Diese Ankündigung wurde am 5. März 2024 aktualisiert, um die Liste der Wertpapiere, die Sanktionen unterliegen, zu aktualisieren.
Clearstream Banking 1 erinnert Kunden an die Verpflichtung, die Einhaltung aller geltenden Sanktionen, einschließlich derjenigen der EU, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs, durch alle zugrunde liegenden Kunden des Kunden sicherzustellen. Kunden sollten sich der unten aufgeführten verschiedenen Szenarien bewusst sein und zur Kenntnis nehmen, dass sich die Situation weiterentwickelt und sich jederzeit ändern kann. Clearstream Banking übernimmt keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Vollständigkeit der unten angehängten Liste. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
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30.01.2024Anmerkung: Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachungen A22052, A22065 und A22074. Diese Mitteilung wurde am 30. Januar 2024 aktualisiert, um die Liste der sanktionspflichtigen Wertpapiere zu aktualisieren. Clearstream Banking1 erinnert die Kunden an die Anforderung, alle anwendbaren Sanktionen, einschließlich derjenigen der EU, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs, einzuhalten und sicherzustellen, dass die zugrunde liegenden Kunden des Kunden diese einhalten. Kunden sollten sich der verschiedenen unten genannten Szenarien bewusst sein und zur Kenntnis nehmen, dass sich die Situation weiterentwickelt und sich jederzeit ändern kann. Clearstream Banking übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der unten angehängten Liste. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Kundenservice von Clearstream Banking oder deren Kundenberater wenden. 25548817RU0009029557SHS SBERBANK OF RUSSIA ORD REG
67740238US80585Y5069GDR SBERBANK OF RUSSIA REGS REG 27931847US36829G1076ADR GAZPROMNEFT OJSC REG (1DR/5SHS) 134453702US5838406081ADR MECHEL PAO REG (1ADR / 2SHS 129010363US7821834048ADR RUSHYDRO PJSC REG (1ADR/100SHS) 129010380US7821835037GDR RUSHYDRO PJSC 144A REG (1GDR/100SHS) 29806675US46630Q2021GDR VTB BANK OJSC REGS REG (1DR/2000SHS) 63495964US80585Y3080ADR SBERBANK ROSSII REG (1DR/4SHS) 29329079 US5591892048 GDR PJSC MAGNITO REGS REG 137626802 136720864US73181P1021ADR PJSC POLYUS REG 25547535RU000A0DQZE3SHS SISTEMA JSFC ORD REG 21034495US48122U1051GDR SISTEMA PJSFC 144A REG (1 GDR - 20 SHS) 21034240US48122U2042GDR SISTEMA PJSFC REGS REG (1GDR/20 SHARES) 39659395US48122U2042GDR SISTEMA PJSFC REGS REG (1GDR/20 SHARES) Vollständige Liste unter: a23071-list-of-securities-data.xlsx (live.com) Quelle: Clearstream 26.01.2024Im Anschluss an die Bekanntmachung A22123 erinnert Clearstream Banking1 seine Kunden daran, dass sie sich nachdrücklich verpflichtet hat, die Einhaltung der regulatorischen und rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Finanzsanktionen sicherzustellen, d. h. Gesetzen, Vorschriften, Embargos und anderen restriktiven Maßnahmen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, aber auch und gegebenenfalls durch das United States Office of Foreign Assets Control (OFAC), das britische Finanzministerium oder andere einschlägige Gerichtsbarkeiten. Einschränkungen bei AktivitätenIn diesem Zusammenhang und insbesondere um die Einhaltung der Artikel 5e und 5f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (in der jeweils gültigen Fassung) und der Artikel 1x und 1y der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates (in der jeweils gültigen Fassung), die zusammen als "Tätigkeitsbeschränkungen" bezeichnet werden, zu gewährleisten, erinnert Clearstream Banking daran, dass Kunden verpflichtet sind, Vermögenswerte russischer oder belarussischer Personen zu identifizieren und zu trennen, die wie folgt definiert sind:
Folglich verlangen wir von unseren Kunden, dass sie über angemessene Kontrollsysteme verfügen, um die Einhaltung dieser Aktivitätsbeschränkungen zu gewährleisten. Nach der Offenlegung durch den Kunden wird Clearstream Banking Vermögenswerte russischer und/oder belarussischer Personen in einem speziellen Kundenkonto trennen, um eine genaue Überwachung zu gewährleisten. Diese Trennung der Vermögenswerte wird sich auch in den Büchern der Transferstelle des Fonds widerspiegeln. Informationen für EmittentenGemäß den Artikeln 5e und 5f der geänderten EU-Verordnung 833/2014 des Rates (Russland) und den Artikeln 1x und 1y der geänderten EU-Verordnung 765/2006 (Belarus) ist es EU-Zentralverwahrern untersagt, Dienstleistungen für Wertpapiere zu erbringen, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, übertragbare Wertpapiere, die auf eine offizielle Währung eines Mitgliedstaats lauten und nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, oder Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen, die ein Engagement in solchen Wertpapieren bieten, zu verkaufen. an russische oder belarussische Staatsangehörige oder natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland oder Belarus oder an juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland oder Belarus. Clearstream Banking erinnert alle Emittenten von Wertpapieren, die in Clearstream Banking zugelassen sind, daran, keine Neuemissionen im Zusammenhang mit russischen oder belarussischen Personen über Clearstream Banking abzuwickeln und sich an diese Beschränkungen zu halten. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Kundenservice von Clearstream Banking oder deren Kundenberater wenden. ------------------------------------------ 1. Clearstream Banking bezieht sich gemeinsam auf die Clearstream Banking S.A., mit Sitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B-9248, und die Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation Accounts verwenden), mit Sitz in 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. Quelle: Clearstream Meinung: Clearstream fährt die Hardcore Nummer bis zum bitteren Ende weiter.
Sprich Einhaltung der Sanktionen ohne wenn und aber. Verfasser: Autor 11.01.24 11:43 #7755 #time watch Bei wem hast du den Lagerstellenwechsel mit der Ausnahmegenehmigung beauftragt? Bei deinem Broker oder Clearstream direkt? Mein Broker (DKB) hat alles abgelehnt, mit der Begründung, dass die ADRs in den USA als „low priced securities“ gelten. In den USA ist dir Ausnahmegenehmigung nichts wert. Netzfund: Gazprom ADR 2022 Wie geht s weiter | aktiencheck.de '7755 #7755 hier liegt der DKB Broker aber ziemlich daneben und lebt mit seinem Wissen scheinbar in der Steinzeit. Er hat dir einen Bärendienst erwiesen und hat dir ggf. einen Freifahrtschein ausgestellt. Die SdK hatte im Newsletter 13 dieses Thema bereits in einem Newsletter aufgegriffen. Depository Receipt-Maßnahmen mit russischen Basiswerten – Informationen zu Marktablehnungen (clearstream.com) Clearstream hat mitgeteilt, dass die Citibank (Verwahrstelle von Clearstream Banking in den USA) mittlerweile den manchmal nötigen Lagerstellenwechsel von Clearstream Banking AG auf Clearstream Banking SA abgelehnt hat. Hintergrund ist eine von der Securities and Exchange Commission (SEC) erlassene Regelung, die am 01.08.2022 in Kraft getreten ist (A22090). Clearstream gibt bekannt, dass es unter diesen Umständen keine weitere Möglichkeit gibt, Kunden bei der Verarbeitung ihrer Anweisungen zum Umtausch zu unterstützen. Aus unserer Sicht ist die Mitteilung von Clearstream wenig nachvollziehbar, denn die maßgebliche Regelung gilt für sogenannte Low Priced Securities (LPS). Diese sind definiert als außerbörslich gehandelte Wertpapiere, die weniger als 5,00 USD kosten. Die mit solchen LPs verbundenen Risiken (starke Kursvolatilitäten, Anfälligkeit für Marktmanipulation) rechtfertigen laut US-Behörden einen besonderen Anlegerschutz. Jedoch dürften die DRs meist über 5,00 USD kosten, sofern diese frei handelbar wären. Nur weil derzeit keine Kurse festgestellt werden, Quelle: SdK Die Regelung aus dem Jahr 2022 wurde explizit aufgehoben, da Clearstream ausdrücklich den Lagerstellenwechsel von Clearstream Frankfurt auf Clearstream N.Y. unterstützt.
"Clearstream Russland: Umwandlungsverfahren für aktienähnliche Rechte mit russischen Basiswertpapieren, die auf dem deutschen Markt gehalten werden Clearstream regelt in diesem Fall das Prozedere eines möglichen Tauschvorgangs. Vereinfacht ausgedrückt. 1. Clearstream Banking wird für jeden Kunden das zusätzliche "CBL/CBFi-Konto" eröffnen und die Position von DTCC auf Citibank N.A. umschichten, wodurch das "ursprüngliche CBL/CBFi-Konto" des Kunden belastet und das neu eröffnete "CBL/CBFi-Konto" gutgeschrieben wird." Russland: Umwandlungsverfahren für aktienähnliche Rechte mit russischen Basiswertpapieren, die auf dem deutschen Markt gehalten werden - hier Clearstream und Citibank Ein möglicher Tausch von ADR-in Aktien hat gar nichts mit irgendeinem Wert zu tun. Du übst letztlich nur ein Bezugs-/Optionsrecht auf Erhalt von Aktien aus. Jetzt hast du aber durch diese Aussage ggf. einen Sechser im Lotto. Wieso das??? Wenn sich die DKB bzw. die Citibank sich auf die low priced securities beziehen, genießt du einen besonderen Anlegerschutz vor Verramschung. Das würde ich mir noch einmal explizit schriftlich geben lassen. Irgendwann könnten sie kommen und die ADR bzw. deren hinterlegte Aktien für einen "Appel und ein Ei" zu veräußern. Dann könntest du die Karte mit dem Low priced securities ziehen und sagen: "Liebe Leute ihr habt mir meine Wandlungs- und Verkaufs-Chance genommen und mich in die Ecke von "Ramsch-Papier-Anlegern" gestellt. Bei einem möglichen Verkauf weit unter Wert ziehe ich die Karte des besonderen Anleger-Schutzes oder ich verklage euch. Das ist so wie ein Elfmeter ohne Torwart!!! Lesen Sie herzu auch: Low Priced Securities - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com) Verfasser: Autor Aufgrund der Überlänge des Artikels, lesen Sie bitte unter: Russland: Alternative Zahlungsmethoden für Eurobonds, die von russischen Emittenten in Nicht-RUB-Währungen ausgegeben werden - Update (clearstream.com)
Clearstream Russland: Umwandlungsverfahren für aktienähnliche Rechte mit russischen Basiswertpapieren, die auf dem deutschen Markt gehalten werden Clearstream regelt in diesem Fall das Prozedere eines möglichen Tauschvorgangs. Vereinfacht ausgedrückt. 1. Clearstream Banking wird für jeden Kunden das zusätzliche "CBL/CBFi-Konto" eröffnen und die Position von DTCC auf Citibank N.A. umschichten, wodurch das "ursprüngliche CBL/CBFi-Konto" des Kunden belastet und das neu eröffnete "CBL/CBFi-Konto" gutgeschrieben wird. Auswirkungen auf die Kunden Damit Kunden ihre Wandlungsrechte von DRs mit russischen Basisaktien, die sie auf dem deutschen Markt halten (per Remote-Code), ausüben können, muss ihre Position vom Konto der CBF bei der DTCC auf das Konto der Citibank bei der DTCC umgestellt werden. Daher hat die Citibank N.A., die als Verwahrstelle von Clearstream Banking auf dem US-Markt fungiert, ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen eine einmalige Neuausrichtung genehmigt. Dieser Prozess beinhaltet auch die Eröffnung eines zusätzlichen getrennten "CBL/CBFi-Kontos" für den Kunden, das ausschließlich für die Konvertierung des russischen DR-Programms verwendet wird. Auf diesem Konto werden keine anderen Wertpapiere als russische DRs gehalten, und es ist keine Übertragung für dort gehaltene Positionen zulässig, unabhängig vom Abwicklungsstatus des Wertpapiers. Clearstream Banking wird für jeden Kunden das zusätzliche "CBL/CBFi-Konto" eröffnen und die Position von DTCC auf Citibank N.A. umschichten, wodurch das "ursprüngliche CBL/CBFi-Konto" des Kunden belastet und das neu eröffnete "CBL/CBFi-Konto" gutgeschrieben wird. Nach Erhalt der Sicherheiten auf diesen neu eröffneten Konten sendet Clearstream Banking eine CONV Conversion Notification (MT564) an die Kunden, in der der Prozess beschrieben wird, damit sie die Umwandlung der neu ausgerichteten DR-Positionen anweisen können. Kunden, die ihre DRs umwandeln möchten, müssen ihre Umwandlungsanweisung von ihrem neu eröffneten CBL/CBFi-Konto im Rahmen des separaten Ereignisses gemäß Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) 269/2014 und in Übereinstimmung mit den Ereignisanforderungen senden, jedoch nur nach erfolgreicher vorheriger Neuausrichtung. Nur Positionen, bei denen die Bücher zur Umwandlung offen sind, kommen für die Neuausrichtung in Frage. Derzeit sind die Programme, die von den DR-Agenten für die Konvertierung geöffnet werden, die folgenden: Gemeinsamer Code ISIN Name des Wertpapiers DR-Agent 131156707 US69343P1057 ADR PJSC LUKOIL REG Citibank N.A. 019332543 US7785291078 ADR PJSC ROSTELECOM REG Citibank N.A. 022468022 US6074091090 ADR MOBILE TEL PJSC REG (1ADR/2SHS) JPMorgan Chase Bank, N.A. Die Kunden werden daran erinnert, dass die Umwandlungsbücher jederzeit geschlossen werden können, was eine Umwandlung ihrer DRs in zugrunde liegende russische Aktien verhindert. Clearstream Banking behält sich das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung oder andere Formalitäten die Bereitstellung des Umwandlungsdienstes zu beenden oder auszusetzen und die Position wieder auf das ursprüngliche CBF-Konto auszurichten. Der oben beschriebene Prozess zwingt Kunden nicht dazu, ihre Positionen umzuwandeln. Nicht umgewandelte Positionen werden nach Ablauf des Konvertierungsfensters eines einzelnen DR-Programms wieder auf das ursprüngliche CBL/CBFi-Konto umgeleitet. Diese Neuausrichtung stellt eine einzigartige Gelegenheit für Kunden dar, eine Umstellung ihrer DRs in Auftrag zu geben. Neu eröffnete Konten haben identische Berichte wie ein bereits bestehendes CBL/CBFi-Konto. Für diese spezifischen, neu eröffneten CBL/CBFi-Konten werden keine Kontoführungsgebühren, Depotgebühren oder Transaktionsgebühren erhoben, die über spezifische DR-Konvertierungsgebühren hinausgehen. Positionen, die vom DR-Agenten oder vom Kunden als im Rahmen von automatischen und erzwungenen Konvertierungsverfahren umgewandelt gemeldet wurden, aber derzeit auf dem Kundenkonto gesperrt sind, werden von der Neuausrichtung ausgeschlossen. Zur Erinnerung: Automatische und erzwungene Umwandlungsverfahren führten dazu, dass russische Aktien vom Depot des DR-Agenten in Russland abgebucht wurden, ohne dass die DR-Agenten zugestimmt oder daran beteiligt waren. Clearstream Banking hat keinen Einblick in diese Prozesse und ist ausschließlich von den extern erhaltenen Informationen abhängig und kann nicht überprüfen, welche Positionen gemäß dem russischen Bundesgesetz Nr. 319-FZ umgewandelt wurden. Die Kunden werden an ihre Pflicht erinnert, alle Positionen zu melden, die im Rahmen des automatischen und erzwungenen Umwandlungsverfahrens umgewandelt wurden. Clearstream Banking gibt keine Empfehlungen ab und gibt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung in Bezug auf die oben genannten Angelegenheiten. Clearstream Banking haftet nicht für alle nachteiligen Folgen, Verluste oder Schäden, die Kunden oder DR-Inhabern in diesem Zusammenhang entstehen können, und Kunden, die sich für die Umwandlung ihrer DRs entscheiden, tragen die alleinige Verantwortung. Clearstream Banking übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen während des Kontoeröffnungs- und Neuausrichtungsprozesses oder für den Fall, dass diese aufgrund von Sanktionen, Überwachungsaktivitäten oder Umständen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Clearstream Banking liegen, nicht umgesetzt oder ausgeführt werden können. WichtigClearstream Banking kann jedoch nicht garantieren, dass der oben beschriebene Neuausrichtungsprozess tatsächlich mit Sicherheit zur effektiven Umwandlung von DRs in russische Aktien führen wird, die weiterhin an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, die in der Umwandlungsmitteilung (MT564) aufgeführt sind. HintergrundIn der Vergangenheit konnten Kunden, die DRs umwandeln wollten, ihre Position von der Clearstream Banking AG (CBF) auf die Clearstream Banking S.A. (CBL) umstellen und eine Umwandlung in Auftrag geben. Ab August 2022 war die Neuausrichtung der Positionen in russischen DRs nicht mehr möglich, wie in der Mitteilung D22051 beschrieben. Die Kunden hatten die Möglichkeit, selbst eine Umwandlung in Auftrag zu geben und direkt mit den DR-Agenten zu verhandeln, bis die Abwicklung in russischen DRs aufgrund von Unsicherheiten und Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Clearstream Banking liegen, in Bezug auf automatische und erzwungene Umwandlungsverfahren, die im russischen Bundesgesetz Nr. 319-FZ festgelegt sind, ausgesetzt wurde. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Kundenservice von Clearstream Banking oder an ihren Kundenberater wenden. ------------------------------------------ 1. Clearstream Banking bezieht sich gemeinsam auf die Clearstream Banking S.A., mit Sitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B-9248, und die Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation Accounts verwenden), mit Sitz in 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. Quelle: Clearstream Auftrag an Citigroup wegen ADR-Tausch mit Pro-Ration Faktor PJSC Lukoil (“Company”) US69343P1057 DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 88% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor” file.aspx (citi.com) Rostelecom 778529107 US7785291078 DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 98% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor” file.aspx (citi.com) Anmerkung: Dieser Artikel wurde grundlegend überarbeitet.
Der Artikel "Wo bleiben meine Citibank ADRs" entfällt. Verfasser: Autor Man muss die Vorgeschichte kennen. Während die westlichen Broker und Verwahrstellen jeglichen ADR-Übertrag, bis auf wenige Ausnahmen blockieren, haben die Russen bereits erfolgreich in Brüssel auf Herausgabe ihrer Vermögenswerte geklagt Klage gegen Clearstream. Clearstream weigert sich aber dem Urteil auf Übertragung von Vermögenswerten nach Russland nachzukommen und beruft sich auf die Sanktionspakete (Clearstream setzt nach neuem Sanktionspaket die Umwandlung von DR in russische Aktien aus). Nun versucht Russland über ein sogenanntes Tauschprogramm von eingefrorenen Konten Typ C gegen eingefrorene Konten im Westen die Sanktionen zu umgehen und die Vermögen ihrer Bürger frei zu bekommen. Wie in meiner Meinung (siehe unten) wird das jedoch nicht von Erfolg gekrönt sein, da solch ein Tausch für die meisten westlichen Anleger völlig uninteressant ist. Welche Schwierigkeiten können bei der Durchführung von Transaktionen auftreten? Transaktionen zum Kauf von Wertpapieren von Russen haben eine Reihe von Konsequenzen für Ausländer, sagt Konowalow. "Im Falle eines Umtauschs verfügt der Ausländer über Wertpapiere, die weiterhin über sanktionierte Personen verbucht werden (z. B. die National Settlement Depository, die seit Juni 2022 unter EU-Sanktionen steht). — RBC), dementsprechend sind Handlungen mit einem solchen Vermögenswert nur auf der Grundlage der Genehmigung der zuständigen europäischen Regulierungsbehörde möglich", erklärt der Experte. Die europäischen Regulierungsbehörden können solche Genehmigungen erteilen, auch für russische Personen. Russische Makler, Verwaltungsgesellschaften und Einzelpersonen haben sie bereits beantragt, aber bisher sind nur vereinzelte Fälle bekannt, in denen solche Anträge genehmigt wurden. "Vielleicht wird es für die Europäer einfacher sein, eine solche Genehmigung zu erhalten, aber die in der Sperrverordnung festgelegten Fristen für die Einreichung von Anträgen für viele sanktionierte Personen sind bereits abgelaufen oder stehen kurz davor", so Konowalow weiter. Quelle: rbc.Russland Meinung: Ich habe selten so eine undurchdachte Aktion gelesen. Die Anleger aus unfreundlichen Ländern verkaufen also ihre gewandelten Aktien auf den Typ C Konten an russische Staatsbürger, deren Werte im Westen gesperrt sind. Die Erlöse aus den Konten Typ C werden nun im Gegenzug dazu verwandt ein im Westen gesperrtes russisches Depot aufzukaufen. Der Russe, der die Vermögen von dem Konto Typ C übernommen hat, kann diese auf ein russisches Depot/Konto übertragen und an der MOEX zum aktuellen Kurs verkaufen. Und der Anleger im Westen, der ein gesperrtes russisches Depot im Westen übernommen hat?? Jetzt beginnt alles wieder von vorn, da das gesperrte Depot im Westen nur russische ADR enthalten kann. Der westliche Anleger muss sich nun über Genehmigungen die Übertragung der ADR nach Russland erreichen. Da stehen wieder die Sanktionen, geschlossene Bücher, Clearstream und ggf. andere Lagerstellen, abweichend von der Hauptlagerstelle im Weg. Dann hat der westliche Anleger es geschafft die vom Russen erworbenen Vermögenswerte zu wandeln. Dann sind die in Russland verwahrten Werte wieder auf Konten Typ C gesperrt. Wenn er sie verkaufen will ist das dann wahrscheinlich auch nur mit einem Abschlag von 50 % und einer Sonderabgabe von 10% möglich. Voller Vermögensausgleich und wenig Aufwand für den Russen. Der westliche Anleger bleibt dann auf den Formalitäten und dem Vermögensschaden sitzen. Diese Logik erklär mit bitte jemand einmal. Das könnte man auch "Bauernschläue" von den Russen nennen.
Verfasser: Autor 07.11.2023Anmerkung: Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachungen A22052, A22065 und A22074. Diese Mitteilung wurde am 7. November 2023 aktualisiert, um die Liste der sanktionspflichtigen Wertpapiere zu aktualisieren. Clearstream Banking1 erinnert die Kunden an die Anforderung, alle anwendbaren Sanktionen, einschließlich derjenigen der EU, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs, einzuhalten und sicherzustellen, dass die zugrunde liegenden Kunden des Kunden diese einhalten. Kunden sollten sich der verschiedenen unten genannten Szenarien bewusst sein und zur Kenntnis nehmen, dass sich die Situation weiterentwickelt und sich jederzeit ändern kann. Clearstream Banking übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der unten angehängten Liste. Weitere Informationen Für weitere Informationen können sich Kunden an den Kundenservice von Clearstream Banking oder deren Kundenberater wenden. Quelle: Clearstream Wertpapiere, die Sanktionen gegen Russland unterliegen ( 21 kb vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet ) Meinung: Manchmal frage ich mich ob ich im falschen Film sitze. Da soll eine vermeintlich große Übertragungsaktion von ADR mit späterem Umtausch erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung seitens der Deutschen Bundesbank ist nicht das Papier wert auf das sie gedruckt ist. Einer Übertragung und einem Tausch stehen zum einen die sanktionierten Unternehmen sowie geschlossene Bücher der ADR-Ausgeber entgegen. Des weiteren nehmen die russischen Broker, die nicht die Haupt Verwahrstellen sind, nur gewandelte Aktien entgegen. Die wenigen Werte, die vielleicht für einen Tausch in Frage kommen, werden wie bei der Citibank, noch mit einem Pro-Ration-Abschlag bedacht. Wie schon mehrfach an anderer Stelle in meinen Blogbeiträgen beschrieben, muss jeder Anleger für sich, die für ihn günstigste Alternative wählen.
Verfasser: Autor Gestern am 01.08.2022 Clearstream hat mitgeteilt, dass die Citibank (Verwahrstelle von Clearstream Banking in den USA) mittlerweile den manchmal nötigen Lagerstellenwechsel von Clearstream Banking AG auf Clearstream Banking SA abgelehnt hat. Hintergrund ist eine von der Securities and Exchange Commission (SEC) erlassene Regelung, die am 01.08.2022 in Kraft getreten ist (A22090). Clearstream gibt bekannt, dass es unter diesen Umständen keine weitere Möglichkeit gibt, Kunden bei der Verarbeitung ihrer Anweisungen zum Umtausch zu unterstützen. Kunden sollen sich direkt an den DR-Agenten (Bank of New York Mellon, Citibank, Deutsche Bank, JP Morgan) wenden: 1. Anweisung an den DR-Agenten, die DRs umzuwandeln 2. Übermitteln der DR-Positionen 3. Einreichen erforderlicher Formulare an den DR-Agenten 4. Überweisung der DR-Stornierungsgebühr an den DR-Agenten Die vollständige Pressemitteilung mit den Kontaktdaten der DR-Agenten ist hier abrufbar: https://www.clearstream.com/clearstream-en/products-andservices/settlement/d22051-3193726 Aus unserer Sicht ist die Mitteilung von Clearstream wenig nachvollziehbar, denn die maßgebliche Regelung gilt für sogenannte Low Priced Securities (LPS). Diese sind definiert als außerbörslich gehandelte Wertpapiere, die weniger als 5,00 USD kosten. Die mit solchen LPs verbundenen Risiken (starke Kursvolatilitäten, Anfälligkeit für Marktmanipulation) rechtfertigen laut US-Behörden einen besonderen Anlegerschutz. Jedoch dürften die DRs meist über 5,00 USD kosten, sofern diese frei handelbar wären. Nur weil derzeit keine Kurse festgestellt werden, bedeutet das nach unserer Einschätzung nicht, dass die DRs unter die Regelungen der LPS fallen. Wir vermuten, dass Clearstream jegliches eigenes Risiko einen Verstoß gegen Sanktionen zu begehen ausschließen möchte und daher aus Vorsichtsgründen agiert. Quelle: SDK Newsletter Nr. 13 Clearstream aktuell am 19.10.2023 Clearstream Banking1 informiert seine Kunden darüber, dass Hinterlegungsscheine (DRs) mit russischen Aktien, die derzeit über die Clearstream Banking S.A. (CBL) über die direkte CSD-Verbindung der Clearstream Banking AG (CBF) mit DTCC (Depository Code 4G) gehalten werden, nach Abschluss ihrer Neuausrichtung und in Abhängigkeit vom Status der Bucheröffnung umgewandelt werden können. In Zusammenarbeit mit seiner Depotbank auf dem US-Markt, der Citibank N.A., hat Clearstream Banking einen einmaligen Neuausrichtungsprozess entwickelt, der es CBF-Kunden ermöglicht, die Konvertierung ihrer DRs anzuordnen. Quelle: Clearstream Meinung: Der Tag wird kommen, da wird auch Clearstream/Euroclear für die Vermögensblockaden zur Rechenschaft gezogen werden.
Lesen Sie auch unter: § 27 Strafgesetzbuch "Beihilfe" Tatbestand erfüllt??? Verfasser: Autor Deutsche Bundesbank Bekanntmachungeiner Allgemeingenehmigungauf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014Vom 9. Oktober 2023 Die Deutsche Bundesbank gibt bekannt, dass sie am 9. Oktober 2023 die folgende Allgemeingenehmigung auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 (ABl. L 226 vom 14.9.2023, S. 3), erlassen hat. Die Allgemeingenehmigung betrifft die Umwandlung von bestimmten Aktienzertifikaten (ADR/GDR), denen russische Wertpapiere zugrunde liegen und damit gegebenenfalls verbundene (mittelbare) Bereitstellungen von Geldern zugunsten des Russischen Zentralverwahrers (National Settlement Depository – NSD).AllgemeingenehmigungI.Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (im Folgenden VO (EU) 269/2014) verbietet die unmittelbare und mittelbare Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zugunsten von natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind. In Anhang I, Einrichtungen, ist in Nummer 101 der Nationale Zentralverwahrer (National Settlement Depository – NSD; Russisch: Национальный расчетный депозитарий) aufgeführt. Geschäfte über russische Wertpapiere, die beim NSD verwahrt werden, können daher unzulässig sein, wenn sie mit einer unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern zugunsten des NSD einhergehen (beispielsweise durch die Zahlung von Depot- oder Ordergebühren). II.Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Voraussetzungen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung bis zum 25. Dezember 2023 genehmigen, Aktienzertifikate, denen russische Wertpapiere zugrunde liegen und die beim NSD verwahrt werden, umzuwandeln, um die zugrunde liegenden Wertpapiere zu veräußern, und genehmigen, dass Gelder auf direktem oder indirektem Wege dieser Einrichtung in Russland zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Umwandlung der Aktienzertifikate und die Veräußerung der ihnen zugrunde liegenden Wertpapiere erforderlich ist. Zuständig für den Erlass von Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 ist gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes die Deutsche Bundesbank. III.Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 können nicht erteilt werden, wenn im Zuge der Wertpapiertransaktionen einer weiteren in Anhang I der VO (EU) 269/2014 aufgeführten Person, Organisation oder Einrichtung Gelder bereitgestellt werden. Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 können auch dann nicht erteilt werden, wenn der Handel mit den umzuwandelnden Aktienzertifikaten oder mit den ihnen zugrunde liegenden Wertpapieren von den Verboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (im Folgenden VO (EU) 833/2014) betroffen ist oder wenn das Wertpapiergeschäft gegen das Geschäftsverbot des Artikels 5aa der VO (EU) 833/2014 verstößt.IV.In Bezug auf die in der Anlage I aufgeführten Aktienzertifikate gilt Folgendes:1.Die (mittelbare) Bereitstellung von Geldern durch Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats der Union oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung zugunsten des NSD wird genehmigt, soweit dies erforderlich ist, um die in der Anlage I unter Angabe ihrer jeweiligen Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) genannten Aktienzertifikate zu übertragen, umzuwandeln oder um die zugrunde liegenden Wertpapiere zu verkaufen, und soweit der oder die jeweilige Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats der Union oder die in der Union niedergelassene Einrichtung, der beziehungsweise die diese Genehmigung für sich geltend zu machen beabsichtigt, bis zum 25. September 2023 (Frist des Artikels 6b Absatz 5aa Buchstabe b der VO (EU) 269/2014) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 bei der Deutschen Bundesbank gestellt hat.2.Die fristgerechte Stellung eines Antrages kann durch Vorlage einer „Bestätigung des fristgerechten Eingangs eines Antrages nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014“ der Deutschen Bundesbank nachgewiesen werden, die die Deutsche Bundesbank den Antragstellern unaufgefordert zukommen lässt, und die den Namen des jeweiligen Antragstellers bezeichnet.3.Die Genehmigung aus Abschnitt IV Nummer 1 wird unter der Bedingung erteilt, dass die Übertragung der in Anlage I aufgeführten Aktienzertifikate nicht an Banken erfolgt, die in Anhang I der VO (EU) 269/2014 oder in Anhang XIX der VO (EU) 833/2014 aufgeführt sind. V. In Bezug auf nicht in der Anlage I aufgeführten Aktienzertifikate gilt Folgendes:1.Die (mittelbare) Bereitstellung von Geldern durch Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats der Union oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung zugunsten des NSD wird genehmigt, soweit dies erforderlich ist, um das jeweils betroffene Aktienzertifikat zu übertragen, umzuwandeln oder um die zugrunde liegenden Wertpapiere zu verkaufen, und soweit der oder die jeweilige Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats der Union oder die in der Union niedergelassene Einrichtung, der beziehungsweise die diese Genehmigung für sich geltend zu machen beabsichtigt, bis zum 25. September 2023 (Frist des Artikels 6b Absatz 5aa Buchstabe b der VO (EU) 269/2014) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 bei der Deutschen Bundesbank gestellt hat. 2.Die fristgerechte Stellung eines Antrages kann durch Vorlage einer „Bestätigung des fristgerechten Eingangs eines Antrages nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014“ der Deutschen Bundesbank nachgewiesen werden, die die Deutsche Bundesbank den Antragstellern unaufgefordert zukommen lässt, und die den Namen des jeweiligen Antragstellers bezeichnet. 3.Die Genehmigung aus Abschnitt V Nummer 1 wird unter der Bedingung erteilt, dass die Übertragung der Aktienzertifikate nicht an Banken erfolgt, die in Anhang I der VO (EU) 269/2014 oder in Anhang XIX der VO (EU) 833/2014 aufgeführt sind. 4. Die Genehmigung aus Abschnitt V Nummer 1 wird unter der zusätzlichen Bedingung erteilt, dass die Übertragung des und der Handel mit dem jeweils betroffenen nicht in Anlage I aufgeführten Aktienzertifikat sowie die Übertragung und der Handel mit dem Wertpapier, welches dem Aktienzertifikat jeweils zugrunde liegt, nicht gegen die Verbote der Artikel 5 und 5f der VO (EU) 833/2014 verstößt. VI. Die Allgemeingenehmigung wird gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. VII.Für Konstellationen, die den in den Abschnitten IV und V dargestellten Sachverhalten nicht entsprechen, können weitergehende Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 nicht in Aussicht gestellt werden. VIII. Die Allgemeingenehmigung kann gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 VwVfG bei der Deutschen Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, Ludwigstraße 13, 80539 München, während der dortigen Dienstzeiten eingesehen werden.München, den 9. Oktober 2023 Anlage Izur Allgemeingenehmigung der Deutschen Bundesbankvom 9. Oktober 2023 auf der Grundlage vonArtikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014Nr. ISIN Name des Wertpapiers Emittent des dem Aktienzertifikatzugrunde liegenden Wertpapiers
1 US0373763087 MOSENERGO ADR RL Mosenergo 2 US61954Q2093 MOSENERGO GDR REGS RL Mosenergo 3 US29268L1098 ENEL RUSSIA PJSC GDRS Enel OGK JSC 4 US3682872078 GAZPROM ADR SP RL L Gazprom PJSC 5 US36829G1076 GAZPROM NEFT ADR RL Gazprom Neft PJSC 6 US46630Q2021 VTB BK GDR REG S RL VTB Bank PJSC 7 US55315J1025 MMC NOR NICK PJSC ADR RL Mining and Metallurgical Company Norilsk Nickel PJSC 8 US5591892048 MAGNITOGORSK I S REGS Magnitogorskiy Metallurgicheskiy Kombinat PAO 9 US5838405091 MECHEL PFD ADRS RL Mechel PAO 10 US5838406081 MECHEL PAO ADR RL Mechel PAO 11 US6074091090 MOBILE TELESYSTEMS ADR Mobile Telesystems PJSC 12 US67011E1055 NOVOLIPETS MET GDR A Novolipetskiy Metallurgicheskiy Kombinat 13 US67011E2046 NOVOLIPETSKIY MET KO REGS Novolipetskiy Metallurgicheskiy Kombinat 14 US67812M2070 ROSNEFT OIL GDRREGS RL Rosneft Oil Company 15 US69343P1057 LUKOIL SP ADR RL PJSC Lukoil 16 US69343R1014 AEROFLOT GDR A RL Aeroflot Russian Airlines PJSC 17 US69343R2004 AEROFLOT GDR S RL Aeroflot Russian Airlines PJSC 18 US71922G3083 PHOSAGRO PJSC SP GDR REGS PhosAgro PJSC 19 US71922G4073 PHOSAGRO SP GDR REGS CR PhosAgro PJSC 20 US7785291078 ROSTELECOM ADR RL Rostelecom PJSC 21 US7821834048 RUSHYDRO PAO ADR RL Federal Hydro Generating Company PAO RusHydro 22 US7821835037 RUSHYDRO PAO GDR A Federal Hydro Generating Company PAO RusHydro 23 US80585Y3080 SBERBANK ADR REGS RL Sberbank of Russia PAO 24 US8181503025 SEVERSTAL GDR S OCT Severstal PAO 25 US8688611057 SURGUTNEFTEGAS VZ ADR Surgutneftegas PJSC 26 US8688612048 SURGUTNEFTEGAS ADR Surgutneftegas PJSC 27 US8766292051 TATNEFT PJSC ADR REG S Tatneft PJSC 28 US5603172082 VK CO. LTD. GDR REG S Mail.Ru Group Ltd. |
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