Auf meiner Unterseite https://www.anatolienportal.com/apostille.html hatte ich Informationen zum "Thema Apostille"
veröffentlicht. Die Theorie ist eine Geschichte, die Praxis eine ganz andere Nummer. Zur Eröffnung eines Depots und Kontos in Russland ist die persönliche Legitimation erforderlich. Es reicht also nicht einfach den "Perso" oder den Reisepass zu kopieren und in Russland einzureichen. Die Legitimationspapiere müssen in Echtheit vorliegen. Nun kann man nicht den "Perso" oder Reisepass einfach im Original nach Russland schicken, also müssen Ersatzpapiere erstellt werden. Dies sind Beglaubigungen von den Original Dokumenten, deren Übersetzung und Erstellung einer sogenannten Apostille. Kurzum versuche ich einen Weg aufzuzeigen: 1, Besuch beim Notar zwecks Erstellung einer notariellen Beglaubigung der Ausweispapiere (Reisepass) ob zusätzlich ein Ausweis beglaubigt werden muss, weiß ich nicht. Ich habe beides veranlasst. Ausweispapiere in Farbkopie!!!!! 2. Vorlage der beglaubigten Notariatspapiere (Reisepass, Ausweis) beim Landgericht bzw. Landesverwaltungsamt. Am einfachsten dürfte ein Termin beim zuständigen Landgericht sein. W i c h t i g!!! Der Notar der beglaubigten Papiere muss im Landgerichtsbezirk zugelassen sein. 3. Gerichtskostenmarke. Bevor das Landgericht eine Apostille erstellen kann, muss eine Gerichtskostenmarke besorgt werden. Diese Gerichtskostenmarke konnte ich nicht beim Landgericht sondern an der Gerichtskasse des Amtsgerichts (verschiedene Orte) kaufen. 4. Das Landgericht stellt eine Haager- Apostille in deutscher Sprache aus (es ist die Beglaubigung der notariellen Beglaubigung) 5. Übersetzung dieser Apostille nebst Reisepass und ggf. "Perso" in russischer Sprache im Übersetzungsbüro. 6. Wichtig!!! Der Übersetzer muss beim zuständigen Landgericht gelistet sein!!! 7. Nochmals im Vorfeld eine Gerichtsmarke besorgen. Da kann man im Erstbesuch gleich 2 Marken kaufen) 8. Besuch (erneuter Besuch) .Beglaubigung, russischen Übersetzung, durch das Landgericht. Das Landgericht muss nunmehr die russische Übersetzung nochmals mit einem Stempel bestätigen. Das bedeutet, dass das Landgericht nur Übersetzungen des bei ihnen hinterlegten Übersetzers bestätigen kann. Ganz wichtig. Der Übersetzer der Apostille (von deutscher in russischer Sprache) m u s s beim zuständigen Landgericht hinterlegt sein. Wie immer alles ohne mein Obligo. Verfasser: Admin
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