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Nr. 25 Dividendenzahlungen auf nicht gewandelte Russische ADRs

24/1/2026

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Alle Artikel, auch die aus Quellrecherchen von Grok (Ki) nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und ohne Obligo des Autors.
24.1.2026
Verwahrstelle für Dividenden auf Hinterlegungsscheine                                                        Für ausländische Inhaber (Nichtansässige):
Bisher wurden ausländische Depotbanken (z. B. BoNY, Citi) genutzt.
Aktuell fungieren in den meisten Fällen russische Depotbanken (NSD, teilweise spezialisierte wie Rakurs Invest) als Intermediäre.
Einige Broker/Depotbanken (z. B. Rakurs Invest) nehmen Anträge von DR-Inhabern entgegen und unterstützen den Zahlungseingang (sofern die DRs im Ausland verwahrt werden).
Steuerpflichtig sind der russische Emittent oder die Depotbank (Einbehaltung der Quellensteuer zu den für Nichtansässige geltenden Sätzen, häufig 15 %, sofern keine Steuerbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen).

Praktische Situation ab Januar 2026:
Viele Unternehmen beginnen bereits mit den Zahlungen für 2025 oder planen diese unter Berücksichtigung der neuen Regelungen.

Dividenden auf DRs sind nicht vollständig eingefroren, werden aber für ausländische Anleger mit schwierigen Bedingungen als Typ C eingestuft. Daher ist der direkte Bezug schwierig (nur über einen Umtauschmechanismus oder in Sonderfällen möglich).
​Die Nationale Verwahrstelle (NSD) fungiert derzeit als temporärer Verwahrer (oder Akkumulator) von Dividenden auf Hinterlegungsscheine (hauptsächlich Global Depository Receipts – GDRs/ADRs) für Aktien russischer Emittenten, wenn die Endinvestoren aus Ländern mit ungünstigen Beziehungen stammen.

Warum ist das so?
Seit 2022 sind Dividendenzahlungen auf russische Vermögenswerte, die über ausländische Verwahrstellen (Euroclear, Clearstream usw.) gehalten werden, aufgrund von Sanktionen und Vergeltungsmaßnahmen der Russischen Föderation (einschließlich Präsidialerlassen und Beschlüssen der Zentralbank Russlands) stark eingeschränkt oder wie üblich blockiert.
Wenn ein ausländischer Treuhänder aus einem Land mit ungünstigen Beziehungen an der Bezugsrechtskette beteiligt ist, werden die Dividenden nicht wie üblich ins Ausland weitergeleitet.
Stattdessen überweisen russische Emittenten die Dividenden an die NSD. Die Nationale Verwahrstelle (NSD) sammelt diese Gelder auf Sonderkonten und hält sie, bis sich eine rechtliche Möglichkeit zur Ausschüttung ergibt (oder bis andere Mechanismen wie die Zwangsumwandlung oder die Freigabe der Sperre greifen). Wichtige Punkte für 2025–2026
Dies gilt insbesondere für Hinterlegungsscheine, deren wirtschaftlich Berechtigter ein Nichtansässiger aus einem unfreundlichen Staat ist. Direktzahlungen an solche Inhaber werden häufig blockiert oder auf Konten des Typs „C“ (mit strengen Auflagen) überwiesen. Die NSD fungiert als Vermittler und Verwahrstelle für diese Zahlungen (siehe offizielle Erläuterungen und die Praxis der NSD für 2023–2025). Es gibt separate Mechanismen für den Empfang von Geldern durch russische Gebietsansässige oder befreundete Nichtansässige (einschließlich eines direkten Weges unter Umgehung ausländischer Verwahrstellen). Für unfreundliche Investoren bleibt die Situation in den meisten Fällen jedoch blockiert/eingefroren. Sollten Sie einen konkreten Fall haben (z. B. bezüglich eines bestimmten Emittenten, Volumens oder Fälligkeitsdatums), kann ich Ihnen gerne weitere Details erläutern – bitte geben Sie mir hierfür zusätzliche Informationen.
Zugriff von Investoren aus unfreundlichen Ländern auf NSD Sperrkonten                              Investoren aus Ländern, die als nicht mit Russland befreundet gelten (gemäß der von der russischen Regierung genehmigten Liste), haben keinen freien Zugriff auf Dividenden aus Hinterlegungsscheinen, die von der Nationalen Verwahrstelle (NSD) gehalten werden. Nach russischem Recht, insbesondere dem Bundesgesetz Nr. 469-FZ vom 29. November 2025 und den Erlassen des Präsidenten der Russischen Föderation (insbesondere Nr. 95 vom 5. März 2022 und nachfolgende Änderungen), unterliegen solche Zahlungen Beschränkungen: Die Dividenden werden speziellen Konten des Typs „C“ gutgeschrieben, die bei autorisierten Banken oder Verwahrstellen geführt werden. Diese Konten sind für die Überweisung von Einkünften an Gebietsfremde aus Ländern mit ungünstigen Beziehungen vorgesehen. Die Gelder auf diesen Konten sind jedoch gesperrt und können ohne Sondergenehmigung weder abgehoben noch verwendet werden. Der Zugriff auf die Gelder (Abhebung oder Überweisung) bedarf der Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation. Ohne diese Genehmigung bleiben die Gelder eingefroren. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich, wenn das Zahlungsvolumen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (z. B. bis zu 10 Millionen Rubel pro Monat ohne Genehmigung, jedoch unter bestimmten Bedingungen) oder wenn zusätzliche Kriterien erfüllt sind (Investitionen in der Russischen Föderation nach dem 1. April 2023 usw.). Die Kommission prüft dies jedoch im Einzelfall.

Diese Maßnahme ist Teil der Gegensanktionen und dient dem Schutz der Finanzstabilität der Russischen Föderation. Für konkrete Fälle wird empfohlen, sich zur Klärung an die Nationale Sicherheitsdirektion (NSD) oder die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden.
Wie lange rückwirkend werden Dividenden auf Hinterlegungsscheine gezahlt??
Wie lange zurück erhalten die ADR Inhaber Dividenden.  Russische Unternehmen waren für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2025 (d. h. für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 sowie frühere Geschäftsjahre) nicht verpflichtet, Dividenden auf Hinterlegungsscheine (GDRs/ADRs) auszuschütten.
Ab April 2022 verbot das Bundesgesetz Nr. 114-FZ ausdrücklich die Zahlung von Dividenden auf diese GDRs (die entsprechenden Programme wurden entweder eingestellt oder die Zahlungen gesperrt). Die Situation änderte sich erst Ende 2025: Im November 2025 verabschiedete die Staatsduma (in zweiter und dritter Lesung) das Bundesgesetz Nr. 431-FZ vom 28./29. November 2025, das anschließend vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet wurde (es trat etwa am 28./29. November 2025 in Kraft).

Dieses Gesetz änderte das Bundesgesetz Nr. 114-FZ und andere Vorschriften und verpflichtet russische Emittenten mit aktiven Hinterlegungsscheinprogrammen, Dividenden anteilig sowohl auf Aktien als auch auf Hinterlegungsscheine (einschließlich auf die entsprechenden Depotkonten) auszuzahlen.
Ist der Inhaber eines Hinterlegungsscheins ein feindlicher Nichtansässiger, werden die Dividenden Konten des Typs „C“ gutgeschrieben.
Diese Verpflichtung gilt somit für Dividenden, deren Auszahlung nach Inkrafttreten des Gesetzes (Ende November 2025) beschlossen wird. Dies betrifft primär Dividenden für das Geschäftsjahr 2025 (und Folgejahre), sofern das Unternehmen diese gemäß den neuen Vorschriften ausschüttet. In den Vorjahren (2022–2024 und früher) bestand keine solche Pflicht zur Auszahlung auf Hinterlegungsscheine. Dividenden wurden entweder gar nicht ausgezahlt, oder (in seltenen Fällen) konnten Inhaber von Hinterlegungsscheinen versuchen, diese nach Umwandlung in Aktien (innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Zahlungsentscheidung) direkt vom Emittenten einzufordern. Dies verpflichtete den Emittenten jedoch nicht zur spezifischen Auszahlung auf Hinterlegungsscheine.

Die neue Regelung ist bereits seit Januar 2026 in Kraft, und Unternehmen, die im Jahr 2026 Dividenden ausschütten (einschließlich für 2025), sind verpflichtet, die Inhaber der verbleibenden Forderungen zu berücksichtigen
Quelle: Grok  - alles ohne mein Obligo -
23.01.2026 
Die Nationale Verwahrstelle (NSD)
ist tatsächlich an der Abwicklung von Wertpapierzahlungen, einschließlich Dividenden auf Hinterlegungsscheine (DRs), beteiligt, insbesondere wenn diese mit unfreundlichen Staaten in Verbindung stehen.
Allerdings wurde für Januar 2026 keine direkte aktuelle Stellungnahme oder ein neuer Mechanismus der NSD speziell bezüglich der Formulierung „wird Dividendenzahlungen auf Hinterlegungsscheine von unfreundlichen Staaten abwickeln“ als separate Meldung erfasst.
Vielmehr wird auf das allgemeine System verwiesen, das 2025 eingeführt wurde und weiterhin gilt.
Wichtigste Änderungen und aktuelles Verfahren (Stand 2026):
Ende 2025 verabschiedete Russland wichtige Änderungen (im Rahmen des Haushaltspakets und der Änderungen der Gesetze Nr. 114-FZ und Nr. 452-FZ), die russische Emittenten verpflichten, Dividenden nicht nur an direkte Aktionäre, sondern auch an Inhaber von Hinterlegungsscheinen (DRs/GDRs) auszuzahlen, wenn beschlossen wird, Dividenden auf Aktien auszuschütten. Für Inhaber aus Ländern mit ungünstigen Beziehungen (USA, EU, Großbritannien usw.) werden Dividenden aus solchen Wertpapieren auf „C“-Konten gutgeschrieben – ein Anti-Sanktionsmechanismus, der den „Tauschfonds“ für mögliche nachfolgende Vermögens-/Fondstausche auffüllt.
Die Nationale Abwicklungsstelle (NSD) spielt in dieser Kette eine zentrale Rolle: Über sie werden viele Zahlungen auf Wertpapiere abgewickelt, die bei ausländischen Verwahrstellen (Euroclear, Clearstream usw.) registriert sind.
Wenn die Buchhaltungskette einen ausländischen Treuhänder aus einem Land mit ungünstigen Beziehungen umfasst, werden die Gelder auf dem „C“-Konto bei der NSD gesperrt oder – vorbehaltlich von Beschränkungen – weitergeleitet. Die NSD veröffentlicht auf ihrer Website Erläuterungen zu Einkommenszahlungen in Rubel auf Wertpapiere, die bei ausländischen Verwahrstellen registriert sind (Artikel 8.7 des Bundesgesetzes, Beschlüsse des Direktoriums der Zentralbank von 2023–2024 und nachfolgende Beschlüsse).
Was bedeutet das in der Praxis?
Russische Unternehmen können DR-Inhaber bei Dividendenzahlungen nicht länger ignorieren – dies beseitigt die bisherige regulatorische Arbitragemöglichkeit.
Feindliche DR-Inhaber können ihre Gelder nicht mehr frei im Ausland empfangen – sie werden auf gesperrte „C“-Konten überwiesen, von denen nur unter besonderen Regeln eine Rücknahme oder ein Umtausch möglich ist.
Für russische Anleger, deren DRs ohne Beteiligung feindlicher Depotbanken gehalten werden, erfolgen die Zahlungen nach dem Standardverfahren (oder einem vereinfachten Verfahren).
Fazit: Eine Gesetzesvorlage oder ein Dekret für die Einrichtung von Typ C Konten, vor allem für wen sind Stand heute nicht bekannt. Von der Logik her müssten die Dividenden zugunsten der DR-Agenten (JP Morgan, BNY Mellon, Gazprombank) gesperrt werden. Da die Konten vielleicht sogar bei der NSD (Zentralverwahrer geführt werden könnten wird ein Zugriff eines einzelnen ADR-Inhabers nur schwer bzw. unmöglich sein.
22.01.2026
1. Dividenden aus Hinterlegungsscheinen - wem stehen sie zu   
2. Hat ein ADR Inhaber nach Kündigung des ADR Programm Ansprüche gegen den depositary auf ausgezahlte Dividenden
​
Dividenden Abruf
1. ADRs, die außerhalb Russlands auf Konten von Anlegern aus unfreundlichen Staaten verwahrt werden. 
Dividenden auf ungewandelte ADR von Anlegern aus unfreundlichen Staaten, mit gekündigten Programmen,  haben k e i n e n Anspruch auf einen Abruf der Dividende auf ihr Typ C Konto.  Die Dividenden stehen dem ADR-Ausgeber zu und nicht dem wirtschaftlich Berechtigten. 
2. ADRs, die auf russischen Banken mit russischer Anbindung gehalten werden
Der ADR-Inhaber kann einen Antrag stellen und die die Dividenden auf sein Konto überweisen lassen.
Die Verrechnung der Dividenden könnte bei einem Zwangsverkauf der Aktien auf ungewandelte ADR erfolgen.
Wichtig: Die ADR-Verträge prüfen wie eine Regelung von Dividenden bei gekündigten ADR-Programmen erfolgt.
- alles keine Rechtsberatung und ohne mein Obligo -

22.01.2026 Probleme bei Sammelkonten Typ C
Verfügung und Sperrung der Sammelkonten
Sperrung der Sammelkonten ist die beste Version. Die Anleger aus gekündigten Programmen nicht an die Dividenden zu lassen. Dann geht es doch wieder los, dass die ADR Inhaber, dir bereits gewandelt haben und ihre ADR nicht ausgebucht sind nochmals Dividenden ziehen wűrden. Einmal auf die Aktien im Depot C und nochmals auf die nicht ausgebuchten ADR. Erst so ist doch das Desaster mit den nicht abgeglichenen Büchern das mehr ADRs als Aktien im Umlauf sind. Genauso könnte das wieder kommen.
Von der Rechtsstellung her haben die ADR Inhaber doch nur noch Anrechte aus den Verkaufserlösen. Mit Kündigung der Programme und Ablauf der Tauschfristen ist der ADR Ausgeber in die Anleger Rechte eingetreten. Es sei denn der ADR Ausgeber lässt noch einmal im "good will" eine Konvertierung zu. Selbst eine Zwangskonvertierung erfolgt ohne Zustimmung des ADR Ausgebers. Deswegen haften die auch nicht für abhanden gekommene Aktien. Genauso wäre das mit den Dividenden. Wenn jetzt wieder die Anleger bereits gewandelter ADR zugreifen tragen die restlichen Anleger den Verlust aus dem quasi Diebstahl.
Wenn ich als ADR Inhaber auf die Dividenden des Sammelkontos meinen Anteil auf mein Einzelkonto abrufen würde. Wer will das nachhalten. Beim Zwangsverkauf meiner nicht gewandelten Aktien könnte ich unwissend tun und von den erhaltenen Dividenden nichts sagen.  Dann muss ggf.  der ADR Ausgeber bei einem Zwangsverkauf neben der Verkaufserlöse auch die anteiligen Dividenden nochmals zahlen. Das wäre dann Chaos Im Quadrat.
​Deswegen muss man die Dividenden Sammelkonten unangetastet lassen.
22.01.2026 Wesentliche Merkmale einer Dividendenzahlung auf nicht gewandelte ADR
1. Die Russische Föderation erkennt die Rechte der Vermögenswerte von Inhabern unfreundlicher Länder an und ist vertragstreu.
2. Die westlichen Banken, Broker und Verwahrstellen können aufgrund der Dividenden nicht behaupten die ADR sind 0 wert.
3. Die Vermögen werden nicht mehr durch exorbitante Gebühren wie bei Cifra teilweise aufgezehrt, da der ADR Ausgeber der Berechtigte. .
4. Zeitgewinn  für eine weitere deklarative Konvertierungsrunde (russischer Weg)
5. Kostspielige Russland Ausflüge mit Protokoll Osmotra für Dividendenberechtigung, Depoteröffnung entfallen
6.  Dividenden auf Typ C Sammelkonten des ADR-Ausgebers über Jahre kumulieren lassen.
7. Dividenden für sich arbeiten lassen, wenn diese in OFZs russische Staatsanleihen angelegt werden sollten.
Soweit die Theorie. Jetzt bräuchten wir abschließend das Anerkenntnis und die Bestätigung der ADR Ausgeber, dass sie für ADR Inhaber die Dividenden verwalten.
Verfasser: Admin
​- alles keine Anlageberatug und ohne mein Obligo -
21.01.2026 Dividenden nicht gewandelter Hinterlegungsscheine für wirtschaftliche Berechtigte nicht verfügbar.
​Neuigkeiten zum Thema Dividenden auf Hinterlegungsscheine
Wichtige neue Erkenntnisse zu den Dividenden auf nicht gewandelte ADR. Für ADR Inhaber aus unfreundlichen Ländern gibt es danach auf den persönlichen Typ C Konten k e i n e  Dividende. Der Berechtigte ist das gekündigte DR-Programm und  n i c h t der wirtschaftlich Berechtigte.
Beispiel Sberbank wäre das JP Morgan mit Einbuchung der Verwahrstelle (Custodian)  Raiffeisenbank Russia. Die Dividenden würden dann an JPMorgan bei der Raiffeisenbank Russia so die Annahme auf ein Sperrkonto gebucht. Dieses Sperrkonto steht nicht für einen möglichen Asses Swap Tausch zur Verfügung. Ob die Dividenden dann bei einem möglichen Zwangsverkauf der Aktien mit den Verkaufserlösen oder wie auch immer ausgezahlt werden. Keine Ahnung.
​Alles ohne mein Obligo.
Beispiel: Sberbank
Ab Januar 2026 gelten für die Dividendenausschüttung auf Sberbank-Hinterlegungsscheine (GDRs/ADRs), die sich im Besitz von Inhabern aus Ländern mit ungünstigen Beziehungen (USA, EU, Großbritannien, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Singapur usw.) befinden, folgende Regelungen:
Grundlegende Zahlungsregeln
Ab 2022 zahlen russische Emittenten (einschließlich der Sberbank) keine Dividenden mehr direkt auf die Konten des Hinterlegungsscheinprogramms aus, wenn der Inhaber nicht in einem solchen Land ansässig ist. Dies ist auf russische Anti-Sanktionsbestimmungen (Präsidialerlass Nr. 95 und nachfolgende Erlasse, Bundesgesetz Nr. 114-FZ usw.) zurückzuführen.
Wurden die GDRs nicht in Sberbank-Stammaktien umgewandelt (durch Zwangs- oder freiwillige Umwandlung im Zeitraum 2022–2025), besteht kein Anspruch auf Dividenden. Depotbanken (z. B. JPMorgan, Citibank usw.) erhalten in der Regel keine Gelder von der Sberbank zur Weiterverteilung an die Inhaber.
Änderungen Ende 2025:
Im November 2025 unterzeichnete Wladimir Putin das Bundesgesetz Nr. 431-FZ (gültig von Ende November bis Anfang Dezember 2025), das russische Emittenten zur Dividendenzahlung an Inhaber von Hinterlegungsscheinen verpflichtet.
Für Nichtansässige aus unfreundlichen Ländern gilt jedoch eine wichtige Ausnahme: Die Dividenden werden speziellen „C“-Konten (gesperrten C-Konten) bei russischen Banken gutgeschrieben.
Gelder von diesen Konten können nicht frei ins Ausland transferiert werden. Sie dürfen nur für wenige Zwecke verwendet werden:
Kauf von OFZs (russischen Staatsanleihen),
Zahlung von Steuern in der Russischen Föderation,
Zahlung von Bank-/Depotgebühren,
Überweisung von Geldern auf andere „C“-Konten von Nichtansässigen aus unfreundlichen Ländern (in bestimmten Fällen).
Aktuelle Lage der Sberbank für 2026
2024 zahlte die Sberbank eine Rekorddividende von 34,84 Rubel je Aktie (Gesamtbetrag: ca. 787 Milliarden Rubel). Rund 25 % dieses Betrags flossen auf C-Konten ausländischer Aktionäre (einschließlich derjenigen, die Aktien über Quittungen oder bereits umgewandelte Aktien halten).
Für 2025 (Auszahlung 2026) hält die Sberbank an ihrer Nettogewinnmarge von 50 % fest. Analystenprognosen für Mitte Januar 2026:
ca. 36–41 Rubel je Aktie (abhängig vom endgültigen Gewinn; der Nettogewinn nach RAS/IFRS wird voraussichtlich 1,6–1,8+ Billionen Rubel betragen).
Wenn Ihre Quittungen nicht umgewandelt wurden, werden die Dividenden in den meisten Fällen nicht Ihrem C-Konto gutgeschrieben (da der Empfänger formal das Depotprogramm und nicht der wirtschaftlich Berechtigte ist). Die Umwandlung ist in den meisten Programmen bereits eingestellt oder stark eingeschränkt.
21.01.2026 Anforderungen Zentralbank
​Das Verfahren zum Erhalt von Dividenden auf Hinterlegungsscheine (ADRs/GDRs) für Aktien russischer Unternehmen für Anleger, die diese im Ausland (bei ausländischen Depotbanken) halten, wird von der Zentralbank der Russischen Föderation (Banco de la Sarco) geregelt und ist mit Gegensanktionsmaßnahmen verknüpft.
Seit 2022 ist die übliche Dividendenzahlung über ausländische Depotbanken (Depotketten) für ungünstige Jurisdiktionen blockiert oder stark eingeschränkt. Die Gelder werden häufig auf gesperrten Konten des Typs „C“ hinterlegt und den Anlegern nicht ausgezahlt. Die Zentralbank der Russischen Föderation hat ein Sonderverfahren eingerichtet (insbesondere für 2025–2026, Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank der Russischen Föderation vom 26. Dezember 2025 und frühere ähnliche Beschlüsse), das den direkten Erhalt von Dividenden in Rubel ermöglicht und den üblichen Weg über eine ausländische Depotbank umgeht. Der wichtigste aktuelle Mechanismus (Stand: Januar 2026):
Der russische Emittent zahlt Dividenden → die Gelder werden bei der russischen Zentralverwahrstelle (in der Regel der Nationalen Abwicklungsverwahrstelle) hinterlegt.
Werden die Wertpapiere über einen ausländischen Treuhänder (ausländische Depotbank/Verwahrstelle) gehalten, erfolgt die Überweisung der Gelder durch die Depotbank (einschließlich der Nationalen Abwicklungsverwahrstelle) nicht automatisch gemäß dem Standardverfahren (Artikel 8.7 des Wertpapierhandelsgesetzes).
Stattdessen geht die Depotbank wie folgt vor:
Sie überweist die Gelder auf ein spezielles Konto vom Typ „C“.
Sie sendet dem ausländischen Treuhänder eine Benachrichtigung und fordert Informationen und Dokumente zu den wirtschaftlich Berechtigten an.
Der Anleger (der wirtschaftlich Berechtigte der Wertpapiere) muss einen Antrag (möglichst über seinen ausländischen Broker/seine ausländische Depotbank oder direkt bei der russischen Depotbank/der Nationalen Abwicklungsverwahrstelle) mit folgenden Unterlagen einreichen:
Bestätigung des Zahlungsanspruchs (Kontoauszug der Depotbank).
Informationen zum Eigentümer (Reisepass, steuerlicher Wohnsitz usw.).
Antrag auf Zahlungsüberweisung.

Nach Prüfung und Genehmigung (in der Regel durch Dekret Nr. 198, Beschlüsse der Zentralbank und der Nationalen Verwahrstelle) werden die Gelder unter Umgehung der Typ-C-Sperre auf das russische Bankkonto des Investors (oder das im Antrag angegebene Konto) überwiesen.
Die Antragsfrist beträgt üblicherweise 30 Werktage nach Benachrichtigung (die genaue Frist hängt vom jeweiligen Beschluss der Zentralbank und der Verwahrstelle ab).
Wichtige Details für 2026:
Ab November 2025 (gemäß einem von Putin unterzeichneten Gesetz) sind russische Emittenten verpflichtet, Dividenden an Inhaber von Wertpapierbelegen in gleichem Maße wie an direkte Aktionäre auszuschütten (in der Praxis erfolgt dies jedoch über das oben beschriebene Sonderverfahren für ausländische Inhaber).
Viele ADR/GDR-Programme wurden bereits beendet oder in Aktien umgewandelt → falls die Wertpapierbelege noch existieren, bleibt der Mechanismus unverändert. Steuern: Die russische Steuer wird üblicherweise an der Quelle einbehalten (bis zu 15 % für natürliche Personen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen), ein Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes ist jedoch erforderlich.

Für viele Anleger ist es einfacher, Quittungen in Aktien umzuwandeln (sofern dies noch möglich ist) und Dividenden über ein reguläres russisches Wertpapierdepot zu erhalten.
Wenn die Quittungen bei einem ausländischen Broker (z. B. Interactive Brokers, Saxo, Freedom Finance) verwahrt werden, sollten Sie sich am besten dort nach den aktuellen Anweisungen erkundigen. Diese Broker unterstützen häufig bei der Antragstellung bei der Nationalen Abwicklungsstelle (NSD) oder einer russischen Depotbank.
Kurz gesagt: Es gibt keine automatische Auszahlung ins Ausland. Sie müssen aktiv einen Antrag stellen und die erforderlichen Dokumente gemäß den Vorgaben der Zentralbank/NSD einreichen, um Rubel auf Ihr russisches Konto zu erhalten.
Gesetz 431-FZ
Bestätigung
Achtung Inhaber von Hinterlegungsscheinen für russische Aktien
Am 28. November 2025 trat das Bundesgesetz Nr.431-FZ in Kraft, das wesentliche Änderungen für das Verfahren zur Auszahlung von Dividenden auf Hinterlegungsscheine für Aktien russischer Emittenten einführte.
👤 So war es vorher
Ab 2022 stellten russische Emittenten die Dividendenzahlungen auf Hinterlegungsscheine ein. Ausnahmen galten in Fällen, in denen die russische Regierungskommission eine Sondergenehmigung hierfür erteilte.
Der Inhaber von Hinterlegungsscheinen konnte daher nicht beanspruchte Dividenden erst nach Umwandlung der Scheine in Aktien geltend machen. Diese Situation war für die Inhaber äußerst nachteilig: Eine Umwandlung war in der Regel nicht möglich, und die Frist zur Geltendmachung entgangener Dividenden betrug üblicherweise drei Jahre ab dem Datum der Dividendenzahlungsentscheidung. Versäumte ein Anleger die Umwandlung seiner Scheine in Aktien innerhalb von drei Jahren nach der Dividendenzahlungsentscheidung, verlor er den Anspruch auf die Dividenden.
➡️ Was hat sich geändert?
Das neue Gesetz führt zwei wichtige Änderungen ein:
Erstens werden alle russischen Emittenten wieder Dividenden auf Hinterlegungsscheine zahlen.
Zweitens können Anleger innerhalb von drei Jahren nach Umwandlung ihrer Dividendenzahlungen in Aktien die für 2022, 2023 und 2024 entgangenen Dividenden geltend machen. Alle Dividenden für frühere Perioden können beansprucht werden, mit Ausnahme derjenigen, die bereits als Teil der Gewinnrücklagen des Emittenten zurückerstattet wurden.
✅ Was bedeutet das für Anleger?
Anleger können nun laufende Dividenden auf Hinterlegungsscheine ohne Umweg über ausländische Infrastruktur erhalten. Das Verfahren zum Dividendenerhalt wurde von der Zentralbank Russlands festgelegt und gilt für Anleger, die Hinterlegungsscheine im Ausland halten.
Darüber hinaus können Anleger auch nach der Umwandlung der Einnahmen Dividenden für frühere Perioden erhalten, unabhängig vom Zeitpunkt dieser Umwandlung.
Wenn Sie Hilfe bei der Umwandlung von Hinterlegungsscheinen oder beim Erhalt von Dividenden darauf benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter: ▪️ [email protected]
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Fragen, die sich zur Abwicklung stellen. Siehe ganz unten.
Formalitäten Dividendenabruf Raiffeisenbank
​
Depositary receipts for the shares of Russian issuers
DivDRprogMayUpd_BIL.pdf
Aktuelle Situation bezüglich Dividendenzahlungen – Dividenden auf ADRs werden wieder gezahlt
Wir erhalten viele Fragen zu Dividendenzahlungen.
​In diesem Beitrag erläutern wir die aktuelle Situation und die sich im Laufe der Jahre geänderten Bestimmungen.

Dividendenzahlungen auf ADRs sind wieder möglich
Ende November 2025 wurde der regulatorische Rahmen für Dividendenzahlungen auf ADRs grundlegend geändert. Bisher wurden keine Dividenden auf ADRs gezahlt, es sei denn, der russische Emittent hatte die Genehmigung zur Verlängerung seines Hinterlegungsscheinprogramms erhalten. Verschiedene Unternehmen, wie beispielsweise Novatek, erhielten diese Genehmigung, dennoch wurden auf die meisten russischen ADRs keine Dividenden gezahlt.

Am 28. November 2025 trat das Gesetz Nr. 431-FZ in Kraft. Die Artikel 6 und 7 dieses Gesetzes hoben die Beschränkung für Dividendenzahlungen auf Aktien auf, die Hinterlegungsscheinen zugrunde liegen. Somit können wieder Dividenden auf Hinterlegungsscheine (ADRs) gezahlt werden!

Darüber hinaus änderte Artikel 16 des Gesetzes die Frist für die Geltendmachung zuvor nicht ausgezahlter Dividenden. Nicht ausgezahlte Dividenden können nun mindestens drei Jahre nach Umwandlung der Hinterlegungsscheine in Stammaktien geltend gemacht werden. Diese verlängerte Frist gilt jedoch nicht für Dividenden, die nicht mehr geltend gemacht werden konnten, da die (normalerweise dreijährige) Frist für die Geltendmachung entgangener Dividenden bereits vor Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung abgelaufen war. Einige Emittenten, wie beispielsweise Rosneft, verlängerten die dreijährige Frist auf fünf Jahre. Ihre im Jahr 2022 ausgeschütteten Dividenden wurden noch nicht den Gewinnrücklagen zugeschlagen und können daher noch viele Jahre nach der Umwandlung der Hinterlegungsscheine in Stammaktien geltend gemacht werden.

Dividenden werden automatisch an Ihre Depotbank überwiesen, wenn Sie diese nicht selbst in der ersten Phase der Dividendenauszahlung geltend machen. 
Anleger konnten zuvor entgangene Dividenden in verschiedenen Phasen selbst geltend machen, wenn der Broker die für die Dividendenzahlung erforderlichen Informationen nicht bereitstellte.  Der einfachste und erste Schritt war die Beantragung der Dividenden über die zuständige russische Depotbank des ausländischen Nominee-Inhabers (Ihr westliches Brokerhaus; beispielsweise Raiffeisenbank Russland für Interactive Brokers). Dieser erste Schritt dauerte einige Monate. Im zweiten Schritt konnten die ausstehenden Dividenden direkt beim russischen Emittenten beantragt werden. Am 28. August 2024 (https://www.cbr.ru/rbr/dir_decisions/rsd_2024-08-28_34_03/) änderte die russische Zentralbank die Rahmenbedingungen für die Dividendenzahlung. Diese Änderungen gelten seither und wurden auch in der letzten Fassung vom 26. Dezember 2025 (https://www.cbr.ru/rbr/dir_decisions/rsd_2025-12-26_34_03/) beibehalten.

Seit Ende August 2024 gilt Folgendes: Stellt der westliche Nominee-Inhaber oder der Privatanleger die erforderlichen Informationen über den Privatanleger im ersten Schritt nicht bereit, werden die Dividenden nicht auf das persönliche Konto des Privatanlegers, sondern auf das auf den Namen des westlichen Nominee-Inhabers eröffnete Typ-C-Konto überwiesen. Nach Abschluss des ersten Schritts ist es dem Privatanleger nicht mehr möglich, diese Dividenden zu einem späteren Zeitpunkt direkt beim Emittenten zu beantragen.  Obwohl der Vorteil darin besteht, dass die Dividenden nicht verloren gehen, wenn der Anleger sie nicht innerhalb von 3 Jahren beansprucht, sollten Anleger, die die Dividenden auf ihr eigenes persönliches Konto ausgezahlt bekommen möchten, jetzt im ersten Schritt handeln und die Auszahlung an den russischen Verwahrer ihres Nominee-Inhabers beantragen.
CBR Russland
Beschluss des Vorstands der Bank von Russland über Änderungen der Entscheidung des Vorstands der Bank von Russland vom 22. Dezember 2023 (bezüglich der Festlegung bestimmter Bestimmungen des Zahlungsverfahrens)Am 28. August 2024 beschloss der Vorstand der Bank von Russland:

1. Die folgenden Änderungen werden an der Entscheidung des Vorstands der Bank von Russland vom 22. Dezember 2023 vorgenommen: "Über die Anforderungen an die Aktivitäten professioneller Wertpapiermarktteilnehmer, die Verwahrungstätigkeiten ausüben, wenn sie Barzahlungen für bestimmte Arten von Finanzinstrumenten übertragen, sowie zum Verfahren zur Übertragung von Geldmitteln durch russische juristische Personen mit Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Euroanleihen an Eurobond-Inhaber":

1.1. Absatz 1.1 wird mit folgendem zweiten Absatz ergänzt:
"Um Zahlungen auf Wertpapiere zu erfassen, die in einem Wertpapierkonto eines ausländischen Nominee-Inhabers oder einem Wertpapierkonto von Einlagenprogrammen abgewickelt sind, ist ein Verwahrer, der keine Kreditinstitute ist, verpflichtet, ein spezielles Einlagenkonto des Typs "C" beim Zentralverwahrer zu eröffnen, und ein Verwahrer, das ein Kreditinstitut ist, ist verpflichtet, ein Bankkonto (Korrespondent-)Konto des Typs "C" bei der staatlichen Gesellschaft "Einlagensicherungsagentur" zu eröffnen (im Falle dessen Abwesenheit)."

1.2. Der erste Absatz von Absatz 1.2 ist wie folgt zu formulieren:
"1.2. Ist ein ausländischer Nominee-Inhaber ein Verwahrer (einschließlich eines Verwahrers, das die Rechte an Einwegebelege verzeichnet, auf die ein Konto einer im Interesse anderer Personen handelnden Personen für diese Abrechnung bei einer ausländischen Organisation eröffnet wurde, die gemäß ihrem persönlichen Recht berechtigt ist, Rechte an Wertpapieren zu erfassen und zu übertragen (im Folgenden als Erstebene Verwahrer bezeichnet), überträgt die Verwahrstelle die Zahlung spätestens einen Werktag nach Eingang der Zahlung auf Wertpapiere Wertpapiere, die auf dem Wertpapierkonto eines ausländischen Nominee-Inhabers auf dessen spezielles Einlagenkonto des Typs "C" abgerechnet werden, das bei der Zentralverwahrung (Bankkonto (Korrespondenzkonto des Typs "C", eröffnet bei der staatlichen Gesellschaft "Einlagensicherung") eröffnet wird und an seine Einleger sendet, die ausländische Nominee-Inhaber sind:

1.3. In Absatz 1.4:
Der erste Absatz wird wie folgt umformuliert:
"1.4. Innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum des Erhalts aller angeforderten Informationen und Dokumente über den Inhaber der in Klausel 1.3 dieser Entscheidung genannten Wertpapiere überträgt das Verwahrer von seinem speziellen Verwahrungskonto vom Typ "C", eröffnet beim Zentralverwahrer (vom Bankkonto des Typs "C", eröffnet bei der staatlichen Gesellschaft "Einlagensicherungsagentur"), die Zahlung an den Inhaber der Wertpapiere, vorausgesetzt, dass die genannten Informationen spätestens 70 Kalendertage ab dem Datum der Absendung des Depotantrags von ihr eingegangen sind.";
Der zweite Absatz wird mit folgendem Inhalt ergänzt:
"Falls ein ausländischer Nominee-Inhaber oder eine Person, für die ein Depo-Konto für ein Depotprogramm eröffnet wurde, die in Punkt 1.3 dieser Entscheidung vorgesehenen Informationen und Dokumente bereitgestellt hat, mit Ausnahme der in Unterpunkt 3 von Punkt 1.3 dieser Entscheidung vorgesehenen Dokumente, jedoch als Teil der in Unterpunkt 5 von Punkt 1.3 dieser Entscheidung bereitgestellten Informationen, Informationen zu den Details eines Typ-"C"-Bankkontos des Wertpapierinhabers oder eines ausländischen Nominee-Inhabers, dann wird die Zahlung gemäß dem ersten Absatz dieser Klausel auf die angegebenen Konten übertragen.";
Der zweite Absatz gilt als der dritte Absatz.

1.4. Der erste Absatz von Klausel 1.5 ist wie folgt zu formulieren:

"1.5. Die Verwahrstelle, mit der das Wertpapierkonto des Verwahrheitsprogramms eröffnet wird, muss spätestens einen Werktag nach Eingang der Zahlung die Zahlung auf Aktien überweisen, die im Wertpapierkonto des Verwahrheitsprogramms abgerechnet sind, auf ihr spezielles Depotkonto "C", das beim Zentraldepot eröffnet wurde (Typ "C"-Bankkonto (Korrespondentkonto), eröffnet bei der Einlagen der Einlagensicherungsagentur, und spätestens 2 Werktage nach Eingang der Zahlung senden: ».
​
1.5. Klausel 1.9 ist wie folgt zu formulieren:

"1.9. Spätestens 10 Werktage ab dem Datum des Erhalts der Informationen vom Zentraldepot gemäß Klausel 1.8 dieser Entscheidung soll das Verwahrer, in dem das Verwahrungskonto der Einlagenprogramme eröffnet wird, von seinem speziellen Verwahrungskonto des Typs "C", das beim Zentralverwahrer eröffnet wurde (vom Bankkonto Typ "C", das bei der Staatsgesellschaft "Einlagensicherungsbehörde") eröffnet wurde, die Zahlung an die Verwahrer der ersten Ebene (einschließlich der zentralen Ebene) übertragen. Verwahrer) entsprechend der Anzahl der Verwahrungsbelege, deren Rechte von jedem von ihnen erfasst werden."
1.6. In Absatz 1.10:
Der erste Absatz wird wie folgt umformuliert:"1.10. Das Verwahrer überträgt die Zahlung an die Inhaber der Wertpapiere, die die Zahlung gemäß den Absätzen eins und zwei von Punkt 1.4 dieser Entscheidung nicht erhalten haben, auf Grundlage der Anträge der genannten Wertpapierinhaber auf Überweisung der Zahlung und der in diesem Artikel vorgesehenen Dokumente.";Im zweiten Absatz werden die Wörter "Absatz 1.4" durch die Worte "der erste Absatz von Absatz 1.4" ersetzt;Der dritte Absatz nach den Worten "Vorgesehen in Absatz 1.3 dieser Entscheidung" wird durch die Worte "(außer im in Absatz elf dieses Absatzes vorgesehenen Fall) ergänzt;
Absatz acht wird wie folgt umformuliert:"Das Verwahrer überträgt von seinem speziellen Depotkonto des Typs "C", eröffnet beim Zentraldepot (vom Bankkonto des Typs "C", eröffnet bei der staatlichen Gesellschaft "Einlagensicherung") an die Inhaber der Wertpapiere die ihnen auf Grundlage von Anträgen auf Überweisung der Zahlung spätestens 5 Werktage ab Ablauf der Frist zur Annahme von Anträgen auf Anträge zustehen.";
Der elfte Absatz wird mit folgendem Inhalt ergänzt:"Falls der Inhaber der Wertpapiere die in diesem Posten vorgesehenen Informationen und Dokumente bereitgestellt hat, mit Ausnahme der in den Absätzen vier bis sieben dieses Stücks vorgesehenen Dokumente, aber als Teil der in Unterpunkt 5 von Punkt 1.3 dieser Entscheidung bereitgestellten Informationen über die Angaben des Bankkontos vom Typ "C" des Wertpapierinhabers oder eines ausländischen Nominee-Inhabers, dann ist die Zahlung gemäß Absatz acht dieses Elements an den angegebenen Betrag zu übertragen Account."

1.7. In Absatz 1.13:
​Der fünfte Absatz wird wie folgt umformuliert:
"für Aktien: auf die Bankkonten des Typs "C" ausländischer Nominee-Inhaber, auf deren Wertpapierkonten die Aktienrechte erfasst sind, auf die Bankkonten des Typs "C" von Personen, für die Wertpapierkonten von Verwahrerprogrammen eröffnet werden, auf denen die Aktienrechte erfasst sind;";
Der sechste und siebte Absatz werden mit folgendem Inhalt ergänzt:
"für Aktien — auf die Bankkonten ausländischer Nomineninhaber, auf deren Wertpapierkonten die Aktienrechte verzeichnet sind, auf die Bankkonten von Personen, denen Wertpapierkonten von Einlagenprogrammen eröffnet werden, auf denen die Aktienrechte verzeichnet werden, falls die Zahlung im Rahmen der Erfüllung von Verpflichtungen auf Grundlage der in Absatz 11 des Edikt Nr. 95 vorgesehenen Genehmigung übertragen wird.
Punkt 1.12 dieser Entscheidung gilt für das Verfahren zur Überweisung von Geldern an ausländische Nominee-Inhaber und Personen, denen gemäß diesem Punkt Wertpapierkonten eröffnet wurden.

1.8. In Klausel 1.14 werden nach den Worten "auf dem Konto, auf dem die Wertpapiere erfasst sind" die Worte "und der Person, für die das Depo-Konto des Einlagenprogramms eröffnet wird" ergänzt.

1.9. In Absatz 4 werden die Worte "(im Folgenden als Dekret Nr. 665 bezeichnet)" durch die Worte ersetzt "sowie die Anforderungen von Klausel 10 des Dekretes des Präsidenten der Russischen Föderation vom 19.03.2024 Nr. 198 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verpflichtungen auf bestimmte Wertpapiere" (im Folgenden als Dekret Nr. 665 bzw. Dekret Nr. 198 bezeichnet).

1.10. In Klausel 4.1:
nach den Worten "Absatz 12 des Edikts Nr. 665" sollten die Worte "und Absatz 10 des Edikts Nr. 198" ergänzt werden;
Nach den Worten "Angabe der überwiesenen Geldbeträge" sollten die Worte "der Betrag der Zahlung pro ausländischem Finanzinstrument" ergänzt werden;
Die Worte "und für Gelder, die vor dem 01.01.2024 – spätestens zum 12.01.2024 überwiesen wurden" sollten ausgeschlossen werden.
​
1.11. In Absatz 4.2:
der erste Absatz nach den Worten "Absatz 12 des Edikts Nr. 665" wird durch die Worte "und Absatz 10 des Edikts Nr. 198" ergänzt;
Im zweiten Absatz wird das Wort "fünf" durch das Wort "zehn" ersetzt;
Im dritten Absatz wird das Wort "zehn" durch das Wort "fünfzehn" ersetzt.
2. Diese Entscheidung vom 9. September 2024 anzuwenden.
Fragen zur Abwicklung:
1. Abrufvoraussetzungen für den Privatanleger 
Am Beispiel von Dividendenabrufen bei der Raiffeisenbank Russia wird deutlich welchen Umfang an Unterlagen und Bescheinigungen es bedarf.
Formalitäten Dividendenabruf Raiffeisenbank
a) Unterlagen vom Broker in Papierform ausgestellt, mit Nass-Stempel und Original Unterschriften versehen.
b) Übersetzungen, Beglaubigungen der Übersetzungen und Apostillierung
c) Zustellung der Original Unterlagen an die Raiffeisenbank Russia​
d)  Wiederholung Abrufprocedere
Muss bei jedem Dividendenabruf bei ungewandelten ADR, je nach Dividendenzahlung auch für die Folgejahre wieder das ganze Procedere der Beantragung durchlaufen werden oder erfolgt bei künftigen Dividedenzahlungen alles automatisch.
e)  Am 16. April 2022 wurde in Russland ein Gesetz zur Beendigung von ADR verabschiedet (Gesetzesnummer 114-FZ). Anleger, deren Erwerb der  Hinterlegungsscheine vor dem 27. April 2022 lag, haben ein Recht auf einen Umtausch in Stammaktien. Unabhängig des nachfolgenden Dividendenstichtag wären die ADR Inhaber zum Bezug von Aktien berechtigt und somit dividendenberechtigt.
Also müsste folglich eine einzelne Bescheinigung (Erwerb der ADR vor dem 27.04.2022) als Nachweis ausreichen.

2. Buchung auf Typ C Sammelkonten
a) Wird der ADR Inhaber Miteigentümer an einem Dividenden-Sammelkonto??
b) Wie erfolgt der Zugriff auf diese Sammelkonten, wenn eine vorzeitige Konvertierung erfolgt.
c) Werden die auf den Sammelkonten geparkten Dividenden bei einem Zwangsverkauf mit an den Anleger ausgekehrt.
d) Wer wird Inhaber und somit Ansprechpartner für die Typ C Sammelkonten??
Das müssten im Grunde die ADR-Ausgeber werden.
e) Zuflussprinzip der Dividenden steuerliche Behandlung
Im Ergebnis müssen wir Wege finden, dass die Formalitäten von russischer Seite her (abspeckt). Beispiel: Beglaubigungen, Apostillen, Nass-Stempel, Original Unterschriften. Hierzu brauchen wir Kontakte, die in Russland bei der CRB vorstellig werden. Ansonsten brauchen wir uns mit dem Thema Dividendenabruf für Privatanleger gar nicht erst zu beschäftigen.
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