In der letzten Zeit ist ein wahrer Boom bzw. Hype nach der Eröffnung von Depots/Konten in Russland ausgebrochen. Je nach Service-Umfang (Depot- und Handelskonteneröffnung einschließlich ADR-Wandlung) werden nach meiner Information zwischen 3 - 5 % eines Vermögenswertes zum Tag x berechnet. Da kommen schnell bei einer Vermögenssumme von 100 TEURO Gebühren von 3 - 5Tsd. Euro zusammen. Aufgrund der Börsenentwicklung in Russland stellt sich nunmehr das Problem ob die Gebührensätze auf einen Vermögenswert der Vergangenheit überhaupt noch aktuell sind. Hinzu kommt. Bislang wurden Depots/Handelskonten bei Verwahrstellen mit Brokerfunktion eröffnet. Seit einigen Tagen haben jedoch die 5 großen russischen Broker ihre Brokerfunktion aufgegeben. Somit dürften bestenfalls zwar Depots eröffnet werden, jedoch ohne Brokerfunktion. Das könnte zur Folge haben, dass man sich einen weiteren Broker bzw. eine neue Lagerstelle in Russland (soweit der neue Broker die Lagerstelle nicht bedient) suchen muss. Das dürfte/könnte wiederrum Kosten verursachen da auch die neuen Broker entsprechende Legitimationen benötigen. Inwieweit Lagerstellenveränderungen weitere Kosten nach sich ziehen entzieht sich meiner Kenntnis. Kurzum. Das ganze "Russland-Abenteuer" mit den C-Konten/Depoteröffnungen kann ganz schnell ein teures Unterfangen werden. Zumal, wenn die Gebühren auf hohe Vergangenheitswerte bezogen werden, die gar nicht mehr aktuell sind oder auch so schnell wieder erreicht werden. Aufgrund der aktuellen, sich nochmals verschärfenden "Kriegssituation", sehe ich einen Wirtschafts- und Börsenabschwung voraus. Bei einem weiteren Kursverfall unserer Aktien dürfen sich dann ganz schnell die Anwaltskosten zu einem zusätzlich belastenden Faktor entwickeln. Also passt auf die Relation der Anwaltskosten (vergangenheitsbezogen) zu euren Vermögenswerten (aktuelle Vermögenswerte) auf.
Nun werden einige ins Feld führen. 5 % Anwaltskosten sind immer noch wenig im Vergleich zu möglichen ADR/Aktien Zwangsverkauf-Kosten bei denen ich vielleicht 80 oder 90 % Vermögensverlust erleide. Letztlich muss jeder für sich selbst die Entscheidung einen Tausches oder Behalts der ADR entscheiden. Für meine Person werde ich in einer Wartestellung verbleiben zumal sich aktuell die Kriegssituation noch verschärft. Die ADR-Ausgeber werden bis auf weiteres eh nicht handeln können. Warum soll ich jetzt hohe Anwaltskosten generieren und mich einem potentiellen Enteignung Risko (Gewinn, Vermögen) aussetzen. Alles wie immer ohne mein Obligo. Verfasser: Admin
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