Beim Umtausch von russischen ADR geht es endlich wieder voran. Die Bundesbank teilte bereits Anfang September mit, dass ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für den Umtausch russischer ADR in die für diese hinterlegten Aktien bis spätestens 25.09.2023 gestellt werden kann. Am 09.10.2023 veröffentliche sie im Bundesanzeiger eine Allgemeinverfügung, mit der die Genehmigung erteilt wurde, sofern der Antrag fristgerecht gestellt wurde und die umgetauschten Aktien auf einem Depot bei einem nicht sanktionierten Institut mit Zugang zur NSD gutgeschrieben werden. Die Bestätigungen für fristgerecht gestellte Anträge werden aktuell an die Antragssteller verschickt.
Bücher für den Tausch von Lukoil, Rosneft MTS, Tatneft ADR sind offen Viele Anleger von Lukoil ADR wurden zudem vor kurzem von ihren Depotbanken (z.B. Commerzbank, Sparkassen / S.Broker und IngDiba) benachrichtigt, dass dieses Zertifikat aktuell umgetauscht werden kann. Die Bücher der Citibank, die für den Umtausch von Lukoil ADR zuständig ist, sind geöffnet und die Depotbanken nehmen Tauschanträge hierzu an. Aktuell haben neben Lukoil zudem die Bücher für den Tausch von - Rosneft ADR - Rostelekom ADR - Mobile Telesystem ADR - Tatneft - Mechel - Novorossi DR geöffnet. Anleger von Gazprom ADR und Nornickel ADR müssen momentan leider noch abwarten, bis die BNY Mellon die Bücher für den Tausch wieder öffnet. Clearstream wirkt endlich ebenfalls mit und hat die Umlagerung der Lukoil ADR zur Lagerstelle 57 USA vorgenommen. Es stellt somit kein Problem mehr dar, wenn die ADR ursprünglich bei Clearstream Frankfurt verwahrt wurden. Inhaber russischer ADR haben nun die Möglichkeit, bei der Deutschen Bank bis spätestens 4.12.2023, 10 Uhr ansonsten je nach Depotbank bis teilweise 06.12.2023, 8.12.2023 (z.B. Onvista) oder teilweise auch 12.12.2023, Tauschanträge für ADR von Lukoil, Tatneft, Rosneft, Mobile Telesystems zu stellen. Neben der Bestätigung der Bundesbank, dass der Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung fristgerecht gestellt wurde, ist weiterhin das Vorhalten eines Depots mit Zugang zur russischen NSD (National Settlement Depositary) erforderlich. Um dieses muss sich jeder Anleger selbst kümmern. Kurzfristige Depoteröffnung noch möglich ADR-Anleger, die den Antrag bei der Bundesbank fristgerecht gestellt, aber noch kein Depot mit Zugang zur NSD haben, können ein solches über uns noch kurzfristig eröffnen, sofern ein Umtauschvolumen von mind. USD 50.000,00 vorliegt. Je nach Umtauschvolumen können Sie zwischen verschiedenen Depots, darunter auch im neutralen Ausland, wählen. Sollte Ihr Gazprom C Konto zwar eröffnet, aber noch nicht verifiziert sein, können wir Sie mit unseren Kooperationspartner vor Ort ebenfalls unterstützen. Mit unserer fast 2-jährigen Erfahrung beim Umtausch russischer ADR in Aktien begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten und Anträgen. Rufen Sie uns gerne dazu an oder schreiben Sie uns eine E- Mail an: adr@johstrichter.de unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Depotbank und Ihrer ADR nebst genauer Stückzahl. Quelle: Anwalt
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Beim Umtausch von russischen ADR geht es endlich wieder voran. Die Bundesbank teilte bereits Anfang September mit, dass ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für den Umtausch russischer ADR in die für diese hinterlegten Aktien bis spätestens 25.09.2023 gestellt werden kann. Am 09.10.2023 veröffentliche sie im Bundesanzeiger eine Allgemeinverfügung, mit der die Genehmigung erteilt wurde, sofern der Antrag fristgerecht gestellt wurde und die umgetauschten Aktien auf einem Depot bei einem nicht sanktionierten Institut mit Zugang zur NSD gutgeschrieben werden. Die Bestätigungen für fristgerecht gestellte Anträge werden aktuell an die Antragssteller verschickt.
Bücher für den Tausch von Lukoil ADR sind offen Viele Anleger von Lukoil ADR wurden zudem vor kurzem von ihren Depotbanken (z.B. Commerzbank, Sparkassen / S.Broker und IngDiba) benachrichtigt, dass dieses Zertifikat aktuell umgetauscht werden kann. Die Bücher der Citibank, die für den Umtausch von Lukoil ADR zuständig ist, sind geöffnet und die Depotbanken nehmen Tauschanträge hierzu an. Aktuell haben zudem die Bücher für den Tausch von Rostelekom ADR und Mobile Telesystem ADR geöffnet. Anleger von Gazprom ADR und Nornickel ADR müssen momentan leider noch abwarten, bis die BNY Mellon die Bücher für den Tausch wieder öffnet. Clearstream wirkt endlich ebenfalls mit und hat die Umlagerung der Lukoil ADR zur Lagerstelle 57 USA vorgenommen. Es stellt somit kein Problem mehr dar, wenn die ADR ursprünglich bei Clearstream Frankfurt verwahrt wurden. Inhaber russischer ADR haben nun die Möglichkeit, bis spätestens 06.12.2023, teilweise auch bis 12.12.2023, über ihre Depotbank Tauschanträge für Lukoil zu stellen. Neben der Bestätigung der Bundesbank, dass der Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung fristgerecht gestellt wurde, ist weiterhin das Vorhalten eines Depots mit Zugang zur russischen NSD (National Settlement Depositary) erforderlich. Um dieses muss sich jeder Anleger selbst kümmern. Kurzfristige Depoteröffnung noch möglich ADR-Anleger, die den Antrag bei der Bundesbank fristgerecht gestellt, aber noch kein Depot mit Zugang zur NSD haben, können ein solches über uns noch kurzfristig eröffnen. Je nach Umtauschvolumen können Sie zwischen verschiedenen Depots, darunter auch im neutralen Ausland, wählen. Sollte Ihr Gazprom C Konto zwar eröffnet, aber noch nicht verifiziert sein, können wir Sie mit unseren Kooperationspartner vor Ort ebenfalls unterstützen. Mit unserer fast 2-jährigen Erfahrung beim Umtausch russischer ADR in Aktien begleiten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten und Anträgen. Rufen Sie uns gerne dazu an oder schreiben Sie uns eine E- Mail an: adr@johstrichter.de unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Depotbank und Ihrer ADR nebst genauer Stückzahl. Quelle: Anwalt s§ 27 Beihilfe (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) 1Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. 2Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern. Zur Erinnerung: Automatische und erzwungene Umwandlungsverfahren führten dazu, dass russische Aktien vom Depot des DR-Agenten in Russland abgebucht wurden, ohne dass die DR-Agenten zugestimmt oder daran beteiligt waren. Clearstream Banking hat keinen Einblick in diese Prozesse und ist ausschließlich von den extern erhaltenen Informationen abhängig und kann nicht überprüfen, welche Positionen gemäß dem russischen Bundesgesetz Nr. 319-FZ umgewandelt wurden. Die Kunden werden an ihre Pflicht erinnert, alle Positionen zu melden, die im Rahmen des automatischen und erzwungenen Umwandlungsverfahrens umgewandelt wurden. Quelle: Clearstream Meinung: Die Ausnahmegenehmigung zum Umtausch von ADR's durch die Deutsche Bundesbank stellt die Voraussetzung für einen Depotübertrag, Wandlung oder Verkauf für Clearstream dar. Mit der Verlautbarung Aktenzeichen Nr. A23086 vom 19.10.2023 bestätigt Clearstream die positive Kenntnis, dass DR's bereits auf dem russischen Weg, ohne zur Hilfenahme westlicher Infrastruktur, in Original Aktien getauscht und nicht in den westlichen Depots ausgebucht wurden.
Clearstream nimmt Trotz positiver Kenntnis dieses Sachverhalts, einer möglichen Doppelbuchung bewusst Übertragungen von ADR's vor, die zum Nachteil aller anderen ADR-Inhaber führen kann. Schafft Clearstream durch eine Übertragung von DR's durch DR-Inhaber, die bereits getauscht haben, sogar einen Straftatbestand, der bei einem weiteren Übertragungsverbot hätte vermieden werden können???? "(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat." Alle Protagonisten ob Clearstream/Euroclear, die ADR-Ausgeber, die russischen Verwahrstellen haben positiv Kenntnis von einem derartigen mismatch. Vor allem die beratenden Anwälte, die für die ausländischen Depots und den ADR-Übertragungen, die letztlich zum Tausch in Original Aktien führen, handeln o h n e positive Kenntnis??? Im Ergebnis werden durch den Übertrag der ADR und deren Ausbuchung der ADR die Spuren derjenigen ADR-Inhaber für immer verwischt die bereits über den "russischen Weg" getauscht haben . Das wird zu noch mehr Chaos bei einer Ordnung der Bücher führen bis dahin, das sie niemals mehr "entwirrt" werden können und die Möglichkeit besteht, dass diese für immer geschlossen bleiben. Letztlich haftet weder Clearstream noch die ADR-Ausgeber oder russischen Verwahrstellen noch die beratenden Anwälte für irgend etwas. Die Haftung wird allein auf den ADR-Inhaber über den Pro-Ration Faktor abgewälzt. Solange die ADR-Inhaber nicht gegen diese Handlungsweisen Einspruch einlegen, müssen sie eben damit leben, erheblich weniger Aktien als vertraglich vereinbart, zugeteilt zu bekommen. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider. Verfasser: Autor Anlegerrecht: Verortung und Grundlagen Als Untergebiet des Kapitalmarktrechts umfasst das Anlegerrecht die Rechte von Geldanlegern und Investoren. Natürliche Personen, die keine fundierten finanziellen Kenntnisse aufweisen, werden als Privatanleger bezeichnet. Neben Privatanlegern wird im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) außerdem die Einteilung in professionelle und semiprofessionelle Anleger vorgenommen. Wo ist das Anlegerrecht verankert? Das Anlegerrecht ist Bestandteil verschiedener Gesetzestexte des Kapitalmarktrechts, wie zum Beispiel:
Anlagemöglichkeiten: Ziele und Risiken Abhängig von den persönlichen Zielen ist die Auswahl verschiedener Anlageobjekte möglich: Tages- und Festgeld (z. B. Sparbuch), Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds, ETFs) oder Kryptowährungen sind gängige Investitionen. Häufig soll die Anlage als Altersvorsorge oder zukünftige Rücklage dienen. Der Anleger kann sie seinen persönlichen Prioritäten, wie der Liquidität, der gewünschten Sicherheit oder dem Potenzial einer hohen Rendite entsprechend, auswählen. Vorsicht: Eine potenziell hohe Rendite geht meistens mit einem hohen Verlustrisiko einher! Anlegerschutz: Welche Maßnahmen beinhaltet das Anlegerrecht? Anleger haben zu ihrem Schutz ein Recht auf bestimmte Leistungen und Informationen. Diese können sich je nach Anlageform unterscheiden und zeitlich oder vertraglich eingeschränkt sein. Ziel des Anlegerschutzes ist es, unseriöse Anbieter-Methoden zu verhindern und eine transparente Kosten- und Risikoerkennung für Investoren zu ermöglichen. Das Anlegerrecht betrifft den gesamten Investitionsprozess. Es setzt den Rahmen für die nötige Informationsvermittlung bei Beratungsgesprächen und beinhaltet ein Informations- und Mitbestimmungsrecht des Investors während der gesamten Anlagelaufzeit. Auch die Auszahlung von Gewinnen beziehungsweise die Veräußerung und Rückgabe müssen nach bestimmten Richtlinien erfolgen. Verletzt der Anbieter seine Pflichten, können Schadensersatzansprüche entstehen. Anlegerrecht: Anlagebetrug und Schadensersatzansprüche Risiken für Anleger Privatanleger verfügen selten über Fachwissen zum Thema finanzielle Investitionen. Die fehlende Expertise verlangt Vertrauen zum Anbieter und stellt dadurch ein erhöhtes Risiko für Anlagebetrug dar. So kann es bei mangelnder Aufklärung zu Beginn des Investitionsprozesses geschehen, dass später versteckte Zusatzkosten in Form von Abschlussprovisionen oder Verwaltungsgebühren für den Anleger fällig werden. Auch von undurchsichtigen Angeboten, die eine hohe Rendite versprechen und das entsprechend hohe Risiko verschweigen, können unwissende Privatanleger leicht angelockt werden. Anlagebetrug: Maschen betrügerischer Anbieter Zusatzkosten, hohe Verlustrisiken und Schneeballsysteme sind für Anleger im Vorfeld nicht immer erkennbar. Es gibt jedoch Warnsignale, bei denen Investoren hellhörig werden sollten: Dazu gehören Kontaktaufnahmen in Form von aufdringlichen Anrufen oder E-Mails, unklare Anlagebeschreibungen oder Überweisungsaufforderungen ins Ausland. Besondere Vorsicht ist am sogenannten Grauen Kapitalmarkt geboten: Dort benötigen Anbieter keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und stehen nicht unter staatlicher Aufsicht. Anlegerrecht: Hilfe für betrogene Anleger Sind Sie von einem Anlagebetrug betroffen, sollten Sie den Vertrag schnellstmöglich widerrufen beziehungsweise anfechten und die Polizei über den Betrug informieren. Es empfiehlt sich, dafür Hilfe von einem auf Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Rechtsschutzversicherungen decken Anlagebetrug häufig ab. Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, gegen unlautere Anbieter vorzugehen und mögliche Forderungen geltend zu machen. Finden Sie den passenden Anwalt schnell und einfach auf anwalt.de! Schadensersatz bei Anlagebetrug Ist ein Investor von Kapitalanlagenbetrug (§ 264a StGB) betroffen, so hat er in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Anleger negative Investment-Aspekte bewusst verschwiegen wurden, der Anbieter unwahrheitsgemäße Aussagen getätigt hat oder die Anlage Teil eines versteckten Schneeballsystems ist. Sollten Sie vermuten, schadensersatzberechtigt zu sein, kann Sie ein im Anlagerecht erfahrener Anwalt beraten und den Anspruch gegebenenfalls durchsetzen. Quelle: Anwalt Meinung: Wenn lukrative Mandantenaufträge den Anlegerschutz ausblenden.
Pro-Ration Faktor - rechtswidrig, erste Klagen zu erwarten???? Verfasser: Autor Bitte,beachten Sie die Pro-Rata-Zuteilung für den Umtausch.Die Zuteilungsquote wird laufend neu berechnet,das Umtauschverhältnis wurde von der Citibank nicht veröffentlicht. Gemäß Mitteilung der Citibank hat NSD Verfügungen der Originalaktien auf der Lagerstellendepots vorgenommen, um die in Russland eingereichten Zwangsumtäusche zu bedienen. Dadurch hat sich der deckungsbestand der Originalaktien verringert. Quelle: Netzfund Comdirekt In den ADR-Verträgen wurde für jedes einzelne DR-Programm dem ADR-Inhaber ein festes Umtauschverhältnis von Aktien im Verhältnis zu den ausgegebenen ADR's garantiert. Wesentlicher Bestandteil der ADR-Verträge ist, dass die DR-Programme durch Aktien hinterlegt sein müssen. Dieser Tage wandelt die Citibank ihre DR-Programme in Aktien entgegen des festgelegten Umtauschverhältnisses mit einem sogenannten Pro-Ration Faktor Abschlag. Als betroffener ADR-Anleger mag sich jetzt mancher fragen: "Wie kann es sein, wenn die ADR's vollständig durch Aktien unterlegt sein müssen, wieso bekomme ich bei einem Umtausch weniger als die im ADR-Vertrag zugesagten Aktien"? Hier schließt sich die Rechtsfrage an. Kann der ADR-Ausgeber den Vertrag durch eine geringe Aktienzuteilung als vereinbart einseitig ändern???? Die Verfügungen von Aktien durch die NSD, auf Weisung des ADR-Ausgebers, in einem anderen als dem festgelegten Verhältnis könnte ohne Zustimmung des Kunden nach meiner Rechtsauffassung unwirksam sein. Für die betroffenen Kunden gibt es nun mehrere Szenarien: 1. Duldung des Tausches mit abweichendem Umtauschverhältnis mit möglichem Regressverlust auf vollständige Aktien-Zuteilung. 2. Widerspruch des Kunden mit der Auflage nur zum vereinbarten Tauschverhältnis zu wandeln. 3. nichts unternehmen und keinen Tausch initiieren Anlegerschutz Seit Wochen und Monaten weise ich auf das Thema hin, dass es ein mismatch zwischen ADR's und Aktien gibt. Mit meinem Mail vom 14.07.2023 habe ich die nachstehenden Anwälte explizit auf das Thema: Schreiben an Anwälte hingewiesen. Lesen Sie hierzu auch den Artikel, der den Anwälten zur Kenntnis gebracht wurde. JP Morgan sucht nach verschwundenen Aktien in Russland kanzlei.de,info@sdk.org,adr@weisswert.de,mail@schirp.com,adr@johstrichter.dem.kolleck-feser@goldenstein-info@lex-temperi.deinfo@lex-temperi.de Passiert ist scheinbar nichts. Da werden nach wie vor Depots für ADR's in russischen Aktien beworben, eröffnet und die ADR-Anträge mit dem Pro-Ration Faktor ausgeführt. Für mich stellt sich die Frage: "Lukrative Mandate vor Anlegerschutz"???? Lesen Sie hierzu auch: Was tun mit Gazprom, Gazprom neft, Rosneft, Sberbank, Mechel Meinung: Der Tag wird kommen, da wird auch der Ruf nach Anlegerschutz in Deutschland immer lauter werden und auf die Tagesordnung kommen. Dann wird sich die Frage stellen, ob alle Beratungsmandate trotz positiver Kenntnis eines möglichen mismatches, objektiv und umfassend vorgenommen oder Sachverhalte, die dem Mandanten zum Nachteil gereichen, verschwiegen wurden.
Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider. Alle Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Obligo. Verfasser: Autor Ein Leser meines Artikels "Der Prophet und die Ungläubigen" schrieb mir heute einen Kommentar: "Letztes Jahr wurde ein Teil meine DRs über die Citi in Aktien getauscht. Die getauschten ADRs sind aktuell immer noch mit 0,00 Euro in meinem Depot gelistet." Die Deutsche Bundesbank erteilt Clearstream durch die Ausnahmegenehmigung einen Freifahrtschein zum Übertrag von ADR in russischen Depots... Hat überhaupt schon jemand daran gedacht, dass die ADR's auf dem russischen Weg ohne zur Hilfenahme der westlichen Infrastruktur gewandelt worden sein könnten??? ,Der russische Weg, bei dem es kaum eine Rückmeldung über Tauschaktivitäten an die westlichen Verwahrstellen gab führte dazu, dass die Bücher der DR Agenten nicht mehr abgeglichen werden konnten. Diese Aktion mit den Ausnahmegenehmigungen wird das Chaos noch komplettieren und dazu führen, dass die Bücher niemals mehr geöffnet werden können.
Verfasser: Autor Mail an Anwalts Kanzlei Morgan Lewis ......vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort bezüglich meiner Anfrage über den Verbleib von russischen Dividenden. Als langjähriger Angestellter im Bankbereich befasse ich mich mit dem gesamten Thema DR’s auf russische Aktien. Seit dem vergangen Jahr habe ich den größten deutschsprachigen Blog zu diesem Thema geschaffen. "Herr Grigory Marinichev sowie andere Anwälte und Berater sprachen in dem Artikel „Deutsche Bank teilt Anlegern mit, dass einige ihrer russischen Aktien verschwunden sind“ von einem Chaos. 'Anwälte und andere Berater haben den Umwandlungsprozess als "völliges Chaos" bezeichnet. "In gewissem Maße führte dies zu einer Doppelzählung, denn ohne einen Abgleich zwischen Russland und den ausländischen Banken konnte ein Investor russische Aktien erwerben und trotzdem die DRs bei der ausländischen Bank halten", sagte Grigory Marinichev, ein Partner bei der Anwaltskanzlei Morgan Lewis. Lesen Sie hierzu: Deutsche Bank teilt Anlegern mit, dass einige ihrer russischen Aktien verschwunden sind In meinen Blogartikeln gehe ich sogar noch weiter. Das mismatch ist nicht nur auf eine Doppelzählung eines Tausches nach dem europäischen und russischen Verfahrens zurückzuführen. Auch ist der genannte Grund, dass es zu Unregelmäßigkeiten in russischen Verwahrstellen, auf die die westlichen Banken keinen Einfluss hätten nur vorgeschoben. Die Citi wendet bei jedem DR Programm mittlerweile den sogenannten Pro-Ration Faktor an. Dass bedeutet nichts anderes, dass bei fast allen Programmen Aktien fehlen. Bei Lukoil sollen das 12% sein (Pro-Ration Faktor 88). Das ist nicht nur auf eine mögliche Doppelzählung zurückzuführen. Allen Marktteilnehmern ist bekannt, dass es kurz vor Kriegsbeginn in Russland zu erheblichen Leerverkäufen gekommen ist. Diese short Positionen konnten aufgrund der Aussetzung des Handels nicht mehr eingedeckt werden. Des weiteren ist zu vermuten dass die ADR-Ausgeber zum Teil die russischen Aktien zwischenzeitlich verkauft und durch Aktienleihe oder gar nicht ihre Bestände wieder eingedeckt haben. Genau aus diesen genannten Gründen bleiben die Bücher, vielleicht für immer, geschlossen. Die Zeit ist überfällig die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Durch den Pro-Ration Faktor ist den ADR-Inhabern, die tauschen möchten, ein Schaden entstanden, da ihnen die gemäß den ADR-Verträgen zugesicherte Tauschquote nicht mehr erfüllt werden kann. Die Zeit ist überfällig diesen Besonderheiten durch die Finanzaufsicht SEC auf den Grund zu gehen bzw. die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Der ADR-Inhaber hat den Schaden nicht verursacht und kann meiner Meinung nach für dieses mismatch nicht durch die Zuteilung einer geringeren Anzahl von Aktien, als vereinbart, haften. In meinen Blogbeiträgen habe ich meine Meinung zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht. 1. ADR-Ausgeber wollen das Haftungsrisikio aus Fehlbeständen auf Anleger abwälzen 2. Was tun mit Gazprom, Gazprom neft, Rosneft, Sberbank, Mechel Fazit: Der Prophet im eigenen Lande wird nicht gehört....
Aktuell warten die Anleger auf die Ausnahmegenehmigungen durch die Deutsche Bundesbank um ihre ADR in russische Depots zu übertragen und zu wandeln. Meiner Meinung wird diese Aktion bis auf wenige Ausnahmen nicht von Erfolg gekrönt sein. Die Gründe habe ich in den letzten Blog-Beiträgen x-fach dargelegt. Seit Wochen, gar Monaten bin ich der Einzige, der auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von ADR's hinweist. In den Foren wurde ich oftmals belacht. Die mismatches bei vielen ADR's häufen sich. Die Schäden aus Lagerstellenveruntreuung, Doppeltausch, Leerverkäufe, nicht gedeckte Positionen werden auf den ADR-Inhaber abgewälzt. Der Pro-Ration Faktor ist der "Schummelfaktor" mit dem die Anleger hinters Licht geführt werden. Die Zeit wird spätestens nach der Enttäuschung durch die "stümperhaft" initiierte Aktion mit den Ausnahmegenehmigungen kommen, da werden dem einsamen Propheten viele verunsicherte Anleger folgen. Der Ruf wird lauter werden nach Transparenz und Haftung derjenigen, die uns Anlegern unsere Vermögenswerte fahrlässig verwaltet und zur Freigabe vorenthalten haben. Aus diesem Grund habe ich die Kontakte zu der angesehenen Kanzlei Morgan Lewis wieder aufgenommen. Antworten auf mein Mail werde ich vielleicht nicht erhalten. Die Erkenntnis wird sich aber auch in der Kanzlei durchsetzen, dass das Chaos (mismatsch) zwischen ADR's und Aktien nur zum Teil auf vermeintliche Doppelzählungen zurückzuführen ist. Verfasser: Autor Die ADR auf russische Aktien sind nicht mehr dividendenberechtigt, sondern nur noch die Inhaber von Original russischen Aktien die erfolgreich ihre ADR wandeln konnten. Die Eigentümer von russischen Aktien können je nach Gattung die Dividenden bis zu 3 Jahren rückwirkend anfordern. Gesetzliche Grundlage am Ende des Artikels. Dividenden werden im Regelfall personenunabhängig auf die jeweiligen Aktien gezahlt. Meiner Meinung nach wären auch die Aktien der nicht gewandelten ADR, die in den jeweiligen russischen Verwahrstellen lagern, dividendenberechtigt. Ob nun Müller, Meier oder Schulze als Einzelaktionär dividendenberechtigt sind, wären das auch die ADR-Ausgeber (wie JPMorgan, BNY Mellon, Citi, Deutsche Bank)??? Da mir keiner diese Frage beantworten konnte, schrieb ich eine Mail an die in den USA ansässige renommierte Anwaltskanzlei Morgan Lewis. Der Hintergrund meiner Anfrage war zu ermitteln ob nicht vielleicht doch die ADR-Ausgeber über ihre Verwahrstellen die Dividenden abfordern könnten. Dann hätten die ADR-Inhaber ggf. bei einem späteren Zwangsverkauf der Aktien auch einen Anspruch auf die zustehenden Dividenden. Sehr geehrter Herr ...... mit Interesse habe ich ihren interessanten Artikel vom 14.03.2023 gelesen. UPDATE: DIE FRIST FÜR DIE OBLIGATORISCHE KONVERTIERUNG DER HINTERLEGUNGSSCHEINE RUSSISCHER EMITTENTEN IST ABGELAUFEN – WIE GEHT ES WEITER? Zum Thema Dividenden auf russische Aktien hätte ich jedoch noch eine Frage.Diejenigen Anleger, die die entsprechenden DRs nach dem Record Date (dem Stichtag, der von einem russischen Emittenten festgelegt wurde, um zu bestimmen, welche Aktionäre dividendenberechtigt sind) erfolgreich in russische Aktien umgewandelt haben, können keine Dividendenzahlungen automatisch erhalten und sollten ihre Dividende innerhalb von drei Jahren nach der Dividendenausschüttung über ein spezielles Verfahren bei einem russischen Emittenten einfordern. Wohin werden die Dividenden von nicht berechtigten DR-Anlegern gezahlt?? Weder die DR-Ausgeber noch die DR-Inhaber nicht gewandelten Aktien verfügen über ein Konto Typ C und sind auch nicht dividendenberechtigt. Unabhängig von der personenbezogenen Dividendenberechtigung müsste jede einzelne Original Aktie dividendenberechtig sein. Die Original Aktien werden von einer russischen Depotbank in einem Sondervermögen verwaltet. Ist dieses Sondervermögen jetzt dividendenberechtigt oder fließen die fälligen Dividenden an die auszahlende Gesellschaft zurück. Wenn die Dividenden im Sondervermögen verbleiben, müssten die DR-Inhaber bei einem späteren Verkauf neben den Verkaufserlösen aus den Aktien auch die anteiligen Dividenden erhalten. Könnten Sie mir bitte hierzu eine Auskunft erteilen?? Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen recht herzlich. Mit freundlichem Gruß Hier die Antwort: Lieber Detlef, Bitte beachten Sie, dass Inhaber von DRs im Rahmen der beendeten DRs-Programme gemäß dem russischen Delisting-Gesetz keinen Anspruch auf Dividenden haben. Folglich kumuliert die entsprechende russische Depotbank (die die mit den DRs verbundenen zugrunde liegenden Aktien hält) keine Dividenden im Zusammenhang mit den DRs. Etwaige Dividendenansprüche sind daher nur für Inhaber von Aktien eines russischen Emittenten möglich, nicht jedoch für Inhaber von DRs eines russischen Emittenten. Daher sollte ein DR-Inhaber zunächst DRs in die zugrunde liegenden russischen Aktien umtauschen. Derzeit besteht die einzig mögliche Option darin, die DRs über ein Standardumwandlungsverfahren in Aktien umzuwandeln, das nur für einige DRs verfügbar ist, bei denen derzeit keine Stornierungsmöglichkeiten bestehen. Bitte beachten Sie, dass Broker keine Verbindung zum russischen Verwahrsystem haben, um DRs umzuwandeln. Daher müssen Sie ein lokales Depotkonto in Ihrem eigenen Namen bei einer russischen Verwahrstelle eröffnen, um die zugrunde liegenden Aktien akzeptieren zu können. Wir können Sie sowohl bei der Umwandlung von DRs (vorbehaltlich der Möglichkeit, je nachdem, welche DRs Sie besitzen) als auch bei den Dividendenanspruchsverfahren unterstützen. Beste grüße... *) Gesetzliche Grundlage
Das Verfahren für die Ausschüttung von Dividenden an Gebietsfremde aus "unfreundlichen Jurisdiktionen" wird durch das Dekret Nr. 95 des russischen Präsidenten geregelt – die Dividendenzahlungen sollten in russischen Rubeln auf ein spezielles gesperrtes "Typ-C"-Bankkonto überwiesen werden. Gemäß den CBR-Vorschriften vom 29. Dezember 2022 sollte die russische Verwahrstelle, bei der der russische Emittent nach der DR-Umwandlung die erste Dividendenausschüttung vornimmt, automatisch für nicht in Russland ansässige Personen aus "unfreundlichen Gerichtsbarkeiten" ein separates "Typ-C"-Bankkonto für Dividenden eröffnen, wenn der russische Emittent die erste Dividendenausschüttung nach der DR-Umwandlung vornimmt. Danach werden alle weiteren Dividendenzahlungen auf diesem separaten "Typ-C"-Konto gutgeschrieben. Diejenigen Anleger, die die entsprechenden DRs nach dem Record Date (dem Stichtag, der von einem russischen Emittenten festgelegt wurde, um zu bestimmen, welche Aktionäre dividendenberechtigt sind) erfolgreich in russische Aktien umgewandelt haben, können keine Dividendenzahlungen automatisch erhalten und sollten ihre Dividende innerhalb von drei Jahren nach der Dividendenausschüttung über ein spezielles Verfahren bei einem russischen Emittenten einfordern. In der Regel können die Aktionäre die vergangenen Dividendenzahlungen über die Verwahrstelle beantragen, bei der die Aktien gehalten werden. Zur Übertragung von ADR nach Russland sind verschiedene Banken und Verwahrstellen eingebunden. Bei fehlerhaften Empfängerdaten kann es vorkommen, dass die ADR im Nirgendwo landen. Nachstehend eine Übersicht:
Kunde erteilt Auftrag für Depotübertragung von deutschem Broker zur Bank in Russland.
Bis hierhin ist der Weg auf dem europäischen Weg bis Clearstream nachvollziehbar.
Störung bei falscher Depotangaben und Folgen in Russland: 1. NSD erhält ADR von Clearstream/Euroclear ohne den Absender (Depotbank, Broker Kunden) zu kennen. Sie wissen nur wohin sie buchen sollen. 2. Depotbank in Russland (Gazprom) kann den Auftrag aufgrund der fehlerhaften Angaben nicht zuordnen. 3. Depotbank schickt die ADR an NSD zurück. 4. NSD schickt ADR an Clearstrem/Euroclear 5. Clearstream/Euroclear lehnen die ADR ab da sie den Empfänger nicht kennen!!! Sie kennen nur den Absender. NSD und Depotbank (Gazprombank) Sofern die ADR den russischen Rechtsraum erreicht haben und hier eine Störung durch eine n i c h t mögliche Zuordnung eintritt hängen die ADR bei der NSD fest. Die russische Depotbank kann den Kunden/Empfänger aufgrund fehlerhafter Angaben nicht ermitteln. Die NSD kann die ADR nicht an Clearstream/Euroclear zurückschicken, da sie den Empfänger in Europa/Deutschland nicht ermitteln können. Zuständigkeiten:
1. Befinden sich die ADR noch im europäischen Raum bis Clearsteam/Euroclear könnnte man den Broker/Bank zwingen den Lieferweg aufzuzeigen. Anschreiben an Broker, Ombudsmann oder Fachanwalt. 2. Befinden sich die ADR im russischen Raum kann ist der europäische Weg ordnungsgemäß abgewickelt und die Nachforschung müsste wahrscheinlich in Russland erfolgen. Anschreiben an russische Depotbank oder Einschaltung eines deutschen Fachanwalts mit Verbindung zu einem russischen Anwalt. Wertpapierhandesgesetz (WpHG) § 63 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auch die Anforderungen an das Depotgeschäft. Der Depotanbieter hat demnach das Depotgeschäft ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden zu erbringen. Diese Verpflichtung trifft auch auf die Bearbeitung eines Auftrages zum Depotübertrag zu. Beschwerden von Anlegern, die Anhaltspunkte dazu geben, dass ein Depotanbieter aufgrund von organisatorischen Mängeln Depotüberträge nur unzureichend bearbeitet, nimmt die BaFin daher zum Anlass zu überprüfen, ob sich dieser gegenüber seinen Kunden korrekt verhält oder ob Schwachstellen in der Organisation des Anbieters bestehen. Sollten hierbei tatsächlich Mängel festzustellen sein, wird die BaFin entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, um die Missstände schnell abzustellen. Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) § 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung (1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss geeignete Vorkehrungen treffen, um 1. Kundenaufträge unverzüglich und redlich im Verhältnis zu anderen Kundenaufträgen und den Handelsinteressen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens auszuführen oder an Dritte weiterzuleiten und 2. vergleichbare Kundenaufträge der Reihenfolge ihres Eingangs nach auszuführen oder an Dritte zum Zwecke der Ausführung weiterzuleiten. Bearbeitungszeit Höchstdauer: Drei Wochen Am 18. März stellte die BaFin daher in ihren FAQs zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln nach §§ 63 ff. WpHG klar: Ein Depotübertrag soll spätestens nach drei Wochen vollständig abgeschlossen sein. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, muss das vom Kunden beauftragte Institut diesem nach Ablauf der drei Wochen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen, eine Zwischennachricht übermitteln. Und: Diese Zwischennachricht muss den Grund für die Verzögerung enthalten. Damit legte die BaFin erstmals einen konkreten zeitlichen Rahmen für den Depotübertrag fest. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben das berechtigte Interesse, dass der Umzug ihres Depots schnell abgeschlossen ist. Aus dem Grund haben wir im März klargestellt, wie wir uns das vorstellen“, erläutert Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutz-Beauftragter der BaFin. Zugleich sei die Regelung der BaFin aber auch für die Institute angemessen und realisierbar, macht Bock deutlich. BaFin - Fachartikel - Depotübertrag: Das Warten hat ein Ende Depotgesetz DepG § 3 Drittverwahrung DepG (1) Der Verwahrer ist berechtigt, die Wertpapiere unter seinem Namen einem anderen Verwahrer zur Verwahrung anzuvertrauen. Zweigstellen eines Verwahrers gelten sowohl untereinander als auch in ihrem Verhältnis zur Hauptstelle als verschiedene Verwahrer im Sinne dieser Vorschrift. (2) Der Verwahrer, der Wertpapiere von einem anderen Verwahrer verwahren läßt (Zwischenverwahrer), haftet für ein Verschulden des Drittverwahrers wie für eigenes Verschulden. Für die Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl des Drittverwahrers bleibt er auch dann verantwortlich, wenn ihm die Haftung für ein Verschulden des Drittverwahrers durch Vertrag erlassen worden ist, es sei denn, daß die Papiere auf ausdrückliche Weisung des Hinterlegers bei einem bestimmten Drittverwahrer verwahrt werden. Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG) § 34 Depotunterschlagung Wer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des Strafgesetzbuchs, eigenen oder fremden Vorteils wegen 1. über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als Kommissionär für den Kommittenten im Besitz hat oder das er im Falle des § 31 für den Kunden im Besitz hat, rechtswidrig verfügt, 2. einen Sammelbestand solcher Wertpapiere oder den Anteil an einem solchen Bestand dem § 6 Absatz 3 Satz 2 zuwider verringert oder darüber rechtswidrig verfügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusammenfassung: § 63 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auch die Anforderungen an das Depotgeschäft. Der Depotanbieter hat demnach das Depotgeschäft ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden zu erbringen. Diese Verpflichtung trifft auch auf die Bearbeitung eines Auftrages zum Depotübertrag zu. Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) § 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung 1. Kundenaufträge unverzüglich und redlich im Verhältnis zu anderen Kundenaufträgen und den Handelsinteressen des Wertpapierdienstleistungs-unternehmens auszuführen oder an Dritte weiterzuleiten Bearbeitungszeit: Am 18. März stellte die BaFin daher in ihren FAQs zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln nach §§ 63 ff. WpHG klar: Ein Depotübertrag soll spätestens nach drei Wochen vollständig abgeschlossen sein. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, muss das vom Kunden beauftragte Institut diesem nach Ablauf der drei Wochen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen, eine Zwischennachricht übermitteln. Und: Diese Zwischennachricht muss den Grund für die Verzögerung enthalten. Damit legte die BaFin erstmals einen konkreten zeitlichen Rahmen für den Depotübertrag fest. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben das berechtigte Interesse, dass der Umzug ihres Depots schnell abgeschlossen ist. BaFin - Fachartikel - Depotübertragung – Routinevorgang mit Tücken BaFin - Fachartikel - Depotübertrag: Das Warten hat ein Ende Depotgesetz: § 3 Drittverwahrung DepG (2) Der Verwahrer, der Wertpapiere von einem anderen Verwahrer verwahren läßt (Zwischenverwahrer), haftet für ein Verschulden des Drittverwahrers wie für eigenes Verschulden. Für die Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl des Drittverwahrers bleibt er auch dann verantwortlich, wenn ihm die Haftung für ein Verschulden des Drittverwahrers durch Vertrag erlassen worden ist Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG) § 34 Depotunterschlagung Wer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des Strafgesetzbuchs, eigenen oder fremden Vorteils wegen 1. über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als Kommissionär für den Kommittenten im Besitz hat oder das er im Falle des § 31 für den Kunden im Besitz hat, rechtswidrig verfügt, 2. einen Sammelbestand solcher Wertpapiere oder den Anteil an einem solchen Bestand dem § 6 Absatz 3 Satz 2 zuwider verringert oder darüber rechtswidrig verfügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Widerspruch gegen wertlose ADR-Ausbuchung a) Verweis, dass eine Übertragung der ADRs aufgrund der aktuellen Praxis der Clearingstellen ausgeschlossen ist. b) Erläuterung eines ADR mit Zertifikatscharakter Ein American Depositary Receipt ist ein in US-Dollar gelisteter Hinterlegungsschein in Form eines Zertifikats. Dieser wird von US-amerikanischen Banken ausgegeben. Ein einzelner ADR verbrieft einen festgelegten Anteil an einer jeweils abgebildeten Aktie – der American Depositary Share (ADS). Quelle: Deltavalue American Depositary Receipts (ADRs) sind von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, für die Originalaktien verwahrt werden. Sie verbriefen das Eigentum an Aktien und können sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. Quelle: Deutsche Börse 3. Verweis auf Werthaltigkeit ADR's verbriefen das Eigentum an Aktien. Diese Aktien sind existent und bei russischen Verwahrstellen hinterlegt. Rückkaufsangebote wie bei Magnit erfolgt und bei Lukoil vorgesehen und bei Sberbank angedacht bestätigen die Werthaltigkeit der ADR. 4. Falls wertlose Ausbuchung der ADR Hinweis auf rechtliche Schritte zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. 5. Fristsetzung und Aufforderung zur Lösungsfindung. a) Entweder ADR Übertragung durch die Clearingstellen b) Beibehaltung des Depots bis zu einer endgültigen Lösung der Übertragung und Wandlung der ADRs in russische Original Aktien. Bescherdestellen:
1. BaFin 2. Ombudsmann ING DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, +49 69 27222-0 https://www.ing.de/ Anwälte: SdK (Schutzgemeinschaft d. Kleinanleger, Anwälte Richter, Weisswert, Schirpp, u.a., |
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