Seit Verhängung der Sanktionen gegen Russland sitzen viele Anleger in sogenannten ADR/GDR fest. Nur einigen wenigen Depotinhabern ist es gelungen diese ADR’s in Aktien zu wandeln/tauschen. Ich möchte hier nicht näher auf die Begrifflichkeit der ADR/GDR eingehen. Hierzu habe ich untenstehend einige Links beigefügt. In den letzten Wochen ist ein wahrer Hype ausgebrochen ADR’s in irgendeiner Form zu tauschen und in russische Depots hinterlegen zu lassen. Da ist vielfach von Umtauschfristen, Umtauschprozedere, Blockierung von Marktteilnehmern etc. die Rede. Viele Anleger lassen sich von erfolgreichen Tauschnachrichten einzelner weniger Anleger „blenden“ und fragen sich. „Warum gelingt mir ein Tausch meiner ADR nicht“. Was viele Depotinhaber nicht wissen. Auch hinter den ADR (Hinterlegungsscheinen) verbergen sich Rechtsansprüche, die nicht so einfach wertlos verfallen. Wie ist das nun zu verstehen. Ein ADR (Hinterlegungsschein) verbrieft das Recht eine im ADR-Vertrag festgelegte Aktien zu tauschen. Der Anleger hat auf dieser Grundlage ein „Gläubigerrecht“ gegen den ADR-Ausgeber (JPMorgan, Mellon etc.) auf Herausgabe von Aktien. Diese Aktien werden in einem ausgegrenzten „Sondervermögen“ verwahrt. Das bedeutet, geht der ADR-Ausgeber in Konkurs wird dieses „Sondervermögen“ nicht Teil der Konkursmasse. Ist also für den Anleger nicht verloren. Die ADR werden nur dann wertlos, wenn der Aktienausgeber auf den sich diese ADR beziehen „pleite“ geht. Wie ist das in der heutigen „verfahrenen“ Situation zu werten. Alle diejenigen, denen es gelungen ist die ADR zu tauschen und in ein russisches Depot zu übertragen. Erst einmal herzlichen Glückwunsch. Nur ist das wirklich der „Jackpot“?? Nein, wie in den letzten Tagen zu erfahren war überlegt die russische Administration eine Gewinnabschöpfung von sogenannten C-Depots in Russland. Diese Gewinnabschöpfung kann sich wahrscheinlich auch auf künftige Dividenden ausdehnen. Warum Gewinnabschöpfung. Diejenigen russischen Anleger, die ihre Vermögen im Ausland verwahrt werden und die aufgrund der Sanktionen gesperrt sind sollen durch sogenannte Fonds entschädigt werden. Entschädigung auf Kosten derjenigen Anleger, die es geschafft haben ihre Papiere nach Russland zu übertragen. Nun stellt sich die Frage was ist besser. Die ADR zu behalten oder auf „Teufel“ komm raus zu wandeln. Von der Gewinnabschöpfung bis zu einer möglichen Enteignung ist auch kein langer Weg. Durch die Überlegung der Gewinnabschöpfung hat die „weiße Weste“ der russischen Administration Flecken bekommen. Jetzt sollten bei jedem die Alarmglocken schrillen Vermögenswerte nach Russland zu übertragen. Die ADR Halter haben dieses Problem nicht. Deren Partner ist nach wie vor der ADR-Ausgeber. Die Rechte aus den Hinterlegungsverträgen haben nach wie vor Bestand. Im Zweifel passiert mit den ADR gar nichts, da auch der ADR Ausgeber diese nicht wandeln und die Aktien verkaufen kann/wird. Ich hatte dieses Szenario im Blogbeitrag vor Tagen „The Day after“ beschrieben. Die Situation bezüglich des russischen Zwangsumtausches ist aufgrund der hohen formalen Anforderungen als auch die mögliche Gewinnabschöpfung zumindest zu hinterfragen. Letztlich werden wir alle in einer „ex post-Betrachtung“ (Betrachtung im Nachhinein) wissen welche Entscheidung die Richtige war. Meine Meinung: Ich habe aufgrund der aktuellen Situation einer möglichen Gewinnabschöpfung durch Russland erst einmal das Vertrauen in die russische Administration verloren. Mir sind die Ansprüche aus dem ADR-Vertrag im Moment wichtiger als möglicherweise blockierte und durch Enteignung bedrohte Aktien. Dieser Artikel spiegelt nur meine Meinung wieder. Alle Angaben und Hinweise wie immer ohne mein Obligo. Depositary Receipt - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com) Videos - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com) Autor: Blog Admin
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