwälte mit Stundensätzen von bis zu 1.000 USD. Daher können wir ein Klageverfahren schon aus Kostengründen nur bei sehr hohen Positionen empfehlen. Quelle: SdK Newsletter Meinung: Hier stimme ich der SdK zu. Die uns betreffenden ADR sind nach US Recht begeben. Ein möglicher Schadenersatz dürfte sich danach nach US-Recht bemessen.
Alle Diskussionen in Bezug auf eine mögliche Haftung von inländischen Brokern und Verwahrstellen sind nicht zielführend, da ein Schadensnachweis im Grunde nicht geführt werden kann. Die Anleger argumentieren zwar immer mit möglichen ADR-Überträgen, die blockiert und nicht ausgeführt wurden. Solange die ADR sich aber im Depot-Bestand des jeweiligen ADR-Inhabers befinden liegt ein Schaden nicht vor. Deswegen verfolge ich den Ansatz dem ADR-Ausgeber ein mögliches Fehlverhalten aus möglicherweise nicht gehaltenen Aktien nachzuweisen. Jedoch dürfte auch hier der Klageweg für die europäischen ADR-Inhaber aus Kostengründen nur schwer umsetzbar sein. Hier könnte man bestenfalls darauf hoffen, dass ggf. Sammelklagen in den USA angestrengt werden, die dem ADR-Ausgeber zu Schadenersatz verpflichten. Verfasser: Autor Newsletter 23 | Russische Wertpapiere / Fonds Erste Verkäufe / Gerüchte über Bestand an Stammaktien Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien. Mittlerweile wurden die ersten Depositary Receipts, konkret der GDR Magnit PJSC, ISIN: US55953Q2021, verkauft. Bei einem derzeitigen Referenzkurs an der Moskauer Börse von ca. 12,08 Euro pro GDR-Anteil wurden die Wertpapiere zu ca. 4,85 Euro abgerechnet. Es erfolgte somit ein 50%-Abschlag zzgl. 10% Steuern/Abgaben. Ausgezahlt wurden nur 40% des tatsächlichen Referenzwerts. Die Veräußerung dürfte in naher Zukunft auch die beendeten ADR-Programme betreffen. Nachdem Anleger von DRs Zertifikate und keine Aktien erworben haben, liegt die Entscheidung über eine Veräußerung der hinterlegten Aktien beim Emittenten, also regelmäßig bei der US-Bank. Die ADRs sind zumeist nach USamerikanischem Recht begeben. Daher wäre bei einer Klage auch USamerikanisches Recht anwendbar. Gegen den Verkauf an sich kann sich ein Anleger aus unserer Sicht nicht wehren. Er könnte höchstens den Emittenten verklagen, weil die Wertpapiere vermeintlich zu günstig verkauft worden sind. Dies dürfte unserer Einschätzung nach allerdings schwierig werden, da aufgrund des Krieges und der wechselseitigen Sanktionen eine äußerst unsichere Rechtslage herrscht. Zudem dürfte der Schadensnachweis schwierig sein, da wohl schwer nachweisbar ist, dass die Aktien zu einem signifikant höheren Preis hätten verkauft werden können. Schließlich wären die Klagen wie oben dargestellt nach US-Recht zu führen, daher wäre die Mandatierung eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen im US-Recht erforderlich. Unserer Erfahrung nach arbeiten diese Rechtsanwälte mit Stundensätzen von bis zu 1.000 USD. Daher können wir ein Klageverfahren schon aus Kostengründen nur bei sehr hohen Positionen empfehlen. Gerüchte über den Bestand an Stammaktien In diversen Internetforen sind in den zurückliegenden Wochen Gerüchte aufgekommen, dass diverse Banken, welche ADRs emittiert hatten, die von den Anlegern eingesammelten Gelder nicht in Stammaktien der jeweiligen Unternehmen investiert hätten. Dies sei der tatsächliche Grund, wieso in vielen Fällen kein Umtausch der ADRs in Stammaktien möglich sei. Diese Gerüchte können wir nicht bestätigen, da es hierzu keinerlei Anhaltspunkte gibt. Es ist auch einigen Mitgliedern sowohl auf dem regulären Weg als auch auf dem „russische Weg gelungen, die ADRs in die hinterlegten Stammaktien zu tauschen. Des Weiteren haben weder US-Aufseher noch die russischen Unternehmen jemals Unstimmigkeiten dies bezüglich festgestellt bzw. russische Unternehmen abgestritten, dass entsprechende Stammaktien für die Ausstehenden ADRs hinterlegt sind. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 7.11.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: SdK Newsletter Meinung:
Hier irrt die Sdk aber gewaltig: "Des Weiteren haben weder US-Aufseher noch die russischen Unternehmen jemals Unstimmigkeiten dies bezüglich festgestellt bzw. russische Unternehmen abgestritten, dass entsprechende Stammaktien für die Ausstehenden ADRs hinterlegt sind". Lesen Sie hierzu: ADR Mismatch - Eine Liste von Vertuschung, Betrug und Versagen. Meinung: Dann wäre die Frage zu stellen, warum die Citibank den Pro-Ration Faktor beim Tausch anwendet. Das ist doch ein klares Indiz dafür, dass die Aktien nicht in vollem Umfang zugeteilt werde können. Also fehlen Aktien. Bei Lukoil ca. 12% und bei Tatneft ca. 15%. Oder ist dieser Abschlag ggf. eine "kleinen Provision" für die ADR-Ausgeber???? Des weiteren wurden nachweislich Leerverkäufe (Leerverkäufer nur tlw. am mismatch) beteiligt in den letzten Tagen vor Handelsschließung vorgenommen. Auch das führte zu einer Verzerrung der ADR-Bestände, da die ADR-short seller die Bestände nicht mehr eindecken konnten. Die ADR-Ausgeber haben in der Vergangenheit empfindliche Strafen zahlen müssen, da sie bei Auflegung der ADR sich zum Teil Aktienbestände geliehen und nicht angeschafft hatten. Deswegen werden sie bei Auflegung in der jüngeren Vergangenheit die Bestände hiterlegt haben, welches zu keinen Beanstandungen geführt hat. Das schließt aber nicht aus, dass die effektiven Bestände danach durch Verkäufe bzw. Wertpapierleihe verändert wurden. Auch stellt sich die Frage ob die Aufsichtsbehörden während mehrerer Jahre die ADR-Bestände prüft. Auszug aus Delta Value: Ein möglicher Nachteil bei der Betrachtung von American Depositary Receipts besteht darin, dass es sich nicht um Sachwerte im engeren Sinn handelt. Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. Verfasser: Autor ADR-Programme / Widerspruch gegen wertlose Ausbuchung Die Umtauschfrist mancher ADR-Programme (z.B. Gazprom) endet am 03.08.2023. Gazprom ADRs, die nicht innerhalb der Frist in Aktien umgetauscht wurden, werden nach den vertraglichen Bestimmungen nach dem 03.08.2023 freihändig ohne weiteren Einfluss der Inhaber veräußert. Dies ist jedoch nach unserem Informationsstand bislang nicht geschehen. Mehrere Anfragen unsererseits an die Bank of New York Mellon blieben diesbezüglich unbeantwortet. Sofern der Verkauf erfolgt, wird den Anlegern voraussichtlich ein erheblicher Verlust entstehen. Manche Depotbanken wollen die ADRs aufgrund angeblich eingetretener Wertlosigkeit wertlos ausbuchen. Dieser Ausbuchung sollten Sie in jedem Fall widersprechen. Aus unserer Sicht sind die ADRs nicht wertlos, da die dahinterstehenden Aktien weiterhin werthaltig sind. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 11.09.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Ausschussdienst lehnt Petition der SdK ab
/ aktuelle Hinweise Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien. Lesen Sie hierzu den Newsetter Nr. 22 Wie berichtet hat die SdK im März eine Petition mit der ID 147402 eingereicht. Diese wird nach Auskunft der zuständigen Stelle derzeit vom zuständigen Ressort der Bundesregierung geprüft und eine Stellungnahme ausgearbeitet. Erst im Seite 3 von 3 Anschluss wird der Petitionsausschuss über die Veröffentlichung entscheiden. Dieser Vorgang lasse sich angeblich auch nicht beschleunigen. Aus unserer Sicht ist dieses Stand sehr unbefriedigend, da es sich um ein dringliches Thema handelt. Aus unserer Sicht besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Politik, endlich die Sanktionen auf deren Wirksamkeit bzw. Wirkungslosigkeit zu prüfen und Sanktionen, die den Anlegern nur schaden bzw. sogar die russischen Gesellschaften bevorzugen, sofort aufzuheben. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 08.05.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: SdK Newsletter 21 Meinung: An dieser Stelle bitte ich die Leser meines Blogs die Petition der SdK zu unterstützten.
Verfasser: Admin Newsletter 21 | Russische Wertpapiere / Fonds Hinweise zur Liquidation von Fonds / Petition der SdK8/5/2023 Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien. Hinweise zur Liquidation von Fonds / Handlungsoptionen Viele Anleger besitzen Fonds, bei denen der Emittent die Liquidation angekündigt oder diese bereits vorgenommen hat. So hat beispielsweise die DWS Investment S.A. als Emittent des Fonds Xtrackers MSCI Russia Capped Swap UCITS ETF 1C, WKN DBX1RC die Liquidation mit Wirkung ab 19.12.2022 vorgenommen. Der konkrete Fonds bildet den MSCI Russia Capped Index ab. Dieser Referenzindex spiegelt die Wertentwicklung der Aktien von Unternehmen mit hoher und mittlerer Marktkapitalisierung in Russland wider. Eine wichtige Besonderheit kommt aber bei diesem Fond hinzu. Der Fonds hat nämlich auf SWAP-Basis investiert. Die SdK hat in der Vergangenheit vom Erwerb von ETFs auf SWAP-Basis abgeraten. Das bedeutet, dass anders als bei „normalen“, physisch replizierenden ETF, der Fonds den Index nicht durch Erwerb der im Index enthaltenen Aktien direkt abbildet, sondern stattdessen ein Tauschgeschäft mit einem SWAP-Partner eingeht, das dem Fonds die Rendite des gewünschten Index garantiert. Der Fonds verwendet also eine synthetische Replikationsmethode mit einem SWAP-Vertrag. Vorteile eines SWAP-ETF können sein eine geringere Abweichung vom Index, eine höhere Liquidität und u.U. eine geringere Kostenquote. Nachteilig ist das Kontrahentenrisiko des SWAP-Partners, also die Gefahr, dass dieser ausfällt, eine geringere Gebührentransparenz und der Umstand, dass der Fonds kein Eigentum an tatsächlichen Wertpapieren erwirbt, sondern nur vertragliche Ansprüche gegen den SWAP-Partner. Leider hat sich das daraus folgende Verlustrisiko aufgrund der Wirtschaftssanktionen gegen Russland hier voll realisiert. Aufgrund der Russland-Sanktionen wurde der Handel mit Aktien und Anleihen russischer Unternehmen erschwert oder verboten. Daher hatte der Fonds bereits zum 28.02.2022 seinen Handel ausgesetzt. Sodann hatte der Indexverwalter mitgeteilt, den Referenzindex zum 01.03.2023 einzustellen. Darüber hinaus konnte der Fonds seine SWAP-Geschäfte wegen der Sanktionen nicht mehr verlängern. Insgesamt konnte der Fonds also sein Anlageziel, die Wertentwicklung des Referenzindex abzubilden, nicht mehr verfolgen. Seite 2 von 3 Daher wurde vom Fonds-Verwaltungsrat schließlich die Auflösung zum 19.12.2022 und Zwangsrücknahme beschlossen. Das Fonds-Vermögen wird verwertet und nach Kostenabzug pro rata an die Anleger ausgekehrt. Erhebliche Verluste von bis zu 100% stehen zu Buche. Auch bei ETFs, die nicht synthetisch über SWAPGeschäfte einen Referenzindex abbilden, sondern tatsächlich in russische Wertpapiere investiert haben, können erhebliche Verluste zu verzeichnen sein. Anleger können versuchen, Schadensersatz von den Anbietern oder Verwaltern der ETFs zu fordern, wenn sie nachweisen können, dass diese z.B. ihre Informationsoder Sorgfaltspflichten verletzt haben. Anleger sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können – also z.B. über die Risiken, Kosten, Nachteile – zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären. Ist dies unterblieben, stehen ihnen Schadensersatzansprüche zu. Mit der Rechtsprechung zu den Bankpflichten bei Zinsswap-Geschäften (z.B. OLG Stuttgart, Urt. v. 26.2.2010 – Az. 9 U 164/08; BGH, Urt. v. 24.2.2015, Az. XI ZR 202/13; v. 22.03.2016, Az. XI ZR 425/14) kann argumentiert werden, dass Anbieter von ETFs auf SWAP-Basis ihre Kunden über die Funktionsweise und die Risiken eines Swap-ETFs, insbesondere über das Risiko des Totalverlustes und die Gründe darüber aufklären müssen. Andernfalls könnten Anbieter Schadensersatz schulden. Anleger könnten also argumentieren, dass die Anbieter oder Verwalter ihnen nicht ausreichend über das Kontrahentenrisiko und die Qualität des Sicherheitsportfolios aufgeklärt haben oder dass sie keine angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um das Risiko von politischen Verwerfungen zu minimieren oder zu diversifizieren. Insbesondere können Anleger von ETF auf SWAP-Basis argumentieren, sie seien nicht ausreichend über das Risiko des Totalverlustes wegen Sanktionen gegen Russland informiert worden. Konkret könnten Anleger anführen, dass der Verkaufsprospekt des Fonds zwar allgemein auf Sanktionen hinweist, aber nicht konkret darauf, dass Sanktionen gegen Russland besonders risikoreich sind und solche zum Zeitpunkt des Fondsverkauf nicht völlig ausgeschlossen, da bereits verhängt, waren. Aus unserer Sicht haben sich in der Vergangenheit in erster Linie Ansprüche gegen Anlageberater als erfolgsversprechend herausgestellt. Für die Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche ist aber immer eine Einzelfallprüfung erforderlich. Zudem dürfte sich eine Prüfung nur bei hohen Anlagesummen lohnen. Quelle: SdK Newsletter 21 Meinung: In meinem Blogbeitrag "ADR mehr Schein als Sein" hatte ich bereits auf
das Kontrahentenrisiko hingewiesen. Risiken: 1. kein Erwerb oder Hinterlegung von Aktien 2. begrenzte Laufzeit der Swaps 3. Kontrahenten-Risiko Regressansprüche: Auch in derartigen Fällen werden die Fonds ihre Bücher nicht offen legen. Ist an dieser Stelle ein Handelsausfallrisiko oder Kontrahenten Risiko einklagbar?? Ich vermute, auch möglichen Klagen in dieser Richtung werden nicht von Erfolg beschieden sein Russland Aktien - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com) Unterstützen Sie die Petition der SdK Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien. Update zu Dividendenzahlungen Zahlreiche Anleger haben kürzlich eine Mitteilung der Depotbanken erhalten, wonach u.a. die Dividende von Lukoil aufgrund der EU-Sanktionen nicht gutgeschrieben werden konnte. Aktionäre können bis zum 02.04.2023 personenbezogene Daten ohne Mitwirkung der eigenen Depotbank gegenüber der bestandsverwahrenden Lagerstelle RBI in Moskau offenlegen und dann die Dividende auf ein eigenes Konto, das bei einer russischen Bank geführt werden muss, erhalten. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Dokumente vermutlich nur mit beglaubigter russischen Übersetzung, etc. eingereicht werden können. Die Frist für die Einreichung ist extrem kurz und die meisten deutschen Anleger dürften auch über kein russisches Bankkonto verfügen. Sofern die Anleger nicht bis Fristende tätig werden, wird laut Schreiben „der auf die Aktien entfallende Betrag an den Emittenten zurückfließen“. Unklar ist aus unserer Sicht, ob damit gemeint ist, dass der Betrag der Emittentin zufällt und auch der Anspruch darauf erlischt oder das Geld zwar künftig bei der Emittentin verwahrt wird, der Anleger jedoch seinen Anspruch darauf behält. Sollte ersteres der Fall sein, würde dies eine faktische Enteignung der Aktionäre bedeuten. Dann wäre der Handlungsbedarf der Politik umso größer. Leider werden uns hier immer wieder Steine in den Weg gelegt (siehe unten). Unterstützen Sie die Petition der SdK Petition der SdK in Prüfung Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Eingang der Petition der SdK mit der ID-Nummer 147402 bestätigt. Bevor der Petitionsausschuss über die Veröffentlichung entscheidet, wird jedoch erst eine Stellungnahme des zuständigen Ressorts der Bundesregierung eingeholt. Diese soll die Sach- und Rechtslage umfassend aufklären. Die Prüfung dürfte aus unserer Sicht wieder einige Zeit in Anspruch nehmen und verzögert unnötig das Verfahren. Aus unserer Sicht besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Politik, endlich die Sanktionen auf deren Wirksamkeit bzw. Wirkungslosigkeit zu prüfen und Sanktionen, die den Anlegern nur schaden bzw. sogar die russischen Gesellschaften bevorzugen (da diese die Dividende letztlich behalten statt auszuzahlen), sofort aufzuheben. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 29.03.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: SdK Die SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) kündigt in ihrem Newsletter 19 vom 13.03.2023 eine Petition an. In dem Newsletter heißt es: Die SdK hat heute in Person ihres Vorstandsvorsitzenden Herrn Daniel Bauer eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die sich gegen die wirkungslosen Sanktionen zum Schaden der westlichen Anleger richten. Die Petition ist unter der Petitionsnummer 147402 registriert. Meiner Meinung nach führt die Petition zu nichts. Der Bundestag bzw. die Bundesregierung hat die ADR russischer Aktien nicht gesperrt und ist somit auch nicht für eine Freigabe bzw.. für den Tausch der Aktien zur Verantwortung zu ziehen. Die Handels-Aussetzung wurde von den Börsen veranlasst. Die Broker und Verwahrstellen blockierten in der Folgezeit einen möglichen Tausch der ADR. Die politisch motivierten Sanktionspakete dienten letztlich als Schutzschild für die Blockaden auf der Handels- bzw. Verwahrstellenseite. Die Bundesregierung (Bundestag) hat sich auf internationaler Seite diesen Sanktionspaketen angeschlossen. Die Petition wird daher ins Leere laufen zumal sich die Bundesregierung auf die internationalen Sanktionsvorschriften berufen wird. Sollte die Bundesregierung hier anders entscheiden, würde sie die von ihr mit getragenen Sanktionen konterkarieren. Die Aussagen von SdK, eines möglichen Zwangsverkaufs der ADR, halte ich für übertrieben und suggeriert Panik mache. In Bezug auf den Verkauf von Sberbank ADR schreibt JPMorgan: How will the underlying shares be sold? As noted in the termination announcement, JPMorgan will attempt to cash out DR holders when and if applicable law, rules and regulations permit. Wie werden die zugrunde liegenden Aktien verkauft? Wie in der Kündigungsmitteilung erwähnt, wird JPMorgan versuchen, DR-Inhaber auszuzahlen wenn und sofern geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften dies zulassen. Quelle: http://www.adr.com/drprofile/80585Y308 siehe unter Sbebank FAQ aktualisiert. Warum schließe ich einen "Zwangsverkauf" von ADR russischer Aktien im Moment aus. 1. Die russischen Gesetze und Verordnungen sehen Stand heute Handelsverbote von Anlegern aus unfreundlichen Ländern vor. Des weiteren sind Schlüsselbranchen (wichtige Sektoren) in einem Handel eingeschränkt um Kursverwerfungen zu vermeiden. 2. Das Konstrukt "ADR/GDR" wäre bei einem unkontrollierten Verkauf für alle Zeiten "tot". 3. Die ADR Ausgeber setzen sich bei einem Zwangsverkauf der ADR "zur Unzeit" und ggf. bei einem Verkauf weit unter Kursniveau einer Klagewelle von geprellten Anlegern gegenüber. 4. Berufen sich die Anleger ggf. auf einen Gläubigerschutz nach Low Priced Securities?? Low Priced Securities http://www.anatolienportal.com/low-priced-securities.html??? An dieser Stelle hätte ich mir gewünscht, dass die SdK einen anderen Weg zum Vermögenserhalt, wie nachstehend aufgeführt, eingeschlagen hätte. Anleger, die über Depositary Receipts in russische Aktien investiert haben Wer über Depositary Receipts (ADR, GDR) in russische Aktien investiert hat, ist nun von der de facto wirtschaftlichen Enteignung durch die Depotbanken bedroht Was viele Anleger in russischer Wertpapiere bisher nicht wussten, zumindest aber nicht als Risiko betrachteten, ist der Umstand, dass Käufe von russischen Wertpapieren durch europäische Anleger regelmäßig nicht direkt, sondern im Wege so genannter American Depositary Receipts („ADR“) oder Global Depositary Receipts („GDR“) durch die Banken abgewickelt wurden. Durch eine Gesetzesänderung in Russland wurde es russischen Emmittenten nun verboten, ihre Aktien außerhalb Russlands über Depositary Receipts („DR“) zu handeln, und Emittenten verpflichtet, ihre DR-Programme zu beenden. Als Folge davon kündigten bereits Emittenten wie zB die New York Mellon Bank an, ihre DR-Programme zu beenden. Die Wertpapiere wurden vom Handel ausgesetzt, den Anlegern wurde von einigen Depotbanken in Aussicht gestellt, dass die ihren DRs zugrundeliegenden Aktien an sie übertragen werden. Betroffen sind Anleger, die DRs für Aktien von Gazprom, Rosneft, Nornickel, Rosagro, Mobile Telesystems, Lukoil, Sberbank und VTB Bank erworben haben. Österreichische Kunden haben zuletzt von Ihren Depotbanken die Nachricht erhalten, dass offenbar eine Barabfindung für die DRs im Raum steht, weil ein Tausch der DRs in die Originalaktien nicht möglich sein soll. Dagegen setzen sich unsere Mandanten zur Wehr, weil dies einen ganz wesentlichen Verlust bedeuten würde. Die DRs waren durchwegs auf einen langen Anlagehorizont erworben worden, mit dem Kalkül, von zeitlichen Schwankungen nicht wirklich berührt zu sein. Durch die im Raum stehende zwangsweise Abfindung würde das ganze Veranlagungskonzept vieler Anleger völlig zerstört werden. Auch die ursprünglichen Entscheidungen der Anleger wären angesichts solcher Risiken ganz anders getroffen worden. Tatsache ist, dass die Anleger über diesen wesentlichen Umstand nicht informiert wurden. Typischerweise wurden die DRs als völlig gleichwertiges Äquivalent zu den Aktien dargestellt. Diese Information erweist sich nun als unrichtig. Teils war den Kunden auch gar nicht bewusst, dass sie nicht die Aktien, sondern eben nur DRs erwerben und damit verbundene schuldrechtliche Ansprüche, aber eben nicht Eigentum an den Aktien selbst. Gerne übernehmen wir die Interessen von betroffenen Kunden. Ziel unserer Gruppenintervention ist, dass die Kunde nicht gezwungen werden, den Kursverlust zu realisieren, entweder indem die Übertragung/der Umtausch doch in die Wege geleitet wird, oder aber mit der Bank zumindest eine entsprechende Vereinbarung über die Rückabwicklung der Transaktionen getroffen wird. 11.07.2022 RA Mag. Lukas Aigner, RA Dr. Georg Zuschin, MBA Fazit: Russland als auch der Westen müssen in der nächsten Zeit eine Nachkriegsordnung schaffen. Auch wenn es heute nahezu ausgeschlossen ist, dass es künftig wieder eine wirtschaftliche Annäherung geben wird. Russland Zukunft sieht aus meiner Sicht düster aus. Ein Vasallenstaat Chinas, der Zerfall der russischen Föderation oder eine Wiederannäherung an den Westen. Einhergehend werden auch künftige Sanktionen mit Vermögensfreigaben oder Blockaden auf der Tagesordnung stehen. Sowohl Russland als auch der "Westen" hat ein Interesse daran Vermögen nicht sanktionierter Anleger zu schützen. Siehe hierzu auch: Die russische Zentralbank hofft, dass Euroclear und Clearstream in naher Zukunft "die Unschuldigen freilassen" werden.
Die Zeit für eine Lösung ist noch nicht reif und wird sich erst ggf. nach dem Ende des Ukraine Konflikts abzeichnen. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass es hier kurzfristig zu Zwangsauflösungen nicht sanktionierter Werte kommen wird. Alles andere ist aus meiner Sicht reine Spekulation. Wir sollten uns jetzt nicht in Panik versetzen lassen zumal die ADR-Anleger und die Anleger der getauschten Aktien das Handeln aufgrund der Sanktionen und Sperrkonten gar nicht in der Hand haben. Ich wünsche uns allen starke Nerven und die Hoffnung auf einen guten Ausgang aus dieser unglücklichen Situation. Autor: Admin Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien. Unerfreuliche Ergebnisse und Entwicklungen Die SdK hatte seit Sommer 2022 in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten aus Deutschland und Russland mehrere hundert Mitglieder von ADRs auf russische Wertpapiere betreut. Nachdem in einer Vielzahl von Fällen der Umtausch der ADR in russische Stammaktie nicht möglich war, haben viele Mitglieder versucht, über den so genannten „russischen Weg“ die ADRs in Stammaktien zu tauschen. Auch dieser Weg war unseren Schätzungen zu Folge nur in ca. einem von vier Fällen erfolgreich, so das rund 70% der ADR-Inhaber bis heute ihre Wertpapiere nicht in russische Stammaktien tauschen konnten. Mittlerweile droht in vielen Fällen der Zwangsverkauf der für die ADRs hinterlegten Stammaktien, wodurch den Anlegern ein hoher wirtschaftlicher Verlust droht. Wir wollen daher einen letzten Versuch unternehmen, die Politik doch noch zum Umdenken zu bewegen. Petition der SdK – Bitte um Unterstützung Die SdK hat heute in Person ihres Vorstandsvorsitzenden Herrn Daniel Bauer eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die sich gegen die wirkungslosen Sanktionen zum Schaden der westlichen Anleger richten. Die Petition ist unter der Petitionsnummer 147402 registriert. Nach Veröffentlichung auf der Website des Petitionsausschusses muss die Peition innerhalb von 4 Wochen mindestens 50.000 Unterstützer finden, damit die Petition im Petitionsausschuss behandelt wird. Wir bitten daher alle Betroffenen, die Petition zu unterstützen und auch Freunde und Bekannte auf das bestehende Dilemma bzgl. der ADRs hinzuweisen und um Unterzeichnung zu bitten. Wenn die Zeichnungsschwelle nicht erreicht wird, befürchten wir, dass die Petition nicht weiter erörtert wird. Webinar der SdK Die SdK wird am Mittwoch, den 15.03.2023, um 17 Uhr ein Webinar für ihre Mitglieder veranstalten. Im Webinar wird ausführlich auf die Entwicklung in den zurückliegenden Monaten, die aktuellen Geschehnisse sowie Handlungsoptionen eingegangen und alle Mitglieder haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. An der Veranstaltung werden neben den SdK Vorstandsmitgliedern Dr. Marc Liebscher und Daniel Bauer auch die beiden in dieser Sache spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin und Dr. Oleg Mosgo aus Moskau teilnehmen. Wir haben beide Anwälte zur Teilnahme eingeladen, da in den zurückliegenden Wochen vielfach Kritik bezüglich des schleppenden Fortgangs des Umtausches der ADRs in Stammaktien über deren Kanzleien an uns herangetragen wurde. Daher halten wir es am sinnvollsten, wenn sich Betroffene direkt mit diesen austauschen. Die Teilnahme ist für SdK-Mitglieder kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist jedoch erforderlich. Diese finden Sie unter www.sdk.org/webinar-russland. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 13.03.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: http://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-19.pdf Meinung: Erst hat sich die SDK Monate lang gar nicht zu dem Thema geäußert. Der letzte Newsletter Nr. 18 stammt vom 21.10.2022!!!! Jetzt mit einer hauruck- Aktion eine Petition starten. Wie weltfremd ist es binnen 4 Wochen 50.000 Unterstützer zu bekommen. Vor allem wenn einem Teil der ADR Inhaber bereits erfolgreich getauscht hat. An dieser Stelle hätte man statt wertvolle Zeit zu vergeuden, sich mit dem Thema Sammelklage gegen die Blockierer befassen müssen. Diese Aktion ist aus meiner Sicht der reine Rohrkrepierer.
Vielleicht wäre der Weg der Kanzlei Aigner-Partners Aigner Lehner Zuschin vertreten Anleger, die über Depositary Receipts in russische Aktien investiert haben die bessere Option gewesen. Autor: Admin |
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