30.09.2024 Am 30.09.2024 wurde eine kleine Notiz veröffentlicht, die kaum Beachtung fand: Achtung ‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️ Am 30. September. Es wurde ein neues Gesetz verabschiedet in Russland. Welche regelt, wie die Aktien eingebucht werden können Deswegen sind alle Weisungen, die noch nicht ausgeführt wurden, wurden mit Vermerk storniert durch CBRF abgelehnt Alle Broker warten auf die Klärung seitens CBRF ‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️ 02.10.2024 Dekret 840 Der russische Präsident erließ am 2. Oktober 2024 das Dekret Nr. 840, das vorschreibt, dass alle russischen Depotbanken Anteile russischer Aktiengesellschaften, die auf Typ-C-Verwahrungskonten gehalten werden, vom National Settlement Depository (NSD) direkt an die zuständigen Register russischer Aktiengesellschaften übertragen -Aktiengesellschaften gemäß den von der Zentralbank Russlands (CBR) festgelegten Verfahren und Zeitrahmen. Am 3. Oktober 2024 erließ die CBR ihre Entscheidung über die Festlegung der jeweiligen Verfahren und Fristen für die russischen Depotbanken (CBR-Entscheidung). siehe auch Nr. 4 Beendigung NSD Teilnahme mit Ausnahmen 10.10.2024 OFAC (Sanierungsbehörde im US-Finanzministerium) Das Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums OFAC hat seine Stellungnahme zum Wechsel zum Registrar abgegeben (russisches Dekret 840). https://ofac.treasury.gov/faqs/1197 Stellungnahme des OFAC OFAC ist sich bewusst, dass die Russische Föderation versucht hat, Maßnahmen zu ergreifen, um den OFAC-Sanktionen gegen NSD per Präsidialdekret 840 zu entgehen oder diese zu umgehen, indem sie die Übertragung bestimmter Wertpapiere an lokale russische Registrare vorschreibt. OFAC weist darauf hin, dass solche Übertragungen möglicherweise nicht im Rahmen der allgemeinen Lizenzen genehmigt werden und gemäß den OFAC-Vorschriften als null und nichtig angesehen werden können (siehe 31 CFR § 587.202). OFAC geht davon aus, dass an diesen Transaktionen möglicherweise andere gesperrte Personen beteiligt sind, darunter bestimmte lokale russische Registrare. OFAC untersucht außerdem die verbleibenden nicht blockierten lokalen russischen Registrare auf eine zukünftige Benennung gemäß EO 14024. Quelle: Auszug aus https://ofac.treasury.gov/faqs/1197 10.10.2024 Viele Anleger haben inzwischen von ihren russischen Banken/Brokern die Bestätigung erhalten, dass die Übertragung von der Depotbank nicht rechtzeitig vor Inkrafttreten des Dekrets 840 abgewickelt wurde. "Laut dem neuesten OFAC-Update haben die meisten US-Banken, mit denen wir sprechen, alle weiteren Abwicklungen gestoppt und wie es scheint, wird OFAC den Wechsel zu alternativen Registern wie NK ROST usw. wahrscheinlich als Trick abtun." Quelle aus discord Standard conversion vom 10.10.2024 10.10.2024 Russland: Russisches Präsidialdekret 840 – Auswirkungen auf russische Inlandsaktien und Russland-bezogene ADR-Umwandlungen Das Dekret und die Entscheidung der Zentralbank der Russischen Föderation bilden den Kontext für die Ankündigung D24030 von Clearstream Banking. Clearstream Banking geht davon aus, dass seit dem 2. Oktober 2024 keine inländischen Abrechnungen zwischen den Konten der Depotbanken und den Konten der Anleger im Zusammenhang mit den Anweisungen von Clearstream Banking zur Umwandlung von Beständen in russlandbezogenen ADR-Programmen bearbeitet wurden. Clearstream Banking geht davon aus, dass die Positionen von den Banken der Depotstelle zurückgegeben werden. Die Rücksendungen werden jedoch erst dann auf die Konten von Clearstream Banking gebucht, wenn die Depotbanken und die Verwahrstellen von Clearstream selbst festgestellt haben, ob diese Rücksendungen den geltenden Sanktionen, einschließlich der Sanktionen der USA und der EU, entsprechen. Russland: Russisches Präsidialdekret 840 – Auswirkungen auf russische Inlandsaktien und Russland-bezogene ADR-Umwandlungen (clearstream.com) 12.10.2024 Folgen für die Anleger und Fragen wie es im Kontext der Standardkonvertierung weiter gehen könnte: 1. Was geschieht jetzt mit meinen gewandelten Aktien, die bei der russischen Empfangsstelle noch nicht auf mein Einzeldepot gebucht werden?? 2. Was kann ich tun wenn meine ADRs nicht zurückgebucht werden. 3. Warum reagieren die Broker und Banken so träge und vermeintlich unprofessionell?? 4. Warum bearbeitet mein russischer Zielbroker meinen Antrag nicht?? 5. Welche Schadenersatzansprüche habe ich ?? 6. Gibt es noch einmal auf absehbare Zeit eine Konvertierung der ADR?? Die nachstehenden Ausführungen spiegeln ausschließlich die Meinung des Verfassers dieses Blog Artikels wider. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. 1. Was geschieht jetzt mit meinen gewandelten Aktien, die bei der russischen Empfangsstelle noch nicht auf mein Einzeldepot gebucht werden?? Viele gewandelte Aktien liegen auf Sammelkonten und werden erst sukzessive auf Einzeldepots gebucht. Alle Aufträge, die am 02.10.2024 auf die Einzeldepots gebucht wurden, werden in ein Nominee Aktienregister (Sammelregister der Bank oder des Brokers) eingetragen. Alle Aufträge, die auf dem Sammelkonto liegen und noch nicht zugeordnet wurden, können in kein Aktienregister eingetragen werden, da der Einzelkunde noch nicht zugeordnet ist. Die Übertragung der auf den Sammelkonten gestrandeten Aktien wurde ausgesetzt bis die Aktion mit dem Aktienregister abgewickelt wurde. Das sollte bis zum 10.10.2024 erfolgen. Am 12.10.2024 endet die OFAC Lizenz. Viele Anleger haben inzwischen von beispielsweise Cifra die Bestätigung erhalten, dass die Übertragung von der Depotbank an Cifra nicht rechtzeitig vor Inkrafttreten des Dekrets 840 abgewickelt wurde. Ein Insider sagt: "Laut dem neuesten OFAC-Update haben die meisten US-Banken, mit denen wir sprechen, alle weiteren Abwicklungen gestoppt und wie es scheint, wird OFAC den Wechsel zu alternativen Registern wie NK ROST usw. wahrscheinlich als Trick abtun." Quelle aus discord Standard conversion v0m 10.10.2024 Clearstream Banking geht davon aus, dass die Positionen von den Banken der Depotstelle zurückgegeben werden. Die Rücksendungen werden jedoch erst dann auf die Konten von Clearstream Banking gebucht, wenn die Depotbanken und die Verwahrstellen von Clearstream selbst festgestellt haben, ob diese Rücksendungen den geltenden Sanktionen, einschließlich der Sanktionen der USA und der EU, entsprechen. siehe oben. Clearstream 2. Was kann ich tun wenn meine ADRs nicht zurückgebucht werden. Russische ADR beim Tausch verschwunden? Zahlreiche Anleger haben sich an uns gewandt und berichtet, dass deren ADR nach früheren Tauschversuchen weder im Depot des Zielbrokers eingebucht, noch wieder in ihr westliches Depot zurückgebucht wurden und seitdem „verschwunden“ sind. Es gibt hier mehrere Stellen, bei denen die ADR (Tausch hat noch nicht geklappt) oder die Originalaktien (Tausch wurde vollzogen, die getauschten Aktien aber nicht beim Zielbroker eingebucht) sich befinden können. Erfahrungsgemäß sind die westlichen Broker und Clearstream in solchen Fällen keine große Hilfe und lassen ihre Kunden mit dem Problem regelmäßig alleine. Aufgrund unserer nunmehr seit über 2 Jahren gesammelten Erfahrung in diesem Bereich und mit Unterstützung unseres Kooperationsanwalts in Moskau konnten wir schon vielen Betroffenen helfen, die Wertpapiere aufzufinden. Umtausch von russischen ADR wie Gazprom, Lukoil, Nornickel, Rosneft, MTS und andere aktuell möglich (Stand 22.08.2024) Rechtsanwalt Wichtig: Beim Broker die Geschäftsnummern für die Weiterleitung des Tauschantrages abfragen. Ganz wichtig Clearstream erteilt sogenannte Blocking Nummern wenn sie den Weisungsauftrag an die ADR-Ausgeber weiterleiten. Hartnäckig bleiben. Zu einem späteren Zeitpunkt können die Daten vielleicht nicht mehr oder nur schwer recherchiert werden. 3. Warum reagieren die Broker und Banken so träge und vermeintlich unprofessionell?? Die Broker und Banken haben das sogenannte Verwahrgeschäft (Depotgeschäft) an gesonderte Verwahrstellen ausgegliedert . Das bedeutet, dass Handelsgeschäft mit den Kunden ist strikt von dem Verwahrgeschäft mit den Wertpapieren getrennt. Folglich halten die Banken und Broker auch kein bzw. nur sehr wenig auf die Wertpapier Abwicklung geschultes Personal vor. Der Kunde hat als Ansprechpartner seinen Berater bei der Bank oder dem Broker. Der Mitarbeiter verweist an eine Fachabteilung oder an die übergeordnete Bankinstanz (Beispiel: Comdirekt an Commerzbank). Die Kommunikation ist meistens sehr zäh und kompliziert. Jetzt kommt noch der ADR Ausgeber mit Sonderwünschen, wie die Weiterleitung des Tauschauftrage über den Broker statt direkt vom Kunden. Die Bank oder der Broker wissen mit der Situation nicht umzugehen und verweigern die Weiterleitung von Unterlagen. Im umgekehrten Fall werden die Daten wichtiger Unterlagen (Beispiel MT542) nicht an den Kunden weitergeleitet. Das trifft jetzt nicht nur auf die genannte Bankengruppe sondern auf fast alle Banken/Broker zu. Jetzt schimpft jeder über eine schlechte Betreuung und Vernachlässigung seiner Interessen. Fazit. Wir haben es mit vielen Schnittstellen zu tun. Bank/Broker, Verwahrstelle des Brokers, Clearstream, ADR Ausgeber und empfangende russische Depotbank. Im Grunde gibt es viele eigenständige Stellen, die trotz aller Technik nicht verbunden sind. 4. Warum bearbeitet mein russischer Zielbroker meinen Antrag nicht?? Die russischen Zielbroker haben das Problem der knappen Personal Ressourcen . Nicht jeden Tag steht eine Konvertierung an und nicht jeder Bankmitatbeiter ist Fachmann im Depot Geschäft . Ein Beispiel . In der Kaliningrader Gazprombank Zweigstelle sitzen zwei Mitarbeiter . Einer hat nur anteilige Zeit Russen Depots zu eröffnen . Wenn der 3 oder 4 Depots am Tag eröffnet liegt das im Rahmen seiner Arbeitszeit. Wenn jetzt wegen einer Sonderaktion 100 Anträge binnen kurzer Zeit abzuarbeiten wären. Mögliche Terminvorgaben würden über Wochen dauern. Ähnlich bei den aktuellen Wandlungen . Da laufen jetzt x tausend Tauschanträge bei Cifra auf. Die können es bestenfalls über Sammelkonten und Einzelbuchungen abarbeiten. Ein Vorgang dauert vielleicht knapp eine halbe Stunde . Das sind vielleicht 20 bis 30 Einzelbuchungen pro Mitarbeiter pro Tag. Jetzt sind vielleicht 10 Mitarbeiter damit beschäftigt . Das sind 300 Aufträge pro Tag. Ich las irgendwo was von 5000 Anträgen die bei Cifra aufgelaufen waren. Ich kann mich da auch irren. Das würde eine Bearbeitungszeit von 17 Tagen oder 3 Arbeitswochen bedeuten . So, nun kam das russische Gesetz über Nacht in die Quere. Also Zeit vom 1.10. bis 3.10. Für die Bearbeitung. Das ist jetzt wie Zahlen Lotto wer noch binnen der drei Tage bearbeitet wurde. Die Umbuchung der bereits gewandelten Aktien werden bei Cifra oder auch anderen Banken auf sogenannte Nominee (Sammel) Konten gebucht. Der Buchungsvorgang sollte meines Wissens bis zum 10.10.2024 abgeschlossen sein. Die OFAC Lizenz endet am 12.10.2024. Dann endet die OFAC Lizenz 99A/100A zum Tausch und es dürfte bezweifelt werden, dass noch irgendwelche ggf. auch in Wandlung befindliche Geschäfte abgewickelt werden dürfen. Inwieweit es jetzt noch mögliche Nachbuchungen zur Abarbeitung der Fälle gibt ist mir nicht bekannt. Meines Wissen schicken Cifra und andere bereits Ablehnungen von im Tausch befindliche ADRs an die Kunden. Lesen Sie hierzu auch unter Ziffer 1 im unteren Absatz unter Clearstream. 5. Welche Schadenersatzansprüche habe ich??? Zunächst mal wäre es natürlich auch wichtig zu wissen, welcher Art das Fehlverhalten war. Dies kann sein: Z. B. wurden Weisungen überhaupt nicht weitergeleitet, nicht rechtzeitig weitergeleitet, unvollständig weitergeleitet, oder fehlerhaft? Oder wurden MT542 verweigert, oder Daten für Erhaltsinstruktion unvollständig zur Verfügung gestellt oder zu spät? "Leiter der Servicestelle", bei deiner Bank, beim Abwechslungspartner, bei Clearstream? Ganz schlimmes Geflecht von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, jeder schiebt es im Ernstfall auf den anderen. Quelle: Telegram Forum Consors Geschädigte iG vom 12.10.2024 In verschiedenen Telegram Foren haben Mitglieder, in ähnlichen Fällen, die im Newsflach Nr. 1 aufgeführt sind, erfolglos gegen Banken, Broker, Clearstream geklagt und auch erfolglos Ombudsleute zur Klärung beauftragt. Beschwerden bei Clearstream und der BaFin laufen regelmäßig ins Leere. Als einzigen Verursacher einer möglicherweise langen Kette von Ereignissen, die zur Ablehnung der Wandlung geführt haben, kann man bestenfalls die Bank oder den Broker belangen mit dem man einen entsprechenden Depotvertrag abgeschlossen hat. Nur, die Bank oder der Broker werden die Bücher über ihre Handlungsweisen nicht offen legen. Im Zweifel wird man mit einer zeitnahen Bearbeitung argumentieren. Vor allem, welcher Schaden ist einem entstanden. Selbst wenn eine zeitnahe Wandlung der ADR nicht möglich war. Der Anleger hätte allenfalls einen Schaden aus Dividendenansprüchen aus einer nicht erfolgten Wandlung. Ob der Aufwand möglicher Anwaltskosten bei einem ungewissen Prozess Ausgang lohnt muss ins Verhältnis zu den möglicherweise entgangenen Dividenden gesetzt werden. 6. Gibt es noch einmal auf absehbare Zeit eine Konvertierung der ADR?? Ein klares Nein meinerseits!!!! Meiner Meinung nach wird es auf absehbare Zeit weder eine Standard- noch eine Zwangskonvertierung geben. Bei einer Standardkonvertierung müssten die Bücher der ADR-Ausgeber geöffnet sein. Ohne Zustimmung oder eine Lizensierung des OFAC werden die ADR-Ausgeber die Bücher nicht mehr öffnen. Vor allem haben sie kein Interesse daran, dass sie für das Mismatch fehlender Aktien, für das sie verantwortlich zeichnen, zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Zwangskonvertierung solle auf absehbare Zeit auch nicht mehr erfolgen. Auf Anfrage an die Russische Zentralbank in Form einer Petition wurde diese wegen zu wenig Unterstützung von Antragstellern abgelehnt. Sollte Russland dennoch eine Zwangskonvertierung wieder aufleben lassen, könnte das OFAC durch eine Sanktionierung der Registrare oder der russischen Banken und Broker diesen Weg blockieren. Standardkonvertierung: Die westliche Finanzstruktur (OFAC, Europäische Kommission etc., ADR-Ausgeber, Verwahrstellen, Banken und Broker) hatten sich mit der Russischen Föderation auf eine Standardkonvertierung geeinigt. Vielleicht hätte das OFAC auch die Lizenzen verlängert. Nun nimmt Russland dem Westen quasi in einer Nacht- und Nebelaktion ohne große Vorankündigung das Heft des Handelns aus der Hand. Das Dekret 840 düpiert nicht nur das OFAC sondern lässt den Schluss nahe, dass hier die Sanktionen umgangen werden sollen. Das OFAC hat damit gedroht bestimmte Registrare ins Visier zu nehmen, da vermutet wird, dass diese Eigeninteressen zur Umgehung der Sanktionen verfolgen. Es bleibt zu vermuten, dass das OFAC bestimmte Registrare sanktioniert, Dabei hat das OFAC das "scharfe Schwert" noch gar nicht gezogen. Bei den Sanktionen wurden noch nicht alle "rote Linien" überschritten. Wenn beispielsweise die Gazprombank, die Raiffeisen Russia und andere noch nicht sanktionierte Banken mit Sanktionen belegt würden, käme das Finanzwesen in Russland international weiter in erhebliche Schwierigkeiten. Die Sanktions-Beispiele Sberbank und VTB liegen noch nicht lange zurück. Zwangskonvertierung: Eine Anfrage verschiedener Telegram Gruppen bei der Russischen Zentralbank, in Form einer Petition, wurde aufgrund nicht ausreichender Antragsteller bis auf weiteres abgelehnt. Wer einmal den "steinigen Weg" der Zwangskonvertierung gegangen ist, weiß um der großen Steine, die den Antragstellern von den hiesigen Brokern/Banken, Übersetzungen und Beglaubigungen in den Weg gelegt wurden. Fazit: Die Standardkonvertierung ist im Ergebnis sehr unglücklich verlaufen. Kurze Zeitfenster für eine Wandlung der ADR, Probleme mit Brokern, Verwahrstellen, ADR-Ausgebern und russischen Zielbrokern waren einige Hürden. Die Verabschiedung des Dekrets Nr. 840 der russischen Zentralbank, in der Endphase des Wandlungsprozesses, hat ein übriges getan. Viele, mit viel Mühe und Kosten eingereichte Tauschanträge, wurden am Ende negativ beschieden. Im Ergebnis eine Standardkonvertierung mit "Geschmäckle". Die Anleger hatten bis auf wenige Ausnahmen keine Chance einer ordnungsgemäßen Wandlung. Was bleibt, ist viel Frust, Unverständnis und Hoffnungslosigkeit bei den Anlegern.
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Der große Trugschluss. Wer jetzt meint die Konvertierung seiner ADRs an den Sanktionen vorbei zu regeln wird sich schlichtweg irren. Auf der Grundlage des Morgan Lewis Info Briefes interpretiere ich die Situation aktuell wie folgt. Wir haben es hier nach wie vor mit einer Standardkonvertierung zu tun. Morgan Lewis "Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob DR-Programmagenten bereit sein werden, Bücher für die Standard-DR-Widerrufs- und -Konvertierung nach den oben genannten Verfahren erneut zu öffnen, wenn die Allgemeinen Lizenzen nicht verlängert werden". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Konvertierung nur im Standardverfahren unter Berücksichtigung der OFAC Lizenzen möglich ist. Hierbei hat sich lediglich der Abwicklungsweg unter Ausschluss der russischen Hauptverwahrstellen NSD und die künftige Eintragung in ein Aktienregister geändert. Eine Zwangskonvertierung nach dem russischen Verfahren ohne westliche Infrastruktur kann nur auf gesonderten Beschluss der Russischen Föderation erfolgen. Fazit_: Im Grunde hat sich gar nichts geändert. Entweder warten auf die nächste Standard- oder Zwangskonvertierung. Die Bücher für Depotbankprogramme von Unternehmen, die direkt sanktioniert wurden, wie VTB, Sberbank usw., sind seit langem geschlossen und werden geschlossen bleiben, sofern den Depotbanken keine speziellen Lizenzen erteilt werden. JP Morgan wurde in der Vergangenheit eine spezielle Lizenz erteilt, die jedoch im März 2023 auslief. Bei allen Programmen, für die die Bücher in den letzten Wochen geöffnet waren, bestand das einzige Problem jedoch in den Sanktionen gegen NSD, das nun aus der Verwahrungskette genommen wurde. Update: Russland beendet die Beteiligung des russischen nationalen Siedlungsdepots an der Aufzeichnung russischer Aktien des Typ-C-Kontos 08. Oktober 2024 Der russische Präsident erließ am 2. Oktober 2024 das Dekret Nr. 840, das vorschreibt, dass alle russischen Depotbanken Anteile russischer Aktiengesellschaften, die auf Typ-C-Verwahrungskonten gehalten werden, vom National Settlement Depository (NSD) direkt an die zuständigen Register russischer Aktiengesellschaften übertragen -Aktiengesellschaften gemäß den von der Zentralbank Russlands (CBR) festgelegten Verfahren und Zeitrahmen. Am 3. Oktober 2024 erließ die CBR ihre Entscheidung über die Festlegung der jeweiligen Verfahren und Fristen für die russischen Depotbanken (CBR-Entscheidung). HINTERGRUND NSD ist das zentrale Wertpapierdepot der Russischen Föderation, und alle öffentlich handelbaren russischen Aktien werden von russischen Depotbanken über Verwahrungsketten gehalten, an denen NSD beteiligt ist. Am 12. Juni 2024 wurde NSD in die Specially Designated Nationals and Blocked Persons List des US Department of the Treasury Office of Foreign Assets Control (OFAC) aufgenommen. Am folgenden Tag, dem 13. Juni 2024, wurde NSD in die konsolidierte Liste der finanziellen Sanktionsziele des Vereinigten Königreichs aufgenommen, die vom Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) des britischen Finanzministeriums veröffentlicht wurde. Sowohl OFAC als auch OFSI erteilten allgemeine Lizenzen, die bestimmte Geschäfte und Transaktionen mit NSD bis zum 12. Oktober 2024 (Allgemeine Lizenzen) genehmigten. Aus russischer Regulierungssicht alle nichtrussischen Einwohner aus den sogenannten “unfreundlichen Gerichtsbarkeiten” (also den Vereinigten Staaten, Kanada, EU-Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich, Überseegebieten des Vereinigten Königreichs, der Ukraine, Montenegro, der Schweiz, Albanien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Nordmazedonien, Japan, Südkorea, Australien, Mikronesien, Neuseeland, Singapur, und Taiwan) lassen ihre russischen Aktien auf speziellen C“-Verwahrungskonten vom Typ ” erfassen, die aufgrund einer äußerst begrenzten Anzahl von Transaktionen, die mit solchen Konten autorisiert sind, effektiv gesperrt sind. Diese “Typ C”-Regelung gilt auch für Depotbelege (DR), Programmverwahrungskonten (die DR-Programmverwahrungskonten), die von den zuständigen russischen Verwahrern geführt werden, wobei die nominierten Inhaber dieser Konten juristische Personen in den USA sind. Nach russischem Recht wird die Gesamtzahl der zugrunde liegenden russischen Aktien für jedes DR-Programm auf diesen DR-Programmverwahrungskonten erfasst. Nach Ablauf der Allgemeinen Lizenzen können nichtrussische Finanzinstitute, einschließlich nominierter Inhaber von Depotkonten des DR-Programms, sowie Kleinanleger mit Sanktionsrisiken konfrontiert werden, die mit der anhaltenden indirekten Beteiligung von NSD an den Depotketten im Zusammenhang mit russischen Aktien verbunden sind. Aufgrund der im Dekret Nr. 840 und der CBR-Entscheidung dargelegten Verfahren wird NSD aus den Verwahrungsketten im Zusammenhang mit russischen Anteilen entfernt, die auf Verwahrkonten vom Typ C gehalten werden. MECHANIK Die CBR-Entscheidung sieht die folgenden Verfahren und Zeitrahmen vor: NSD übermittelt allen russischen Verwahrstellen spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Auskunftsersuchen bezüglich der russischen Anteile, die zum Ende des 3. Oktober 2024 auf Typ-C-Verwahrungskonten gehalten werden. Unmittelbar nach Erhalt der Anfrage von NSD müssen alle russischen Depotbanken alle russischen Aktien sperren, die auf Typ-C-Verwahrungskonten gehalten werden. Spätestens zwei Tage nach dem Datum der Übermittlung des Antrags durch NSD übermitteln die russischen Depotbanken NSD Informationen über die russischen Anteile, die auf Depotkonten des Typs C gehalten werden. NSD weist die zuständigen Registerführer russischer Aktiengesellschaften an, im Namen russischer Depotbanken (persönliche Nominierungskonten vom Typ C) spezielle persönliche Nominierungskonten vom Typ C direkt in den Registern zu eröffnen und die relevanten russischen Aktien von NSD-Konten auf diese persönlichen Konten vom Typ C zu übertragen Nominierungskonten spätestens sieben Tage nach dem Datum der Übermittlung der Anfrage an die russischen Depotbanken Das heißt, bis zum 10. Oktober 2024. Die zuständigen Registerführer russischer Aktiengesellschaften müssen die Kontoeröffnungsverfahren und Übertragungen russischer Aktien spätestens zwei Tage ab dem Datum des Eingangs der Weisungen von NSD, also bis zum 12. Oktober 2024, abschließen. Um die Durchführbarkeit der oben genannten Verfahren sicherzustellen, heißt es in der CBR-Entscheidung ausdrücklich, dass russische Depotbanken ab dem 4. Oktober 2024 und bis zum Abschluss des Übergangszeitraums keine Anweisungen von ihren Kundeneinlegern für Transaktionen mit russischen Aktien akzeptieren dürfen, die an Typ-C-Verwahrungskonten gehalten werden. Darüber hinaus werden ungeklärte Anweisungen von Einlegern, die die russischen Depotbanken am oder vor dem 3. Oktober 2024 erhalten haben, nicht ausgeführt und gelten als widerrufen. Eine besondere Ausgliederung gibt es nur für Transaktionen, die auf der Grundlage von Genehmigungen der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen oder des russischen Präsidenten gemäß russischen Präsidialerlassen durchgeführt werden sollen. Solche Transaktionen können innerhalb von sieben Tagen nach dem 4. Oktober 2024 abgeschlossen werden. Standardmäßige Verwahrungsanweisungen zum Erhalt russischer Aktien infolge der DR-Umstellung fallen jedoch nicht unter diese Ausnahme. Daher können Anleger, deren Weisungen bis zum Tagesende am 3. Oktober 2024 nicht beglichen sind, die DR-Umstellung nicht abschließen. MITNAHME Aufgrund der oben genannten Verfahren müssen russische Depotbanken die auf Typ-C-Verwahrkonten gehaltenen russischen Aktien unter Umgehung von NSD direkt bei den zuständigen Registraren russischer Aktiengesellschaften erfassen. Ausländische Investoren und Finanzinstitute werden weiterhin Kunden der betreffenden russischen Depotbanken sein und mit ihnen interagieren. Dies bedeutet, dass nichtrussische Investoren und Finanzinstitute nicht länger mit Sanktionsproblemen im Zusammenhang mit der Beteiligung von NSD an der Aufzeichnung russischer Aktien konfrontiert sein werden. Beispielsweise besteht aufgrund der Verwahrung russischer Anteile an Typ-C-Verwahrungskonten oder der Übertragung russischer Anteile zwischen Typ-C-Verwahrungskonten kein Risiko mehr, dass indirekte Gebühren an NSD zu zahlen sind. Wir stellen jedoch fest, dass dies nur für nicht-russische Einwohner aus “unfreundlichen Gerichtsbarkeiten gilt, die russische Anteile an Typ-C-Verwahrkonten halten. Die auf regulären unbeschränkten Depotkonten gehaltenen russischen Aktien werden weiterhin über NSD erfasst. Wenn außerdem der zuständige Registrar einer russischen Aktiengesellschaft ebenfalls sanktioniert wird, ergeben sich weitere Probleme im Zusammenhang mit der Führung von Aktien bei einem sanktionierten Unternehmen. Da die CBR-Vorschriften bezüglich der Typ-C-Verwahrungskonten von Natur aus für DR-Programmverwahrungskonten gelten, kann davon ausgegangen werden, dass die zugrunde liegenden russischen Anteile für jedes DR-Programm auch von russischen Verwahrern auf ihre persönlichen Typ-C-Nominierungskonten übertragen werden. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob DR-Programmagenten bereit sein werden, Bücher für die Standard-DR-Widerrufs- und -Konvertierung nach den oben genannten Verfahren erneut zu öffnen, wenn die Allgemeinen Lizenzen nicht verlängert werden. Erstens könnten nur Nichtansässige aus “unfreundlichen Gerichtsbarkeiten” die Umwandlung ohne Interaktion mit NSD abschließen; Allerdings würde die Annahme von Anteilen, die sich aus der DR-Umwandlung ergeben, für alle anderen Personen mit regelmäßigen uneingeschränkten Depotkonten weiterhin die Beteiligung von NSD erfordern. Eine mögliche Lösung dieser Situation könnte darin bestehen, direkte Privatkonten für Aktionäre im Register zu eröffnen und zugrunde liegende Aktien, die sich aus der DR-Umwandlung ergeben, ausschließlich innerhalb des Registers zu akzeptieren. Zweitens sind aus russischer regulatorischer Sicht weitere Entwicklungen und Klarstellungen hinsichtlich der Machbarkeit und der technischen Verfahren für die Übertragung zugrunde liegender Anteile von DR-Programmverwahrkonten und zugehörigen persönlichen Typ-C-Nominierungskonten als Ergebnis der DR-Umstellung erforderlich. Kontakte Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu den in diesem LawFlash besprochenen Themen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Punkte: Autoren Grigori Marinitschew (https://www.morganlewis.com/bios/gmarinichev) (New York) bezeichnet Alexey Chertov (https://www.morganlewis.com/bios/achertov) (Dubai) bezeichnet Maxim Sidorenko (https://www.morganlewis.com/bios/maximsidorenko) (Abu Dhabi) bezeichnet Autoren Grigori Marinitschew (https://www.morganlewis.com/bios/gmarinichev) Partner New York (https://www.morganlewis.com/locations/new-york) Alexey Chertov (https://www.morganlewis.com/bios/achertov) Partner Dubai (https://www.morganlewis.com/locations/dubai) Maxim Sidorenko (https://www.morganlewis.com/bios/maximsidorenko) Assoziierte Abu Dhabi (https://www.morganlewis.com/locations/abu-dhabi) Verwandte Ressourcen Sektoren Finanzdienstleistungen (https://www.morganlewis.com/sectors/financial-services) Bankwesen (https://www.morganlewis.com/sectors/banking) Regionen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (https://www.morganlewis.com/regions/commonwealth-of-independent-states) Kontaktieren Sie uns (https://www.morganlewis.com/contact-us)Anwaltswerbung (https://www.morganlewis.com/attorney-advertising)Nutzungsbedingungen (https://www.morganlewis.com/terms-of-use)Datenschutzrichtlinie (https://www.morganlewis.com/privacy-policy)Cookie-richtlinie (https://www.morganlewis.com/cookie-policy)Client-zugriff (https://access.morganlewis.com/)Sitemap (https://www.morganlewis.com/sitemap)  (https://www.linkedin.com/company/morgan-lewis-&-bockius-llp) (https://x.com/morganlewislaw) (https://www.instagram.com/morganlewis_law/) (https://www.facebook.com/morganlewislaw) (https://www.morganlewis.com/our-firm/follow-us-on-wechat) (https://vimeo.com/morganlewis) © 2024 Morgan, Lewis & Bockius LLP. Morgan Lewis ist eine eingetragene Marke von Morgan Lesen Sie hierzu auch: Standardkonvertierung Russland - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com)
Einleitung: In den letzten Tagen wurde eine Meldung bekannt nach der ab dem 01.10.2024 ein sogenanntes Aktienregister für alle russischen Broker geführt werden soll. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die CBRF (Russische Zentralbank) alle Aktien, die ab dem 01.9.2024 eingebucht werden sollen abgelehnt werden. Am heutigen Tag (07.09.2024) wurden seitens der Gazprombank angabegemäss die Einbuchungsanträge ab dem 01.10.2024 aufgrund des neuen Gesetzes abgelehnt. Nun der Reihe nach: Achtung ‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️ Am 30. September. Es wurde ein neues Gesetz verabschiedet in Russland. Welche regelt, wie die Aktien eingebucht werden können Deswegen sind alle Weisungen, die noch nicht ausgeführt wurden, wurden mit Vermerk storniert durch CBRF abgelehnt Alle Broker warten auf die Klärung seitens CBRF ‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️‼️ Gemäß Dekret 840 und dem Beschluss vom 03.10.2024 waren Verwahrstellen verpflichtet, am 04.10.2024 alle Transaktionen mit Wertpapieren zu sperren, die auf Depotkonten des Typs C von Nichtansässigen aus unfreundlichen Ländern, einschließlich Depotprogrammkonten, erfasst sind. In diesem Zusammenhang müssen Sie den Status Ihrer Transaktion bei Ihrer ausländischen Verwahrstelle, bei der Ihre Depotscheine erfasst sind, oder bei der Raiffeisenbank überprüfen. Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass Sie einen Auftrag zur Annahme von Aktien zur Erfassung nur im Büro erteilen können. Dies ist im Memo angegeben. *Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfassung bestimmter Wertpapiere“ Nr. 840 vom 2. Oktober 2024 (im Folgenden als Dekret 840 bezeichnet). *Beschluss des Vorstands der Bank von Russland vom 03.10.2024 „Zur Festlegung des Verfahrens und der Fristen für einen Nominee-Inhaber, der Rechte an Wertpapieren in Depotkonten des Typs „C“ seiner Einleger verbucht, zur Durchführung von Maßnahmen zur Eröffnung eines persönlichen Kontos des Typs „C“ eines Nominee-Inhabers im Register der Wertpapierinhaber und zur Gutschrift von Wertpapieren auf einem solchen persönlichen Konto, zum Verfahren und den Fristen für die Eröffnung eines persönlichen Kontos des Typs „C“ eines Nominee-Inhabers durch einen Registrar für einen Nominee-Inhaber, zur Bestimmung der Art der Wertpapiere, die einem solchen persönlichen Konto gutgeschrieben werden, sowie zu den Anforderungen an die Tätigkeit von Registrar-Inhabern, Nominee-Inhabern von Wertpapieren und der Zentralverwahrstelle“ (im Folgenden als Beschluss vom 03.10.2024 bezeichnet). Depotzentrum Russland: Update zum Umgang mit ADR-DDR-Programmen russischer Basiswerte 07.10.2024 Im Anschluss an die Bekanntmachung A24028 informiert Clearstream Banking1 seine Kunden darüber, dass am 3. Oktober 2024 Informationen über eine Abwicklungsstörung in Russland eingegangen sind, die sich auf die ADR/DDR-Umstellungen auswirkt. Obwohl bestätigt wurde, dass alle ausstehenden Transaktionen für die Programme BNY Mellon und Citi storniert und rückgängig gemacht werden und dass keine weitere Abwicklung stattfinden wird, hat Clearstream den Status der ausstehenden Transaktionen noch nicht von den DR-Agenten Deutsche Bank und JP Morgan erhalten. Zur Erinnerung: Es wird erwartet, dass alle Transaktionen, die nicht abgewickelt wurden, storniert werden, und wenn möglich, werden DRs vom Agenten zurückgegeben. Clearstream Banking beobachtet die Situation genau und wird weitere Updates bereitstellen, sobald sie vorliegen. Clearstream Banking übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für Folgen, Verluste oder Schäden, die den Inhabern aufgrund der Ablehnung/Rückgängigmachung der Transaktionen entstehen können. Quelle: Clearstream Clearstream Banking übernimmt keine Verantwortung und kann nicht für etwaige Folgen, Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die den Inhabern aufgrund der Ablehnung/Rückgängigmachung der Transaktionen entstehen DEKRET PRÄSIDENT DER RUSSISCHEN FÖDERATION Zum vorläufigen Rechnungslegungsverfahren für bestimmte Wertpapiere Im Zusammenhang mit dem unfreundlichen und völkerrechtswidrigen Vorgehen der Vereinigten Staaten von Amerika und ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben, mit dem Ziel, restriktive Maßnahmen gegen Bürger der Russischen Föderation und russische juristische Personen einzuführen, um den Staatsangehörigen zu schützen Interessen der Russischen Föderation, Gewährleistung ihrer finanziellen Stabilität und in Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen vom 30. Dezember 2006 Nr. 281-FZ „Über besondere Wirtschaftsmaßnahmen und Zwangsmaßnahmen“, vom 28. Dezember 2010 Nr. 390-FZ „Über Sicherheit“ und vom 4. Juni 2018 Nr. 127-FZ „Über Einflussmaßnahmen (Gegenmaßnahmen) gegen feindselige Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten“ beschließe ich: 1. Stellen Sie fest, dass der Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank der Russischen Föderation die Art, Kategorie (Art) der Wertpapiere unter Berücksichtigung der Rechte bestimmt, an denen der nominelle Inhaber in Wertpapierkonten des Typs „C“ verfügt Securities ergreift Maßnahmen, die auf die Eröffnung eines persönlichen Kontos des Nominee-Inhabers vom Typ „C“ im Register der Wertpapiereigentümer (im Folgenden „Register“ genannt) und auf die Gutschrift von Wertpapieren auf einem solchen persönlichen Konto abzielen. 2. Ein nomineller Inhaber von Wertpapieren, der die Rechte an Wertpapieren auf Wertpapierkonten des Typs „C“ seiner Einleger berücksichtigt, erfüllt seine Leistungen in der Art und Weise und innerhalb der Fristen, die durch den Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank festgelegt wurden der Russischen Föderation die in Absatz 1 dieses Dekrets vorgesehenen Maßnahmen. 3. Der Inhaber des Registers eröffnet in der durch den Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegten Art und Weise und innerhalb der Fristen ein persönliches Konto des Typs „C“ für den Nameninhaber im Register an den nominellen Inhaber der in Absatz 2 dieses Dekrets vorgesehenen Wertpapiere. Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsrats der Zentralbank der Russischen Föderation wird ein solches persönliches Konto vom Inhaber des Registers für einen anderen nominellen Inhaber von Wertpapieren eröffnet. 4. Die Regelung eines Privatkontos vom Typ „C“ für einen im Register eingetragenen Nominalinhaber wird durch einen Beschluss des Direktoriums der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegt. 5. Die Anforderungen an die Tätigkeit des Registerinhabers, Nominalinhabers von Wertpapieren und Zentralverwahrers bei der Umsetzung dieses Dekrets werden durch einen Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegt. 6. An den Vorstand der Zentralbank der Russischen Föderation: a) Entscheidungen zu treffen, die zur Umsetzung dieses Dekrets erforderlich sind; b) das Verfahren für die Gutschrift von Wertpapieren auf dem Wertpapierkonto des Nominee-Inhabers festlegen, das bis einschließlich 21. Dezember 2025 bei der Zentralverwahrstelle eröffnet wurde. 7. Die in diesem Dekret vorgesehenen Entscheidungen des Direktoriums der Zentralbank der Russischen Föderation unterliegen der offiziellen Veröffentlichung in der von der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegten Weise. 8. Gewähren Sie der Zentralbank der Russischen Föderation das Recht, offizielle Erläuterungen zur Anwendung dieses Dekrets abzugeben. 9. Dieses Dekret tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft und ist bis einschließlich 31. Dezember 2025 gültig. Präsident der Russischen Föderation V. Putin Moskau, Kreml 2. Oktober 2024 Nr. 840 http://actual.pravo.gov.ru/content/content.html#pnum=0001202410020009 Meinung: Wenn der Hauptverwahrer, die NSD künftig in die Konvertierung nicht mehr eingebunden ist, stellt sich die Frage ob überhaupt noch eine Standardkonvertierung möglich sein wird. Falls im Falle einer künftigen Zwangskonvertierung (russicher Weg) die NSD auch außen vor bleiben sollte, stellt sich die Frage wer ggf. eine Rückmeldung der Tauschgeschäfte an die "unfreundlichen Länder" machen soll. Bislang liefen zumindest alle Tauschvorgänge über die NSD, die über die jeweiligen Geschäftsvorgänge Buch führen konnte. Dies könnte künftig entfallen und die Bücher der ADR-Ausgeber niemals mehr abgeglichen werden können. Verfasser: Autor Mögliche Folgen: 1. Sanktionen Weitet das OFAC die Sanktionen über die NSD und MOEX auf die einzelnen Banken bzw. Broker aus um Tauschvorgänge zu vermeiden?? In dem Beispiel Sberbank wurde bereits so vorgegangen. Das wäre so ziemlich die letzte Eskalationsstufe. Man stelle sich vor die Gazprombank würde sanktioniert. 2. OFAC-Treuhandverwahrung In einem Discord Beitrag wurde die Möglichkeit einer OFAC Treuhandverwahrung für die ADR-Programme ins Spiel gebracht. Wie das technisch funktionieren soll erschließt sich mir dabei nicht. Alle Angaben nur nachrichtlich und ohne mein Obligo.
Verfasser: Autor Ich glaube, dass die neue gerichtliche Praxis in zweierlei Hinsicht nützlich ist:
Durch die Unterzeichnung der DR Cancellation Instruction and Certification erklärt der ADR-Inhaber nach meiner Meinung und Rechtsauffassung einen möglichen Verzicht und Haftungsansprüche gegen den DR-Agenten auch nicht gewandelten ADR entsprechend dem Pro-Ration-Faktor Anteil. siehe ab Seite 12 Affirmative Acknowledgments Fallbeispiel, was war geschehen. Schließlich wurde das Urteil des Obersten Gerichtshofs des SCES im Fall Denishenko veröffentlicht, das Investoren und professionelle Teilnehmer seit mehr als einem Jahr verfolgen. Wir sprechen über den Streit zwischen Alexandra Yuryevna Denishenko und Gazprombank JSC [1] .
Nachdem der Kläger die Weigerung der Hinterlegungsstelle erhalten hatte, Hinterlegungsscheine in Aktien umzuwandeln, beschloss er, vor Gericht zu gehen und zu fordern, die Weigerung, die Umwandlung zu erzwingen, für rechtswidrig zu erklären, ihn zu verpflichten, eine solche Umwandlung vorzunehmen und die Aktien dem Hinterlegungskonto des Klägers gutzuschreiben. Der Hintergrund des von den RF-Streitkräften betrachteten Problems ist folgender. Aufgrund umfangreicher Sanktionen der EU, der USA, des Vereinigten Königreichs und anderer unfreundlicher Staaten gegen die russische Finanzinfrastruktur und die größten russischen Emittenten ist der Standardprozess der Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in russische Aktien unmöglich geworden. Darüber hinaus hatten Anleger, die Aktien russischer Emittenten über ausländische Infrastruktur hielten, Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Unternehmensrechte und Eigentumsrechte an Aktien. Aus diesem Grund hat der russische Gesetzgeber das Bundesgesetz Nr. 114-FZ vom 16. April 2022 ( Gesetz Nr. 114-FZ) und das Bundesgesetz Nr. 319-FZ vom 14. Juli 2022 ( Gesetz Nr. 319-FZ) verabschiedet. Festlegung eines Verfahrens zur automatischen und erzwungenen Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Aktien, das sich vom Standardumwandlungsverfahren unterscheidet, und der Übertragung der Buchhaltung von Rechten an Aktien auf den russischen Kreislauf. Aus verschiedenen Gründen konnten jedoch nicht alle Anleger von den angebotenen Optionen Gebrauch machen. Beispielsweise hielten Anleger die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zwangsumwandlung nicht ein, legten nicht die erforderlichen Dokumente bei, die die Rechte an Hinterlegungsscheinen (Aktien) oder deren Verbuchung in ausländischer Infrastruktur bestätigten, oder die eingereichten Dokumente schienen den russischen Verwahrstellen unzureichend zu sein usw . Angesichts der Verletzung ihrer Rechte begannen die Anleger, sich mit verschiedenen Forderungen an russische Gerichte zu wenden. Anleger benötigen beispielsweise:
Im Fall Denischenko geht es nur um die erste Möglichkeit, die Rechte der Anleger zu schützen: Die Bank weigerte sich, die Umwandlung durchzuführen, weil Denishenko keine ordnungsgemäß ausgestellte Kontoauszugserklärung vorgelegt hatte, die den Besitz der Hinterlegungsscheine bestätigte. Die Unmöglichkeit, einen Auszug bereitzustellen, lag offenbar daran, dass die Schweizer Bank, die Denishenkos Rechte an Hinterlegungsscheinen berücksichtigte (CA Indosuez), sich einfach weigerte, den Originalauszug mit einer Apostille zu versehen. Anschließend wies die Bank darauf hin, dass Denischenko keine in der vorgeschriebenen Weise legalisierten ausländischen Dokumente vorgelegt habe, die die Unmöglichkeit des Erhalts ausländischer Aktien bestätigten; Es liegen keine detaillierten Berichte zum Status des Anlegerportfolios vor. Denischenko verlor den Streit in drei Instanzen, doch der Oberste Gerichtshof interessierte sich für das Problem. In der Entscheidung über die Übergabe des Falles an die SKES zur Prüfung sagte Richter N.S. Chuchunova wies darauf hin, dass die Vorinstanzen die Beweise nicht berücksichtigt hätten, dass die Anforderungen der Bank an die Form der Beglaubigung der eingereichten Dokumente am 2. November 2022, also nach Einreichung des Antrags durch den Kläger und 8 Tage davor, auf der Website veröffentlicht wurden Frist für die Einreichung des Antrags, wobei die Bank nicht befugt ist, an diese Dokumente zusätzliche Anforderungen zu stellen, die nicht in Artikel 6 des Gesetzes Nr. 114-FZ [2] festgelegt sind . Oberster Gerichtshof des SKES, bestehend aus den Richtern N.S. Chuchunova, G.G. Popova und A.A. Jakimow hob die Gerichtsakte der Vorinstanzen auf und schickte den Fall zu einem neuen Verfahren. Die wichtigsten Erkenntnisse des Richtertrios lauten wie folgt:
Die RF-Streitkräfte weisen darauf hin, dass auf diese Beziehungen kein strenger Beweismaßstab (der Beweismaßstab „außerhalb vernünftigen Zweifels“ – auch bekannt als „ jeden begründeten Zweifel “ genannt) angewendet werden kann: „Eine Person, die unter den Handlungen ausländischer Staaten und finanzieller Art gelitten hat.“ Von Organisationen kann nicht verlangt werden, ein solches Maß an Vertrauen zu schaffen, bei dem kein Zweifel daran besteht, dass die ausländischen Wertpapiere einer solchen Person gehören.“ Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die russische Verwahrstelle, nachdem sie Dokumente vom Antragsteller erhalten hatte, nicht einfach nach Fehlern und Mängeln hätte suchen sollen, sondern als professioneller Teilnehmer Maßnahmen hätte ergreifen müssen, um die Richtigkeit der Dokumente anhand ihrer eigenen Dokumente zu überprüfen Ressourcen und Werkzeuge. In diesem Fall verlagert sich die Widerlegungslast auf den russischen Berufsteilnehmer, der die Dokumente nicht einfach mit der Begründung formaler Mängel „abtun“ kann. Ohne der Streitigkeit in der Sache vorzugreifen, wies das Gremium darauf hin, dass die von Denischenko vorgelegten Dokumente mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen, dass der Kläger Rechte an Hinterlegungsscheinen hat. In diesem Fall spricht das höchste Gericht von der Anwendung des Beweisstandards „Wahrscheinlichkeitsabwägung“. Der Oberste Gerichtshof interpretierte die Bedeutung und das Wesen der verabschiedeten Gesetze zur Zwangsumwandlung und kam zu dem Schluss, dass russische professionelle Teilnehmer keine Hindernisse für jene Investoren schaffen können, die unter restriktiven Maßnahmen ausländischer unfreundlicher Länder und Organisationen gelitten haben. Eine solche Behinderung stünde in direktem Widerspruch zu den Zielen dieser Gegensanktionsmaßnahmen. Nun muss das erstinstanzliche Gericht (Moskauer Schiedsgericht) klären, wie überzeugend die von Denishenko vorgelegten Dokumente sein können. Unter Berücksichtigung der Lage der RF-Streitkräfte sind die Erfolgsaussichten sehr hoch. Ich möchte anmerken, dass bereits vor der Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs im Fall Denishenko positive Praktiken zugunsten von Anlegern auftraten, denen von professionellen Teilnehmern die Umwandlung verweigert worden war. Beispielsweise stellte sich das Gericht im Fall Drobchik [3] auf die Seite des Investors und hielt es für inakzeptabel, das Recht von Frau Drobchik auf ihr Eigentum (Anteile an der Sberbank PJSC) allein auf der Grundlage eines formellen Ansatzes zur Bewertung der eingereichten Unterlagen zu kürzen Unterlagen. Während des Prozesses stellte das Gericht fest, dass der Kläger den Besitz der Aktien bestätigte und die Bank und der Emittent keine Einwände gegen dieses Argument hatten. Das Gericht wies auf der Grundlage des Informationsschreibens der Zentralbank der Russischen Föderation vom 8. November 2022 Nr. IN-02-28/128 darauf hin, dass die Bank verpflichtet sei, bei Zweifeln unverzüglich weitere Unterlagen von Frau Drobchik anzufordern über die Zuverlässigkeit der eingereichten Kopie des Maklerberichts. In der Zwischenzeit hat die Bank diese von der Zentralbank empfohlenen Maßnahmen nicht ergriffen, sondern den Investor über die Diskrepanz zwischen dem Berichtsformular und den Anforderungen der Bank informiert, nachdem die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zwangsübertragung von Rechten an den Aktien abgelaufen war. Es ist merkwürdig, dass das Berufungsgericht bei der Prüfung der Berufung der Raiffeisenbank auf Antrag der Bank die Verhandlung in diesem Fall verschoben und auf den 25. September 2024 angesetzt hat. Offenbar erwartete das Berufungsgericht die Position des Obersten Gerichtshofs zu einem ähnlichen Thema. Nach der Veröffentlichung des Tenors des Urteils des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation zu Denishenko hielt das Gericht eine Anhörung ab und ließ die Berufung der Bank unbefriedigend zurück. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kam das Gericht im Fall Chuiko [4] : Die Raiffeisenbank JSC lehnte die Übertragung der Aktien der Sberbank PJSC an den Kläger aus geringfügigen formellen Gründen rechtswidrig ab. Das Gericht verwies auch auf das Informationsschreiben der Bank von Russland vom 8. November 2022 Nr. IN-02-28/128, aus dem hervorgeht, dass die Bank den Kläger nicht innerhalb einer angemessenen Frist über die Unzulänglichkeit der Unterlagen informiert habe. Infolgedessen wies das Gericht die Raiffeisenbank JSC an, eine Zwangsübertragung von Aktien der Sberbank PJSC auf das Wertpapierkonto des Klägers durchzuführen. Im Nesterenko-Fall [5] kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Bank, die Umwandlung abzulehnen, dem Kläger das Recht entzog, sein Eigentum zu besitzen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Bank genügend Zeit hatte, die vom Investor vorgelegten Unterlagen zu prüfen; Die dem Antrag des Anlegers beigefügten Dokumente geben alle relevanten Informationen, die für die Umwandlung erforderlich sind, einschließlich der Produktkette, hinreichend wieder. Die Ablehnung der Bank war nicht begründet. Die Argumente, der Depotauszug und eine Kopie des Reisepasses seien nicht notariell beglaubigt, sind unhaltbar, da der Kläger Kunde der Bank ist und einen Ausweis vorgelegt hat (eine Kopie des Reisepasses muss der Bank vorliegen). , und der Depotauszug konnte dem Anleger aus objektiven Gründen nicht zugegangen sein, jedoch legte der Anleger anstelle eines Auszugs einen Maklerbericht und die Originalbescheinigung über den Besitz der Hinterlegungsscheine vor. Ich glaube, dass die neue gerichtliche Praxis in zweierlei Hinsicht nützlich ist:
Die Türen der Gerechtigkeit stehen gescheiterten Investoren offen. [1] Entscheidung der SKES RF Armed Forces Nr. 305-ES24-7267 im Fall Nr. A40-110422/2023 vom 27. September 2024. [2] Entscheidung des Richters des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation N.S. Chuchunova vom 29. Juli 2024 [3] Entscheidung des Moskauer Schiedsgerichts in der Sache Nr. A40-204157/23 vom 13. Mai 2024. [4] Entscheidung des Moskauer Schiedsgerichts im Fall Nr. A40-238535/2023 vom 11. März 2024. [5] Entscheidung des Moskauer Schiedsgerichts im Fall Nr. A40-68073/2024 vom 11. Juli 2024. Die Entscheidung in diesem Fall trat nicht in Rechtskraft; Die Anhörung vor dem Berufungsgericht ist für den 08.10.2024 angesetzt. Fristen für die Stornierungsaufträge (Cancellation) 14.08 - 12.10. OFAC Verlängerung Tauschlizenz 99A/100A 22.08. - 20.09. Gazprom Wandlungsaufträge 02.09. - 05.09. div. Broker Terminierung Tauschaufträge 10.09. Clearstream Girosammelverwahrung (Ende) 12.09. Clearstream Wertpapierrechnung (Ende) 20.09. BNY Mellon Gazprom Wandlungsaufträge 30.09.2024 Ankündigung neues russisches Dekret 840 01.10. DR-Agenten interne Frist 02.10.2024 Dekret 840 03.10.2024 - 10.10.2024 Eröffnung von Nominee Depots der russischen Banken und Broker bei den einzelnen Gesellschaften. 03.10.2024 Stop sämtlicher nicht bis zum 02.10.2024 abgearbeiteter Aufträge 10.10.2024 OFAC (Sanierungsbehörde im US-Finanzministerium) 10.10.2024 Clearstream Mitteilung 12.10.2024 Ende der OFAC Lizenz 99A/100A 12.10.2024 Buchung oder Rückabwicklung nicht abgearbeiteter Wandlungsaufträge lesen sie hierzu auch Newsflash Nr. 5 Broker Versagen Wichtig: Unvollständige Weisungen können nicht bearbeitet werden. Wir haben nicht die Möglichkeit, Sie bei fehlenden Angaben oder falsch ausgefüllten Weisungen zu informieren. Consors Bank 1. Zeitfenster für die Beantragung von teilweise nur 3 Tagen 3. Unzureichende Kontrolle der eingereichten Unterlagen - kein Hinweis auf falsch ausgefüllte Forumulare - kein Hinweis auf fehlende Unterlagen (Bsp. Ausnahmegenehmigung) 4. Keine oder nur wenige Ansprechpartner zur Problemlösung 5. Ablehnungen (pauschal) von Weisungsaufträgen ohne Fehlerhinweis 6. Keine fristgerechte oder vollständige Weiterleitung von Kundendaten - Kundendaten wurden teilweise nachgefordert 7. DR-Constellation Weiterleitung wurde teilweise verweigert - obwohl von der BNY Mellon angefordert 8. Keine Mitteilung über den Bearbeitugsstand 9. Keine oder nur zögerliche Rückmeldung von MT542 Daten - BDM Nr. und Trade und Settlement Date bzw. Blocking Nr. von Clearstream 10. Depotbestätigungen für rückliegende Jahre zum Erhalt von Dividenden in Russland werden nicht geliefert. 11. BNY Mellon leitet nur verspätet oder gar keine MT542 Daten 12. Broker (Cifra) sind total überfordert und buchen die Aktien zunächst auf Sammelkonten 13. Stop der weiterer Wandlungen, die bis zum 03.10.2024 nicht abgearbeitet wurden Im Ergebnis: Weisungen überhaupt nicht weitergeleitet, nicht rechtzeitig weitergeleitet, unvollständig weitergeleitet, oder fehlerhaft? Oder wurden MT542 verweigert, oder Daten für Erhaltsinstruktion unvollständig zur Verfügung gestellt oder zu spät? Banken im Fadenkreuz der BaFin 1. Consors ändert Beschwerdemanagement Beschwerdemanagement und alternative Streitbeilegungsverfahren 2. BaFin - Maßnahmen & Sanktionen - Bekanntmachung zur BNP Paribas S.A. 3. BaFin - Maßnahmen & Sanktionen - Bekanntmachung zur Baader Bank AG Regressansprüche a) Banken und Broker Die Weisungs-Voraussetzungen durch den ADR-Antragsteller waren erfüllt und die Anträge fristgerecht eingereicht. https://www.anatolienportal.com/blog-adr/category/baader-bank b) Clearstream Ausnahmegenehmigung seitens der Deutschen Bundesbank nicht nötig Verstöße gegen die EU Gesetzgebung (Art. 6b (5aa) of Regulation (EU) No. 269/2014) https://www.anatolienportal.com/clearstream-beschwerde.html c) BNY Mellon BNY Mellon hat ca. 1,5 Jahre die Bücher des Gazprom DR-Programms geschlossen. Nunmehr wurden 100% der ADR in Aktien gewandelt. Damit dokumentiert BNYMellon, dass im Gazprom DR-Programm (auch nach der Zwangskonvertierung) keine Gazprom Aktien fehlen. Fazit: Man könnte fast meinen der Ablauf der Standardkonvertierung war sorgsam "orchestriert". Die Tauschlizenzen des OFAC waren vom 14.08. - 12.10.2024 terminiert. Gazprom ermöglichte Wandlungsaufträge vom 22.08. - 20.09.2024. Die Wandlungsweisungen der Broker galten nur oft für wenige Tage (3 Tage). Clearstream beendete die Durchleitung der Wandlungsweisungen am 10. bzw. 12.09. .Stellen wir uns vor wir befinden uns in einem Orchester. Die Banken und Broker sowie die Verwahrstellen (Clearstream/Euroclear) sind die Musiker. Wer ist im Hintergrund der Dirigent, der den jeweiligen Einsatz der Musiker steuert. Die ADR-Ausgeber, die ggf. ein Interesse haben, dass nur wenige Tauschaufträge positiv ausgeführt werden können?? Das könnte meine These stützen, dass die ADR-Ausgeber über nicht genügend Aktien verfügen um die ADR zu 100% zu tauschen. Wieso braucht die BNYMellon fast 1,5 Jahre die Gazprom Bücher abzugleichen um am Ende zu 100% zu tauschen. Danach können dann keine Aktien in dem bisherigen Zwangsumtausch abhanden gekommen sein. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Die ADR-Inhaber, die nicht tauschen konnten, sollten am Ende des Tages die BNY Mellon beim Wort nehmen, dass bei der Standardkonvertierung im September 2024 k e i n e Gazprom Aktien gefehlt haben. Anleger, die meinen Rechtsansprüche aus der Standardkonvertierung herzuleiten melden sich zu einem Gruppenaustausch unter: Melden Sie sich dann mit dem Einladungs Link auf "Russische ADR" Einladungscode https://t.me/+DJctw6AJQIkyOTli. Verfasser: Autor
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