Militärischer Konflikt und weitere Expansion 💬Russlands Ziel ist nicht (wie von westlichen Propagandisten stets behauptet) möglichst schnell die ganze Ukraine zu besetzten, sondern unter minimalen Eigenverlusten die militärischen Kapazitäten des Feindes vollständig zu vernichten, sowohl sein Personal wie auch seine Ausrüstung. Bei Personal sind es (abgesehen von einigen Söldner) bisher ausschließlich Ukrainer – die nun zur Neige gehen (aka "Personalmangel"). Bei der Ausrüstung ist es mittlerweile fast nur noch NATO-Ausrüstung – die sehr viel schneller vernichtet wird, als sie nachproduziert werden kann. Russland rückt daher zwar nur langsam voran, zermürbt und entmilitarisiert dabei jedoch gleich die gesamte NATO mit. Sobald es keine militanten Ukrainer mehr gibt (diesem Ziel kommen wir immer näher, s. "Personalmangel"), und/oder sobald die NATO so gut wie nichts mehr liefern kann (ist fast so weit; die Lager sind bereits leer), ist der Krieg vorbei. Wer also behauptet, es gäbe keine militärische Lösung für den Konflikt, der hat einfach nichts verstanden. Selbstverständlich gibt es eine militärische Lösung, nämlich, indem Russland diese Strategie einfach fortsetzt. Sie ist nicht schön, aber es gibt sie. Sollten NATO-Europäer noch eigene Truppen entsenden, wird es an diesem zermürbenden Kriegsverlauf überhaupt nichts ändern, NATO-Truppen werden keinerlei Unterschied machen, egal ob es 20.000 oder 100.000 sind. Sie werden einfach samt ihrer Ausrüstung genauso vollständig vernichtet werden wie zuvor die bereits über 1,2 Millionen Ukrainer. Einer FAB-3000 ist es völlig egal, ob sie eine Ansammlung ukrainischer oder NATO-Truppen trifft. Die NATO verfügt über nichts, was dazu geeignet wäre, irgendetwas daran zu ändern und eine Wende herbeizuführen. Sie hat aber nicht nur keine "Gamechanger", sondern selbst so wichtige Waffen wie Luftabwehrsysteme, mit denen man der totalen russischen Dominanz wenigstens etwas entgegensetzen konnte, werden inzwischen zu Mangelware. Diesen Krieg fortzusetzen ist daher vor allem aus militärischer Sicht vollkommen sinnlos. Die Ukraine, die NATO, die USA, der Westen, haben diesen Krieg wirtschaftlich, politisch und militärisch verloren. Man muss daraus die Konsequenzen ziehen und sich dieser Realität stellen, alles andere ist absolut verantwortungslos und unter Berücksichtigung humanitärer Aspekte schlicht verbrecherisch. Wer in dieser militärisch völlig aussichtslosen Lage stattdessen aber noch mit Taurus eskaliert, der gehört nicht nur, wie General Kujat einst sagte: "aus der Politik entfernt", (https://t.me/Nachrichtenwelt/25505) sondern lebenslänglich hinter Gitter. 🛜 @NACHRICHTENWELT (https://t.me/NachrichtenWelt) Ein Bekannter mit Russland Kontakt schreibt gerade. "In Russland bricht die Post teilweise zusammen...da viele Postbeschaftigte an die Front freiwillig gehen oder gehen müssen oder sie wechseln in die hochbezahlten Rüstungsbetriebe...Laufzeit Brief normal 20 Tage jetzt bei mir sogar 74 Tage....auch innerhalb Russlands bis zu vier Monate...". Fazit: Letztlich stellt sich die Frage ob die Kriegshysterie des Westens, dass Russland binnen weniger Jahre einen Angriff auf die NATO Staaten vornehmen könnte, berechtigt ist. Wenn Russland bereits in dem aktuellen Konflikt die Soldaten ausgehen. Kann die russische Bevölkerungsstruktur binnen weniger Jahre derart verändern Millionen von neuen Soldaten zu rekrutieren??? Abkommen zur Beendigung des Konflikts Die USA haben Kiew mitgeteilt, dass sie von ihm Zugeständnisse erwarten, einschließlich der Weigerung, der NATO beizutreten. Washington könnte die Krim als russisch anerkennen, um die Ukraine-Krise zu lösen, und bietet außerdem an, die Kontrolle über das Kernkraftwerk Saporischschja an die Vereinigten Staaten zu übertragen, so das WSJ unter Berufung auf Quellen. Nach Angaben der Zeitung wartet Washington derzeit auf die Antwort Kiews. Es wird erwartet, dass sie bei einem Treffen amerikanischer, ukrainischer und europäischer Beamter in London, das für Ende dieser Woche geplant ist, vorgelegt wird. Wenn danach die Positionen der USA, der EU und der Ukraine übereinstimmen, könnten die Vorschläge an Russland geschickt werden, das Trumps Sondergesandter Whitkoff erneut besuchen könnte, so die Zeitung. 🌐 Gesperrte Webseiten öffnen vpntester.org/freeproxy Nachkriegsordnung Russland sondiert bereits im Vorfeld eine Rückkehr von westlichen Unternehmen. Liste der Anweisungen im Anschluss an die Plenarsitzung des Kongresses der Russischen Union der Industriellen und Unternehmer Das Staatsoberhaupt genehmigte im Anschluss an die Plenarsitzung des Kongresses der Allrussischen öffentlichen Organisation „Russischer Verband der Industriellen und Unternehmer“, die am 18. März 2025 stattfand, eine Liste mit Anweisungen (http://new.kremlin.ru/events/president/news/76474) . Aufhebung von Sanktionen Eine Abstimmung von Maßnahmen bzw. Zugeständnissen durch die USA, der Ukraine und der europäischen Union könnte zu einer Beendigung des Konflikts führen. Den USA fehlen die Ressourcen den Krieg in der Ukraine fortzuführen. Die USA werden sich aufgrund einer möglichen Staatspleite, Handelskonflikte und geopolitische Interessen im Südpazifik aus dem Ukraine Konflikt zurück ziehen lassen. Russland und die Ukraine sind Kriegsmüde. "Doneszk und Luhansk,Krim + Landverbindung reichen Russland. Saporischja und Kherson sind nicht realitisch, was soll Russland diesen sehr großen Städten, ins. Saporischja. Bis jetzt gab es keinen Partisanenkrieg, aber der wird zwangsläufig starten, je weiter Russland nach Westen geht. Der Krieg kostet beiden Seiten hohe Verluste und die Russen haben ihn auch langsam satt. Wenn keine Nato + Sanktionen weg, unterschreibt Russland sofort. Quelle aus Telegram". Gesperrte Vermögenswerte Die Regelung von im Westen oder in Russland gesperrten Vermögenswerten ist ein komplexer Prozess. In einer Nachkriegsordnung könnten zunächst einmal die Wirtschafts- und Finanzsanktionen zumindest teilweise aufgehoben werden. Ein wichtiger Punkt dürfte die Verwendung der gesperrten russischen Vermögenswerte von ca. 300 Mrd. Euro werden. Eine Verwendung unter Freigabe für Kriegsreparationen, Wiederaufbauhilfen, Reorganisation der Wirtschaft??? Vermögenswerte der ADR Inhaber Eine Regelung wird hier wesentlich von den politischen und finanzpolitischen Interessen der Beteiligten abhängig sein. Welche Strategien verfolgen die am Prozess beteiligten Protagonisten. "Erhalt und weitere Verwaltung der Vermögenswerte, Zwangsverkauf"?? 1. OFAC Lizenz 2. SWIFT Freigabe 3. ADR-Ausgeber Mitwirkung 4. Europäischer Rat / Kommission 5. Europäische Verwahrstellen, Banken und Broker Anforderungen zur Vermögenssicherung der ADR Inhaber Der Erfolg einer künftigen möglichen Wandlung hängt von folgenden Faktoren ab:
1. Depot in Russland bzw. mit russischer Anbindung 2. Ausnahmegenehmigung (für Standardkonvertierung) müssen entfallen 3. Transparenz der Broker in Sachen Auskünfte und Unterlagen muss hergestellt werden. Insbesondere die Punkte 2 + 3 werden schwer zu erfüllen sein. Hierzu bedarf es einer Organisation (Anleger oder über Anwälte) wie auch immer. Verfasser: Admin
0 Comments
Einleitung: In den letzten Wochen keimte wiederholt die Hoffnung auf, dass bei einem möglichen Waffenstillstand im Ukraine Konflikt das Sanktionsregime gegenüber Russland gelockert werden könnte. Die russischen Finanzmärkte und Devisenmärkte notierten daraufhin mit einem erstarkten Rubelkurs und die Aktienmärkte mit durchweg höheren Notierungen. Diese Annahmen wurden jedoch sehr schnell aufgrund der stockenden Waffenstillstands-Verhandlungen und den von den USA verursachten Handelssanktionen zunichte gemacht. ADR-Konvertierungen: Die Aussichten auf weitere Konvertierungen von ADR in russische Aktien sind aktuell schwer einzuschätzen. 1. Standardkonvertierung (Europäischer Weg) Hierzu müssten das OFAC (Sanktionsbehörde des US Finanzministeriums) entsprechende Lizenzen erteilen und die ADR-Ausgeber die Bücher öffnen. Europa ist politisch zwiegespalten. Verwendung der Kapitalerträge oder auch der gesamten gesperrten Russischen Vermögen für die Ukraine. Die USA können zwar mit Russland ohne die Europäer einen möglichen Friedensplan aushandeln. Ein Großteil der gesperrten russischen Vermögen befindet sich jedoch bei Euroclear in der Eurozone. Ob die Europäer (Europäischer Rat und Kommission) zur Zeit die Neigung für eine neue Standardkonvertierung verspüren??? Ich hege da meine starken Zweifel daran. 2. Zwangskonvertierung (Russischer Weg) Russland hat wiederholt den Schutz fremden Vermögens, auch aus unfreundlichen Ländern, zugesagt. Wie den Pressemitteilungen der letzten Wochen und Monate zu entnehmen ist, wird man sich aber künftig eher auf Neuinvestitionen als auf eine mögliche Wandlung bereits in Russland verbliebenen Kapitals, fokussieren. Die Sanktionierung des russischen Haupt Verwahrers (NSD), die MOEC (russische Börse) sowie der Ausschluss wichtiger Banken aus dem SWIFT Abkommen lassen hier keine Neuauflage einer möglichen Zwangskonvertierung vermuten zumal das Abwicklungsprozedere mit der Einführung von Aktienregistern eher erschwert worden ist. Ablauf im Hintergrund 1. ADR-Handel in London "Während für einige institutionelle Anleger der direkte Zugang zu den russischen Aktienmärkten kein Problem darstellt, ist dies für die überwiegende Mehrheit der institutionellen Anleger und Privatanleger keine Möglichkeit, aber die zunehmende Nutzung von ADR/GDRs ist mit dem Wachstum der russischen Wirtschaft und ihrer Öffnung nach den 1990er Jahren verbunden." Fazit: Ein Handel über einen OTC Markt, findet in eingeschränktem Maße nach wie vor statt. Ein Verkauf von ADR ist jedoch nicht über die Verwahrstelle Clearstream möglich. Bei einem Kauf von ADR sind diese jedoch nicht in Aktien wandelbar, da eine Aktienwandlung nur für die Anleger möglich ist, die vor dem 28.04.2022 bereits Eigentümer der ADR waren. Dieser OTC Markt ist also eine Spekulationsmöglichkeit und/oder auch ein Instrument zur Marktbereinigung zur Eindeckung bei Leerverkäufen, die nicht mehr eingedeckt werden konnten. 2. Handel in Armenien Putin unterzeichnete ein Dekret, das es Balchug Capital erlaubte, Aktien einer Reihe russischer Unternehmen im Besitz von Goldman Sachs aufzukaufen, um sie zu verkaufen. Balchug ist ein armenischer Hedge Funds. Das Pikante an der Geschichte. Kunden der armenischen Armbrok Bank mussten ihre Depots auflösen, da die USA mit der Sanktionierung der Armbrok Bank drohte (Sanktionierung mit Wegfall der russischen Börsenanbindung). Die Armbrok Kunden waren genötigt, ihre gewandelten Aktien auf ein Depot in Russland oder in ein Depot in ein nicht sanktioniertes Land zu übertragen. Auf der einen Seite untersagt man Kunden die Vermögensanlage bei einer armenischen Bank. Auf der anderen Seite erlaubt man Goldman & Sachs den Verkauf ihrer russischen Vermögenswerte in Armenien. Künftige Lösung - Paketverkauf an nicht sanktionierte Vermögensverwalter In einem interessanten Artikel: "Russland-Aktien: Trump-Putin-Bromance entfacht Anleger-Fantasie" In dem Artikel werden die Themen: 1.Haucht die Trump-Putin-Bromance russischen Aktien neues Leben ein? 2. Wo sind die Russland-Aktien hin? 3. In den vergangenen drei Jahren zeichneten sich folgende Vorgehensweisen ab 4. Fallbeispiel EM Digital Leaders Fondsmanager, die – in welcher Form auch immer – Russland-Aktien in ihren Portfolios halten, haben die Option, punktuell Wertpapiere an nicht-sanktionierte Anleger zu verkaufen. Das sind in erster Linie Hedgefonds, die genau auf die „Russland-Option“ aus sind. Chancen und Risiko für die Inhaber nicht gewandelter ADR A Chancen 1. Liquidation der russischen Vermögenswerte B Risiken 1. Kein Zugriff auf eine Wandlung 2. Kein Einfluss auf Vermögensrealisierung „Es ist nicht gesagt, dass die Kurse an der Moskauer Börse dem entsprechen, was man bei einer Wiederaufnahme des Handels mit Russland-Aktien in New York oder London erzielen können wird“Zudem könne es sein, dass bei einer Wiederzulassung von Russland-Aktien an westlichen Märkten beziehungsweise der Zulassung von westlichen Investoren an der Moskauer Börse zunächst ein Abverkauf stattfinden werde. Bis es so weit ist, dass Russland-Aktien wieder an Märkten des globalen Nordens handelbar sind, kann es allerdings noch dauern. In der Zwischenzeit ergeben sich immer wieder Verkaufsgelegenheiten. Quelle: Russland-Aktien: Trump-Putin-Bromance entfacht Anleger-Fantasie 3 Beibehaltung des bisherigen Investments unter Fortführung nicht möglich. 4. Kursabschlag eines möglichen Paketverkaufs durch den ADR-Ausgeber nicht absehbar. Chancen und Risiko für die ADR-Ausgeber und russischen Börsen A Chancen 1. ADR-Ausgeber Bereinigung der Bücher mit Abwälzung des Mismatches aus ADR und Aktienbeständen auf die Anleger (kollateraler Schaden) 2. Russische Börsen Aufgrund einer Verteilung von Aktien-Paketen auf möglicherweise mehrere Käufer und deren unterschiedlicher Halte-Absicht und Halte-Dauer, ist vermutlich von keinem Zusammenbruch des russischen Marktes. 3. Verwahrstellen, Banken, Broker und Aktienregister Durch die Bündelung von Aktienpaketen vereinfacht sich die Verwaltungstätigkeit. Fazit: Das Beispiel Goldman Sachs könnte eine Signalwirkung für einen Ausstieg weiterer westlicher Banken (Citibank, Deutsche Bank, Unicredit, Raiffeisen Russia) in der Russischen Föderation haben. Vorausgesetzt jedoch Präsident Putin stimmt dem zu.
Ich stelle mir gerade vor, die Verwahrstellen Raiffeisen Russia, Deutsche Bank Russia, Citi Moskau müssten bei Verlassen Russlands die für die ADR-Programme verwahrten Aktien auf ein russisches Institut übertragen. Nur an wen, wenn doch viele sanktioniert und vom SWIFT bis auf weiteres ausgeschlossen bleiben. Im Ergebnis könnte ich mir vorstellen, dass man für die Aktienbestände aus den ADR-Programmen eine Paket Lösung wie beschrieben anstrebt. Das hätte für die Anleger von nicht gewandelten ADR zur Folge, dass es keine weitere Konvertierung mehr geben könnte. Ich hoffe, ich irre mich. Verfasser: Autor Am 17.02.2025 wurde im Fokusinvestor Russland Politik über ein mögliches Ende der Finanz Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation berichtet. ⚡️🇷🇺🇺🇸 Neuigkeiten: Das US-Finanzministerium bespricht eine Liste von zwei Dutzend russischen Banken, die wieder an das SWIFT-System angeschlossen werden und denen alle Operationen gestattet werden sollen, was ein wichtiger Schritt zur Normalisierung der Finanzbeziehungen zwischen den USA und Russland sein könnte. Normalerweise sollte man nicht verifizierbare Nachrichten ohne Quellhinweis eher als Gerücht abtun und sich nicht weiter damit beschäftigen. Gesetzt der Fall, die Sanktionen würden tatsächlich gegenüber dem russischen Bankensektor ausgesetzt. Auf welches Szenario müssten sich die Anleger aus nicht gewandelten ADR einstellen. An dieser Stelle darf ich die Gedanken eines langjährigen Lesers und guten Bekannten zu diesem Thema einstellen. Sollten Sanktionen auch bezügl. Finanzsektor aufgehoben werden, stellen sich mir im Hinblick auf ADR einige vorauseilende Fragen: 1. (Fast) alle ADR-Konstruktionen sind gekündigt und somit nicht mehr wirksam. Damit gibt es auch keine Rückkehr zum status quo ante. 2. Wie ist der Status des ADR-Inhabers jetzt? Hat er damit rechtlich kodifizierten Anspruch auf einen 1:1 Umtausch der ADR in die zugrundeliegenden Aktien? Geöffnete Bücher? 3. Gibt es legale Vorschriften für diesen Fall. Natürlich nicht. Wer wickelt ab? 4. Mismatches. Dürften eigentlich nicht vorkommen, werden aber jetzt aufgedeckt. Wer haftet? 5. US-Sanktionen vs. EU Sanktionen. Für mich stellt sich die praktische Frage, ob nicht ein zeitnaher Zwangsumtausch auf ein C-Konto die sauberste Lösung wäre. Z.B. wenn der SWIFT-Zugang gerade wieder hergestellt ist, und bevor die ganzen o.a. Rechtsfragen den Abwicklungsmodus schnell verkomplizieren. Scheitern eines neuerlichen ADR Tausches vorprogrammiert?? Meiner Meinung nach haben wir nach einer Öffnung der Märkte mit einer möglichen Konvertierung (Standard- oder Zwangskonvertierung) gar nichts gekonnt. Die beteiligten Protagonisten sind personell gar nicht in der Lage zig tausende von Anträgen abzuarbeiten. Vor allem potenzieren sich die Arbeitsvorgänge pro Fall auf ein x-faches. Im Westen sind beteiligt Broker, Clearingstellen, ADR Ausgeber. In Russland sind beteiligt ggf. die NSD (Zentralverwahrer), Zielbroker und ggf. Aktienregister. Ein Vorgang bindet also bis zu 6 Mitarbeiter auf allen Ebenen. Selbst bei der Bearbeitung beim Zielbroker (Gazprombank, Raiffeisen oder Cifra etc.). Wenn hier 1 Mitarbeiter auch nur 1/2 Stunde pro Vorgang benötigt. Das Tagespensum dürfte bei ca. 12 - 15 pro Tag lauten. Pro Arbeitswoche ca. 60 -80 maximal. Im Grunde ein Vorhaben, das bevor es begonnen hat, nur für ganz wenige Reiche mit Anwälten funktionieren wird. Der Rest geht wieder leer aus. Fazit: Das aller wichtigste ist erst einmal, dass das unsägliche Leid, das dieser Krieg verursacht hat, schnellstmöglich beendet wird. Was die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen mit einer möglichen Aufhebung der Sanktionen angeht. Sanktionen, die im nationalen Interesse liegen (Bezahlung von Rohstoffen und Erzen etc.) kann man schnell aufheben. Vielleicht gelingt es auch US-Großanlegern ihre ADR in Aktien zu tauschen und diese per Saldo mit Gewinn zu verkaufen. Die Kleinanleger sind jedoch nach Beendigung der DR-Programme den ADR-Ausgebern hilflos ausgeliefert. Sie müssen am Ende des Tages nehmen, was ihnen bei einer möglichen Verramschung auf der "Resterampe" übrig bleibt.
Verfasser: Autor Die ADR-Inhaber bzw. Aktionäre sind gefangen in zwei verschiedenen Finanzwelten. Die letzte Standardkonvertierung hat gezeigt, dass die westlichen Broker, Banken, westliche Verwahrstellen haben teilweise kläglich versagt. Aber auch eine Zwangskonvertierung auf dem russischen Weg Zwangsumtausch Procedere - ANATOLIEN-PORTAL ist sehr steinig. Was soll oder kann der Anleger zur Rettung seiner Vermögenswerte tun. Aktuell sind weder eine Standardkonvertierung (europäischer Weg) noch ein Zwangsumtausch (russischer Weg) aktuell anberaumt. Ein Vermögenstausch (siehe unten stehend) von Teilen aus Typ C Depots in der russischen Föderation ist meines Wissens auch nicht möglich. Bestandsaufnahme, Stand Januar 2025 Westliche Finanzwelt 1. Zeitfenster für die Beantragung von teilweise nur 3 Tagen 3. Unzureichende Kontrolle der eingereichten Unterlagen - kein Hinweis auf falsch ausgefüllte Formulare - kein Hinweis auf fehlende Unterlagen (Bsp. Ausnahmegenehmigung) 4. Keine oder nur wenige Ansprechpartner zur Problemlösung 5. Ablehnungen (pauschal) von Weisungsaufträgen ohne Fehlerhinweis 6. Keine fristgerechte oder vollständige Weiterleitung von Kundendaten - Kundendaten wurden teilweise nachgefordert 7. DR-Constellation Weiterleitung wurde teilweise verweigert - obwohl von der BNY Mellon angefordert 8. Keine Mitteilung über den Bearbeitugsstand 9. Keine oder nur zögerliche Rückmeldung von MT542 Daten - BDM Nr. und Trade und Settlement Date bzw. Blocking Nr. von Clearstream 10. Depotbestätigungen für rückliegende Jahre zum Erhalt von Dividenden in Russland werden nicht geliefert. 11. BNY Mellon leitet nur verspätet oder gar keine MT542 Daten 12. Broker (Cifra) sind total überfordert und buchen die Aktien zunächst auf Sammelkonten 13. Stop der weiterer Wandlungen, die bis zum 03.10.2024 nicht abgearbeitet wurden Im Ergebnis: Weisungen überhaupt nicht weitergeleitet, nicht rechtzeitig weitergeleitet, unvollständig weitergeleitet, oder fehlerhaft? Oder wurden MT542 verweigert, oder Daten für Erhaltsinstruktion unvollständig zur Verfügung gestellt oder zu spät? Banken im Fadenkreuz der BaFin 1. Consors ändert Beschwerdemanagement Beschwerdemanagement und alternative Streitbeilegungsverfahren 2. BaFin - Maßnahmen & Sanktionen - Bekanntmachung zur BNP Paribas S.A. 3. BaFin - Maßnahmen & Sanktionen - Bekanntmachung zur Baader Bank AG Russische Finanzwelt 1. Dokumentenübertragung nicht per Mail (Ausnahme Cifra Broker) möglich 2. Dokumentenanforderungen (russischer Weg/Zwangskonvertierung) die von westlichen Banken nicht oder nur unvollständig geliefert werden (Lagerstellenketten, stichtagsbezogene Dokumente, Dokumente mit Nass-Stempel und rechtsverbindlichen Unterschriften versehen) 3. Beglaubigungen, Apostillierungen, russische Amtssprache (russische Beglaubigungen nur noch über Konsulate in Berlin, Bonn oder direkt in Russland) 4. Postalische Dokumentenübermittlung sprengt jeglichen Zeitrahmen 5. Zahlungsverkehrsabwicklung (Beispiel Gebühren für Dividenden etc.) so gut wie unmöglich. 6. Keine Bereitstellung von russischen Telefonnummern ab dem 01.01.2025 zur Hinterlegung an Konten. Eine Kontennutzung über das Handy ist somit nicht möglich. Über Internetanbindung jedoch möglich. Russische Vermögensübertragungen (Asset-Swap) Das Verfahren für den Umtausch von gesperrten Vermögenswerten geht davon aus, dass Ausländer in der Lage sein werden, gesperrte ausländische Vermögenswerte von russischen Kleinanlegern auf Kosten von Geldern auf Konten des Typs "C" zu kaufen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass dank dieses Mechanismus etwa drei Millionen Russen in der Lage sein werden, ihre Investitionen innerhalb von 100.000 Rubel zurückzuzahlen. Anmerkung. Da wird die Möglichkeit eines Vermögenstausches (Asset-Swap) in Höhe von 100.000 Rubel beschlossen. 100.000 Rubel entsprechen bei einem UK von 100 etwa 1.000 Euro. Wer bitteschön tauscht schon 1.000 Euro aus seinen aufwendig gewandelten Aktien in seinem Depot C in Aktien mit einem Russen. Zwischenzeitlich hat Präsident Putin das Dekret mit dem Vermögensübertrag durch Tausch sinnvollerweise wieder gestrichen. Der Präsident schränkte per Dekret die Möglichkeit ein, russische Aktien von C-Konten auf einer Auktion zu verkaufen Der Erlass gilt bis zum 31. Dezember 2025 Die Zentralbank wird die "Kreativität" bei der Umgehung von Beschränkungen an der Börse überwachen (https://www.interfax.ru/russia/987176?utm_source=interlink&utm_medium=985903) ADR-Tausch vs. ADR-Behalt 1. ADR-Behalt Vorteile: Keine weiteren Kosten durch Gebühren für Depoteröffnung in Russland und ADR-Tausch Nachteile: 1. Handelsbefugnis liegt ausschließlich beim ADR-Ausgeber 2. Bei späterem Zwangsverkauf der hinterlegten Aktien exorbitante Abschläge. „Russia Exits“ werden teurer. Mit der Neuregelung soll die Regierungskommission einen Abschlag in Höhe von mindestens 60 % auf den Marktwert vornehmen können, so dass im Ergebnis der Kaufpreis nur noch maximal 40 % des durch den russischen Gutachter festgestellten Wertes der Russischen Beteiligung betragen darf. Offen ist, ob die Regierungskommission an ihrer bisherigen Praxis festhält und grundsätzlich den minimalen Abschlag (d. h. ab jetzt 60 %) vornehmen wird, oder ob der Kaufpreis auch auf unter 40 % des Marktwerts begrenzt wird. Quelle: „Russia Exits“ werden teurer Quelle: „Russia Exits“ werden teurer 3. Verlusttopf bei Nichtwandlung und Zwangsverkauf der ADR (hinterlegten Aktien) 4. Kein Dividendenanspruch von ADR-Inhabern 5. ADR-Inhaber vor Totalverlust??? Was keiner auf dem Schirm hat. Zwischenzeitlich dürfte es allen bekannt sein, dass in vielen ADR-Programmen mehr ADR in Umlauf sind als durch Aktien gedeckt. Das kann verschiedene Gründe haben. 1. Die ADR-Ausgeber haben niemals die geforderte Aktienquote angeschafft (ggf. über Aktienleihegeschäfte kaschiert). 2. Leerverkäufe von ADR, die nicht mehr eingedeckt werden konnten. 3. ADR-Tausch in der Zwangskonvertierung (russischer Weg). Hier hat der russische Zentralverwahrer (NSD) keine oder nur teilweise Tauschaktionen den westlichen Verwahrstellen mitgeteilt. Mit der Folge, die ADR werden noch in den Beständen der ADR-Inhaber beim hiesigen Broker/Bank verwahrt und hätten im Gegenzug mit dem Tausch in Aktien ausgebucht werden müssen. Die ADR-Inhaber, die bereits getauscht haben könnten aufgrund dieses "Systemfehlers" nochmals tauschen oder hätten einen Anspruch auf mögliche Verkaufserlöse der Aktien durch den ADR-Ausgeber. Folglich weiß am Ende bei einer Verteilung der Verkaufserlöse der ADR-Ausgeber nicht ob er nicht denjenigen ADR-Inhabern, die Aktien getauscht, deren ADR aber nicht ausgebucht werden, noch Ansprüche zustehen. Fatale Folgen für die ADR-Inhaber: Die ADR-Ausgeber könnten nun zu ihrer eigenen Entlastung mögliche Verkaufserlöse entweder quotenmäßig (Pro-Ratio) auf die ADR zuteilen. Ein anderer Weg wäre zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und Prozessrisiken die Verteilung der Verkaufserlöse nicht an die verbliebenen ADR-Inhaber, sondern eine Zahlung der Erlöse auf Treuhandkonten. Mit der Folge, die ADR Inhaber müssten dem Treuhänder gegenüber beweisen, dass sie bislang nicht tauschen konnten. Nachweise, Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen etc. etc. Ein Video soll dieses Szenario einmal näher beschreiben. Fazit: Ein Festhalten an ADR kann fatale Konsequenzen nach sich ziehen zumal die Anleger jegliches Handeln aus der Hand geben. Ob sie jemals überhaupt noch etwas aus den Verkaufserlösen der Aktien für die ADR erhalten bleibt ungewiss. 2. ADR-Tausch in Aktien Vorteile: 1. Das Handeln bleibt in der Hand es Anlegers (Ausnahme Enteignung, Depotsperren aufgrund Sanktionen). 2. Kein Zwangsverkauf sofern nicht staatlicherseits gefordert. 3. Dividendenerhalt Nachteile: 1. Kosten für Depoteinrichtung in Russland und Gebühren für Serviceleistungen (Dividendenanforderungen etc.). 2. Steuerliche Komponente a) Wegfall Verlusttopf bei Tausch von ADR in Aktien b) Dividendenfalle Dividenden auf russische Aktien sind steuerpflichtig. Jetzt sollte sich jeder Anleger beim hiesigen Finanzamt wegen der Besteuerung von Erträgen aus ausländische Kapitaleinkünften kundig machen. Stundet das Finanzamt die deutschen Steuern bis zu deren Verfügbarkeit??? Im Zweifel ergeben sich enorme Steuernachforderungen mit fatalen Folgen. Die Dividenden auf russische Kapitalvermögen sind auf den Typ C Konten gesperrt und stehen nicht zur Wiederanlage zur Verfügung. Aktuell Stand Anfang 2025 würde es ggf. ca. 20% Zinsen auf angelegte Guthaben geben. Im Grunde werden die nicht anzulegenden Dividenden über die Jahre "weg inflationiert". In ca. 5 - 7 Jahren sind heute erhaltene Dividenden so gut wie nichts mehr Wert, da inflationär verbrannt. Die deutschen Steuernachforderungen werden aber nicht "weg inflationiert" und werden zu einen späteren Zeitpunkt fällig. 6. Verkaufsabschläge bis zu 60% bei Aktienverkauf Tausch Voraussetzungen Standardkonvertierung (europäischer Weg) 1. russisches Depot 2. Konvertierungsweg muss offen stehen 3. Ausnahmegenehmigung (bei Standardkonvertierung) erforderlich 4. Russisches Unternehmen darf nicht sanktioniert sein und eine Lizenz (OFAC, Europäischer Rat/Kommission) muss vorliegen. Zwangsumwandlung (russischer Weg) 1. russisches Depot 2. Tauschgenehmigung durch die russische Föderation ohne Inanspruchnahme westlicher Infrastruktur (Banken/Broker, Verwahrstellen, ADR-Ausgeber). Fazit: Letztendlich hängt alles von politischen Entscheidungen ab. Wird die Trump-Administration bei einer Nachkriegsordnung im Russland/Ukraine Konflikt das Sanktionsregime gegenüber Russland lockern?? Werden die beschlagnahmten russischen Vermögenswerte bis zu 300 Mrd. US-Dollar für Militärhilfe für die Ukraine eingesetzt?? Mit unabsehbaren Folgen für die in Russland lagernden westlichen Vermögenswerte. Auf der anderen Seite. Kann sich Russland durchringen, zur Stabilität ihrer Finanzmärkte, Ausländern aus unfreundlichen Staaten eine Wandlung von ADRs auf dem russischen Weg zu ermöglichen um ggf. in der Folge weiteres "neues Kapital" anzulocken???
Jeder einzelne Anleger muss für sich selbst entscheiden, welchen Weg er beschreiten möchte. Eine Tausch von ADR- in Aktien dürfte vermutlich auch von der Anlagesumme abhängen. Hier dürfte, wenn man das Kosten- Nutzenverhältnis sieht eine Vermögenssumme ab ca. 50 - 100 Tsd. Euro für eine Wandlung in Betracht kommen. Eine Tauschentscheidung macht auch nur dann Sinn, wenn der Anleger seine russisches Investment dauerhaft behalten möchte und ggf. auf eine günstigere Gesetzgebung bei Verkaufsabschlägen warten kann. Die Anleger sollten jedoch für den Fall gewappnet sein, dass sich kurzfristig Möglichkeiten einer Wandlung auftun. Die Anleger sollten nach Möglichkeiten Ausschau halten ein russisches Depot bei der Gazprombank oder Cifra Broker etc. einzurichten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass kurze Zeitfenster für eine mögliche Wandlung einige Voraussetzungen (Depoteröffnung, Beschaffung von Unterlagen) unabdingbar machen. Lassen sie mich mit der Erkenntnis schließen. "Wir sind Gefangene in zwei unterschiedlichen Finanzwelten". Die Richtigkeit einer Entscheidung wird erst in einer "ex post Betrachtung" möglich sein. Vielleicht erleben wir Anleger dies auch gar nicht und unsere Erben können sich mit diesem Thema weiter "herumschlagen". Diese Anmerkungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt. Meine Hinweise sind keine Anlageempfehlung und ich übernehme auch keine Haftung für die Inhalte, Aktualität und Vollständigkeit der in diesem Artikel beschriebenen Thematik. - Alles ohne mein Obligo- Autor: Verfasser In dem Dossier Konfiszierung russischer Reserven: Too little but not too late wird ausgeführt: Westliche Währungsreserven sind in Russland nicht vorhanden, so dass sich das dortige Regime allenfalls bei privaten westlichen Unternehmen bedienen könnte – was nach jeder vertretbaren Auffassung aus einer Vielzahl von Gründen rechtswidrig wäre. Außerdem enteignet der Kreml schon jetzt in großem Stil westliche Unternehmen. Im Gegenzug zu den durch westliche Sanktionen gesperrten russischen Zentralbank Vermögen wurden Vermögen westlicher Privatanleger blockiert und somit deren Nutzungsrechte stark eingeschränkt bzw. entzogen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Verögens-Anlagen in sogenannten American Depositary Receipts, Fonds und russischen Anleihen etc. Wenn man also im Westen von ca. 300 Mrd. US-Dollar gesperrte russischen Zentralbankvermögen spricht, stehen dem nach meiner Recherche Anlagen aus ADR-Programmen von ca. 60 Mrd. ohne Anlagen in russischen Anleihen entgegen. Siehe hierzu auch de Beiträge zu den ADR Programmen und der Marktkapitalisierung. American Depositary Receipts ADRs wurden nach US-Recht begeben und verbriefen, vereinfacht beschrieben, ein Gläubigerrecht (Wandlungsrecht), an in Russland hinterlegte Original Aktien. Dieser Anspruch besteht gegenüber jeweiligen Sondervermögen der US ADR-Ausgeber (JP Morgan, BNY-Mellon, Citibank, Deutsche Bank). Der jeweilige Inhaber eines ADR kann jederzeit gegen Rückübertragung des Zertifikats an die Depotbank die Herausgabe der bei einer ausländischen Hinterlegungsbank (custodian bank), in der Regel der Zweigstelle der Depotbank im Sitzstaat des ausländischen Unternehmens, verwahrten Aktien bzw. deren Verkauf an der ausländischen Börse verlangen. https://de.wikipedia.org/wiki/American_Depositary_Receip ADR wurden in der Vergangenheit Börsen gehandelt. Durch den Ukraine/Russland Konflikt und die aus diesen Ereignissen verhängten Sanktionen, wurde der Börsenhandel gestört bzw. ausgesetzt und später die ADR-Programme gekündigt und teilweise geschlossen. Nichts desto trotz besteht das Gläubigerrecht des Eigentümers der ADR mit einem Wandlungsanspruch in Original Aktien oder einem Verkaufserlös bei einem möglichen Zwangsverkauf weiter. Eine entschädigungslose Ausbuchung könnte nur erfolgen, wenn die Gesellschaft der hinterlegten Aktien (also Gazprom, Sberbank etc.) Konkurs anmelden oder die Russische Föderation im Gegenzug zu westlichen Sanktionen die Aktien aus den ADR-Programmen beschlagnahmt oder enteignen würde. Verwendung eingefrorener russischer Guthaben Mehrere EU-Staaten forderten den Dokumenten zufolge, die direkte Nutzung eingefrorener russischer Zentralbankvermögen zur Unterstützung der Ukraine zu prüfen. Im Vorfeld des Ministertreffens in Brüssel hatten sich vor allem Polen, Litauen und Estland für die Nutzung der in der EU eingefrorenen russischen Zentralbank-Vermögen eingesetzt. Frankreich, Belgien, Griechenland und Luxemburg sind neben Deutschland strikt dagegen. Die Europäische Union diskutiert kontrovers über die Möglichkeit, eingefrorene russische Guthaben zur Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland einzusetzen. Bereits vor knapp einem Jahr waren mehr als 200 Milliarden Euro an russischen Geldern in der EU eingefroren worden, die nach internationalem Recht nicht einfach beschlagnahmt werden können. Als Alternative beschloss die EU, zumindest die Zinserträge dieser Gelder zu konfiszieren. Das sind für die Ukraine etwa zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr. Nach Einschätzung von Prof. Oliver Diggelmann, Völkerrechtler an der Universität Zürich, ist auch die Beschlagnahmung der Zinserträge nach herkömmlicher Lesart nicht rechtens, da fremdes Staatsvermögen zwar eingefroren, aber nicht beschlagnahmt werden darf. Trotz aller Bedenken gibt es aber auch Stimmen, die für eine Weiterentwicklung des Völkerrechts plädieren, um im Extremfall eines Angriffskrieges Ausnahmen zu ermöglichen. Allerdings wäre dafür ein breiter internationaler Konsens erforderlich. Und der fehlt im Fall der Ukraine-Hilfe. Kritiker in der EU warnen vor einem Vertrauensverlust in westliche Währungen und einem gefährlichen Präzedenzfall. Als Kompromiss steht der Vorschlag im Raum, der Ukraine Kredite zu gewähren, die durch die eingefrorenen Gelder abgesichert wären. In jedem Fall: Das Risiko läge bei der EU. Insbesondere Belgien, unterstützt von Luxemburg und den Niederlanden, möchte mögliche Ansprüche und Haftungsrisiken für Finanzinstitutionen wie Euroclear minimieren. Eine Beschlagnahmung russischer Staatsgelder sei "nicht absehbar", heißt es in den Berichten. Nicht nur in Berlin schweigt man zu diesem zentralen Punkt der Russlandpolitik. Sanktionen, Russengeld und Trump: So zerstritten ist die EU wirklich Erklärung der Bundesregierung mit weitreichenden Folgen Drucksache 20/1594 https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001594.pdf Die Bundesregierung weist in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hin, dass Russland bereits seit 2014 von der Europäischen Union sanktioniert ist, seit Annexion der Krim. Die EU habe schon zu diesem Zeitpunkt signalisiert, „dass Kapitalmarktrestriktionen besonders im Fokus politischer Maßnahmen stehen“. Subtext: Wer nach 2014 in russische Wertpapiere investiert hat, ist selbst schuld. Vorwarnung nicht möglich Die Bundesregierung erklärt weiter, dass es bereits vor der Jahreswende 2021/2022 Hinweise auf einen möglicherweise bevorstehenden Überfall Russlands auf die Ukraine gegeben habe, die in der Presse thematisiert worden seien. „Den deutschen Investoren und Anlegern lagen damit wichtige Informationen vor, um im Rahmen einer Risikoabwägung über eine Fortsetzung oder Beendigung ihres finanziellen Engagements mit Russlandbezug zu entscheiden.“ 18.09.2024Finanzen — Antwort — hib 709/2024Keine Konfiszierung staatlicher russischer Vermögenswerte Berlin: (hib/BAL) Die Konfiszierung staatlicher russischer Vermögenswerte ist aus Sicht der Bundesregierung unzulässig. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/12821) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12344). In der Antwort heißt es unter anderem: „Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass das Recht der Gegenmaßnahmen nicht dazu geeignet ist, das völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Prinzip der Staatenimmunität außer Kraft zu setzen. Zudem stellt sie fest, dass das Völkergewohnheitsrecht die einseitige Durchsetzung von Reparationsforderungen nicht kennt und ein solches nicht mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten im Einklang stünde, welches alle Staaten vor zwangsweisen Maßnahmen anderer Staaten schützt.“ Allerdings sind nicht alle russischen Vermögenswerte in Deutschland in dieser Form geschützt. Die Bundesregierung erklärt: „Unter die völkerrechtlich geschützte Staatenimmunität fallen alle Vermögenswerte eines fremden Staates, die von diesem zu hoheitlichen Zwecken genutzt werden. Nicht von der Staatenimmunität erfasst sind nicht hoheitlich, sondern wirtschaftlich genutzte Vermögenswerte. Die Abgrenzung ist im Einzelfall vorzunehmen.“ Die russische Zentralbank könne sich indes „nicht auf die Grundrechte des Grundgesetzes berufen“, denn: „Artikel 19 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sieht vor, dass die Grundrechte auch für inländische juristische Personen gelten, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Ausländische juristische Personen sind im Umkehrschluss grundsätzlich keine Grundrechtsträger.“ Zu unterscheiden von der Konfiszierung ist das Einfrieren von Vermögenswerten: „Die nach EU-Sanktionsrecht erfolgte Immobilisierung des russischen Zentralbankvermögens führt nicht zu einer Verletzung der völkerrechtlichen Immunität Russlands. Es handelt sich um eine rechtmäßige Reaktion auf die russische militärische Aggression gegen die Ukraine. Sie ist Ausdruck des souveränen Rechts der EU-Mitgliedstaaten, für ihre jeweiligen Jurisdiktionen alleine oder gemeinsam Regelungen zum Schutz nationaler Interessen zu treffen.“ Weiter schreibt die Bundesregierung dazu: „Die EU hat den europäischen Zentralbanken und privaten Finanzinstitutionen lediglich Transaktionen mit der russischen Zentralbank verboten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung ihrer Reserven und Vermögen stehen. Dieses Verbot hat jedoch lediglich zur Folge, dass die russische Zentralbank seitdem keinen Zugang zu ihren Reserven und Vermögen hat, die sie bei den europäischen Zentralbanken und privaten Finanzinstitutionen angelegt hatte. Der Bestand der Reserven und Vermögen bleibt unberührt.“ Quelle: Deutscher Bundestag - Keine Konfiszierung staatlicher russischer Vermögenswerte Gesetze Grundgesetz Artikel 14 Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht1234. Das bedeutet, dass der Staat das Eigentum der Menschen respektieren muss und es nicht abschaffen oder wegnehmen darf2. Das Eigentum soll aber auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen1. Die Gesetze bestimmen den Inhalt und die Schranken des Eigentums14. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen3. Artikel 19 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) "sieht vor, dass die Grundrechte auch für inländische juristische Personen gelten, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Ausländische juristische Personen sind im Umkehrschluss grundsätzlich keine Grundrechtsträger.“ BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 823 I BGB Der Staat schützt das Eigentum. Eigentumsverletzung, § 823 I BGB Eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823I BGB liegt unstreitig vor bei einer Beeinträchtgung der Sachsubstanz, bei der Vorenthaltung oder Entziehung des Besitzes oder bei einer unberechtigten Verfügung. § 953 BGB Die Nut¬zun¬gen eines Rechts stehen aber nach all¬ge¬mei¬nen Rechts¬grund-sät¬zen dem Eigen¬tü¬mer grund¬sätz¬lich genauso zu wie das Eigen¬tum selbst (Omnis fructus non iure seminis, sed iure soli per¬ci¬pi¬tur, D. 22,1,25 pr.; siehe heute etwa § 953 BGB). Europäische Menschenrechtskonvention Europarat: Europäische Menschenrechtskonvention | Institut für Menschenrechte Das erste Zusatzprotokoll von 1952 umfasst den Schutz des Eigentums, das Recht auf Bildung und das Recht auf freie Wahlen. OFAC https://ofac.treasury.gov/ Das Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums verwaltet und erzwingt auf der Grundlage der US-Außenpolitik und der nationalen Sicherheitsziele Wirtschafts- und Handelssanktionen gegen ausgewählte ausländische Länder und Regime, Terroristen, internationale Drogenhändler, Personen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt sind, und andere Bedrohungen der nationalen Sicherheit, Außenpolitik oder Wirtschaft der Vereinigten Staaten. Lizenzen 99A/100A Neben dieser Bezeichnung erteilte und erweiterte das OFAC zwei allgemeine Lizenzen, um unter anderem die Abwicklung bestimmter Transaktionen mit NSD, MOEX und NCC sowie die Veräußerung von bei NSD gehaltenen Wertpapieren zu ermöglichen. Diese allgemeinen Lizenzen (Allgemeine Lizenz 99A (https://ofac.treasury.gov/media/933086) und Allgemeine Lizenz 100A (https://ofac.treasury.gov/media/933091)) sind bis 12:01 Uhr östlicher Tageszeit, 12. Oktober 2024, in Kraft. Nach Ablauf der GLs 99 A und 100 A sollten alle Wertpapiere, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von US-Personen befinden und bei NSD gehalten werden, als gesperrt behandelt werden, und Dividenden oder andere über NSD erhaltene Einkünfte sollten als gesperrt behandelt werden. Gesetze Enteignung Gesetze Enteignung - ANATOLIEN-PORTAL Verwendung sanktionierter Vermögen und ihrer Erträge für die Ukraine auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 20/12344 Verteilung des Fells des russische Bären bevor er erlegt ist ![]() Roderich Kiesewetter für die Bundesrepublik Nationales Recht vs. Privatrecht Die Frage, die man sich stellen könnte: „Steht im Falle der blockierten Vermögen der westlichen Anleger nationales Recht über Privatrecht“. "Können Handelssanktionen, die durch das OFAC verhängt werden, die Rechte an Privateigentum einschränken oder aushebeln???" Hierzu muss man wissen, dass die Original Aktien unter die Gesetzgebung der Russischen Föderation fallen, da sie dort bei russischen Verwahrstellen verwahrt werden. Die westliche Administration könnte somit überhaupt keine Rechtsansprüche an den in Russland verwahrten Aktien herleiten, da sie keinen Zugriff auf diese haben. Bisherige Wandlungen von ADR in Original Aktien, wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage von Genehmigungen durch das OFAC und deren Umsetzung in europäische Rechtsnormen (Europäischer Rat und Europäische Kommission) durch eine sogenannte Standardkonvertierung (europäischer Weg) und eine Zwangsumwandung (russischer Weg) geregelt. Die umgewandelten Aktien aus den ADR-Programmen werden in Russland für den jeweiligen Eigentümer auf sogenannten Typ C Depots verwahrt und die Erträgnisse hieraus auf Konten Typ C gebucht. Hierbei handelt es sich um Sperrdepots bzw. Sperrkonten über die ein Anleger nicht verfügen kann. Aufgrund der Verfügungsbeschränkungen kann der Anleger auch nicht gegen die vom Westen verhängten Sanktionen verstoßen. Aktuell sieht es so aus, dass bis auf weiteres keine weitere Lizenzen / Genehmigungen durch das OFAC erteilt werden. Die Wiederaufnahme einer Zwangskonvertierung auf dem russischen Weg ist nicht in Sicht. In der Folge könnten die blockierten russischen Vermögen westlicher Anleger über viele Jahre nicht freigegeben werden. Wenn man den Umstand betrachtet, dass aufgrund Kredite (Kriegsanleihen) an die Ukraine, die gesperrten Vermögen der russischen Zentralbank besichert werden, ist bei einer möglichen Spiegelung der Maßnahmen durch die Russische Föderation davon auszugehen, dass auch die russischen Vermögen der westlichen Anleger möglicherweise über Jahrzehnte blockiert bleiben. So schließt sich der Kreis. Auf der einen Seite wird die Verwendung von gesperrten russischen Zentralbankvermögen für den Wiederaufbau der Ukraine gefordert. Dabei wird vergessen oder billigend in Kauf genommen, dass das Schicksal von zehntausenden Anlegern durch die Sanktionen indirekt, vielleicht für immer blockiert bleiben oder gar enteignet werden. Das nennt man dann Kollateralschaden. Fazit: Die gesperrten russischen Zentralbankvermögen lassen sich nicht ursächlich auf Kriegsgewinne aus dem Ukraine Konflikt ableiten, da sie bereits vor dem Ereignis erworben wurden. Die mögliche Absicht, die Ukraine völkerrechtlich auszulöschen und dieses als Rechtsgrundlage für eine Verwendung dieser Zentralbankguthaben für Kriegsreparationen abzuleiten halte ich für rechtlich fragwürdig. Der Ukraine Krieg ist vermutlich für die Ukraine und den Westen verloren. Eine Verwendung von konfiszierten Vermögen wird in einer Nachkriegsordnung und nicht während eines laufenden Konflikts geregelt werden müssen. Können letztlich mögliche Kriegsverlierer (Westen) über die Vermögen eines Kriegsgewinners (Russland) entscheiden??? Ich werde alle diejenigen Optimisten in einigen Jahren daran erinnern, die heute meinen, russische Vermögen für Kriegsfolgeschäden heranziehen zu wollen. "Leute, nicht Russland zahlt für mögliche Kriegsfolgeschäden, sondern der Westen durch den indirekten Kriegseintritt und die damit verbundene Zerstörung der Infrastruktur für zu Russland zugehörige Gebiete (Krim, Donbass etc.).
Des weiteren wurden die Privatvermögen westlicher Anleger in russischen Anlagen nicht durch eine Kriegsbeteiligung erworben. Hier einen Kausalzusammenhang über Sanktionen für eine Blockade der Privatvermögen herzuleiten, halte ich für rechtlich gar nicht möglich. Die ADR Verträge verbriefen das Recht auf Herausgabe von Aktien. Was hindert einen Anleger daran die russische Föderation aufzufordern eine Zwangsumwandlung auf dem russischen Weg ohne Zuhilfenahme der westlichen Infrastruktur (Banken, Broker, Verwahrstellen) aufzunehmen um seine Gläubigerrechte auszuüben. Siehe hierzu auch das Thema https://www.anatolienportal.com/petition-2-berlin.html. Der Autor dieses Artikels vertritt die Auffassung, dass dem Schutz des Privateigentums im Falle des Sanktionsregimes viel zu wenig Bedeutung beigemessen wird. Eine Aufarbeitung und rechtliche Würdigung möglicherweise rechtswidriger Blockaden westlicher Anleger , sind hier nach fast 3 Jahren Rechtsunsicherheit überfällig. Verfasser: Autor In unseren Telegram Blog "Russische ADR" beobachten wir täglich den Frontverlauf, soweit das Ausstehenden überhaupt möglich ist. In den letzten Tagen hat sich ein ganz neues Szenario entwickelt, welches großen Einfluss auf den Kriegsverlauf in der Ukraine nach sich ziehen könnte. Die westlichen Medien berichten nur zögerlich und halten wichtige Informationen in der Berichterstattung zurück. Die Nachrichten über den für die Ukraine katastrophal verlaufenden Konflikt werden möglicherweise falsch oder geschönt dargestellt um den Konflikt weiter zu eskalieren. 2. Front gegen Russland?? Nimmt der Ukraine Konflikt doch noch eine unerwartete Wende??? Apropos Syrien. Hatten die USA nicht erst engen Kontakt zur Türkei. Duldung des Flugabwehrsystems s400 und die Lieferung lange zurück gehaltener Kampfjets??? Jetzt unterstützt die Türkei Freischärler Gruppen in Syrien. An der Kurden Front scheint auch eine vorübergehende Ruhe einzukehren. Der Konflikt mit Russland verlagert sich über eine 2. Front möglicherweise auf ein anderes Kriegsgebiet, nach Syrien. Da die russischen Truppen in Syrien total unterrepräsentiert sind, könnte eine teilweise Truppenverlegung aus der Ukraine nach Russland notwendig werden. "Die Islamisten wurden früher insbesondere aus dem Westen und der Türkei finanziert. Aber das ist keine Erklärung für das Chaos in Syrien und den Frontkollaps". Wenn türkische Truppen jetzt nachziehen, erobern die Aleppo gratis. So ein Chaos konnte nur entstehen, wenn die syrische Armee und die zahlreichen Milizen demobilisiert haben und die Front nur sehr dünn alibihaft besetzt ist. Wenn die syrische Armee wieder steht, nützt es auch nicht, weil die Türken als " Friedenswächter" nachziehen und jede syrische Bewegung blockieren werden. Auch haben die Syrer nur eine schwache Armee, die ohne iranische Unterstützung und ohne Hezbollah alt aussieht. Es gab die Tiger Forces, die aber max. Batallionsgröße von 2000 Mann haben. Daneben gab es nur die von Russen gegründete 5. Legion und die 4.te Brigade aus Damaskus, die zu Offensivmaßnahmen überhaupt fähig waren. Also bis die wieder stehen, kann Türkei Fakten schaffen. Guter Schachzug aus Sicht der Türken. West-Aleppo ist in 5 Jahren Krieg trotz Umzingelung nicht gefallen. Nur um jetzt in 24 Stunden zu fallen. Es herrscht totales Chaos in Syrien. Iran und Russland werden dadurch geschwächt. Es ist ein Desaster und totales militärisches Versagen, den Aufmarsch nicht gesehen zu haben noch eine befestigte und aufgerüstete Kampflinie an der Idlibfront zu haben. Quelle: Telegram ![]() 30.11.2024
Kollaps in Syrien. Islamisten holen sich 96 Stunden das zurück, wofür syrische Armee damals Jahre benötigte um es zurückzuerobern. Aleppo könnte komplett fallen, so wie die Nachrichtenlage aussieht. Kurdische Truppen verstärken sich in Aleppos-Viertel Sheiq Masood, das noch nie gefallen ist, aber ohne syr. Armee an Flanken aussichtslos. Quelle: Telegram Ihre Exzellenz, sehr geehrter Herr Botschafter der russischen Föderation Sergei Jurjewitsch Netschajew, hiermit möchten wir Ihnen unser Anliegen schriftlich vortragen und um Ihre Unterstützung bitten. Unsere Namen sind ......... und wir sind deutsche Staatsbürger. Wir vertreten mehrere hundert Anleger in diversen Telegram Kanälen In der Telegram Kontaktgruppe Russland haben wir viele Fakten und Informationen gesammelt, die es uns unmöglich machen, unsere Eigentumsrechte an unseren in der Russischen Föderation verwahrten Vermögenswerten auszuüben. Sanktionen des OFAC Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation sowie anderer Länder beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden durch diese Maßnahmen auch die Vermögen nicht sanktionierter Personen in ihren Eigentumsrechen stark eingeschränkt. Der Europäische Rat bzw. die Europäische Kommission, die Europäischen Verwahrstellen, Banken und Broker sind den Weisungen des OFAC gefolgt. Bis auf ganz eng begrenzte Standardkonvertierungen blieb der Weg, der Anleger aus unfreundlichen Ländern, beispielsweise ihre American Depositary Receipts (ADR) in Original Aktien zu tauschen, verwehrt. TASS Inerview In einem TASS Interview am 25. Oktober. 2024 in Washington sagte der stellvertretende Finanzminister Ivan Chebeskov. Russland arbeitet an der Möglichkeit, Beschränkungen für neue Investitionen aus unfreundlichen Ländern aufzuheben, und wird dieses Problem unter bestimmten Bedingungen umgehend lösen. „Ja, wir haben daran gearbeitet. Das bedeutet, dass entsprechende Gesetzesänderungen erforderlich sein werden. Aber <...> die Geschwindigkeit der Änderungen hängt von der Anfrage [der Investoren] ab“, sagte der stellvertretende Finanzminister in Bezug auf die Möglichkeit, Beschränkungen für neue Kapitalinvestitionen aus unfreundlichen Ländern aufzuheben. „Wir sehen, dass es tatsächlich Interesse von Investoren aus unfreundlichen Ländern gibt, es gibt Interesse an russischen Vermögenswerten. American Depositary Receipts vs. Marktkapitalisierung des Russischen Aktienmarktes Die Marktkapitalisierung des russischen Finanzmarktes betrug Stand 2022 ca. 551 Mrd. US Dollar. Russland: Marktkapitalisierung der börsennotierten Unternehmen | Statista. Aufgrund einer Datenerhebung betrug der kapitalisierte Anteil an Aktien über begebene ADR ca. 60 Mrd. US Dollar. Als Bewertung wurde dabei der Auflegungskurs der ADR-Programme bei Hinterlegung der Aktien angenommen. Das entspräche einem ADR-Anteil an der Marktkapitalisierung von ca. 11% sämtlicher in der Russischen Föderation umlaufenden Aktien. Gehen wir von der Annahme aus, dass bestenfalls im Durschnitt 40 % aller ADR gewandelt worden wären. Dann würde der Anteil der nicht gewandelten ADR (60% Annahme) sich auf ca. 36 Mrd. US Dollar belaufen. 36 Mrd. US Dollar bei einer Marktkapitalisierung Stand 2022 von 551 Mrd. US Dollar entspricht das ca. 6%. in der russischen Föderation nicht gewandelter Aktien. Bedeutung für den russischen Finanzmarkt Chancen für den russischen Finanzmarkt 1. Dauerhafte Investition von Vermögensanlagen 2. Reinvestition von Erträgnissen (Dividenden, Zinsen) 3. Zuführung weiteren Kapitals Das Ziel der Anleger ist eine Rückkehr zu normalen Wirtschaftsbeziehungen und eine Stärkung der Kapitalmärkte der Russischen Föderation. 4. Ein Kurseinbruch wegen vermeintlicher Massenverkäufe von Aktien bei Wiederaufnahme des Handels wäre nicht zu befürchten. Der russische Aktienmarkt könnte einen Verkauf von ca. 60 Mrd. US Dollar in russischen Aktien, verteilt auf viele Gesellschaften, binnen weniger Tage ohne große Kurseinbrüche absorbieren. Abwicklungsprozedere Wir bitten Sie daher eine zweite Reihe eines Zwangsumtausches zu ermöglichen und machen dafür nachfolgend aufgeführte Vorschläge. Natürlich ist uns klar dass Sie nicht jedem Vorschlag nachkommen können, aber vielleicht können Sie den ein oder anderen Vorschlag berücksichtigen : Längere Fristen für die Abwicklung, z.B. 6 Monate Anerkennung von allen Depotauszügen welche nach Februar 2022 ausgestellt wurden Anerkennung von allen Depotauszügen auch ohne Nassstempel Antragstellung auch in englischer Sprache Möglichkeit der Depoteröffnung und Antrageinreichung bei Konsulaten oder Botschaften, oder Gazpromfilialen wie z.B. bei Gazprombank Luxemburg Ausstellung von Beglaubigungen und wenn nötig beglaubigten Übersetzungen bei russischen Konsulaten und Botschaften in Deutschland und nachfolgende Anerkennung dieser beglaubigten Übersetzungen Die oben genannten Fakten verdeutlichen die Dringlichkeit unseres Anliegens und zeigen, dass eine schnelle Lösung von großer Bedeutung ist. Wir verurteilen die Sanktionsmaßnahmen gegen die Russische Föderation, die sowohl gegen das russische Volk als auch die Bürger aus sogenannten unfreundlichen Ländern gerichtet sind und als rechtswidrig bezeichnet werden können. Wir werden, sofern eine Möglichkeit einer neuen Zwangskonvertierung besteht, Kontakt zu den öffentlichen und sozialen Medien suchen, um wiederholt auf die Unrechtmäßigkeit von indirekten Sanktionen privater Vermögen hinzuweisen. Des weiteren werden wir uns für einen geordneten Wirtschaftsverkehr zwischen unseren Ländern und die Stärkung des russischen Finanzmarktes weiter einsetzen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn wir einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren könnten, um unser Anliegen detailliert zu besprechen. Wir sind jederzeit bereit, weitere Informationen und Unterlagen vorzulegen, um meine Situation zu verdeutlichen. Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung und bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Bemühungen.
Die Sanktionen der EU zielen ab, die negativen Auswirkungen auf die russische Wirtschaft zu maximieren und gleichzeitig die Folgen für Unternehmen und Bürger der EU zu begrenzen. Die Russische Föderation hat im Gegenzug zu den verhängten Sanktionen beschlossen, Gegenmaßnahmen gegen Vermögenswerte zu ergreifen, die als Eigentum „unfreundlicher Staaten“ gelten. Infolgedessen werden Vermögen (umgewandelte Original Aktien, Dividenden, Kontoguthaben) auf sogenannten Typ C Depot/Konten gesperrt, blieben aber bislang von möglichen Enteignungsmaßnahmen unangetastet. Erklärung der Bundesregierung mit weitreichenden Folgen Die Bundesregierung weist in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hin, dass Russland bereits seit 2014 von der Europäischen Union sanktioniert ist, seit Annexion der Krim. Die EU habe schon zu diesem Zeitpunkt signalisiert, „dass Kapitalmarktrestriktionen besonders im Fokus politischer Maßnahmen stehen“. Subtext: Wer nach 2014 in russische Wertpapiere investiert hat, ist selbst schuld. Vorwarnung nicht möglich Die Bundesregierung erklärt weiter, dass es bereits vor der Jahreswende 2021/2022 Hinweise auf einen möglicherweise bevorstehenden Überfall Russlands auf die Ukraine gegeben habe, die in der Presse thematisiert worden seien. „Den deutschen Investoren und Anlegern lagen damit wichtige Informationen vor, um im Rahmen einer Risikoabwägung über eine Fortsetzung oder Beendigung ihres finanziellen Engagements mit Russlandbezug zu entscheiden.“ Rechtsgrundlage Die Bundesregierung verkennt, dass sie aufgrund des Sanktionsregimes Mitverantwortung für die widerrechtliche Sperrung von Vermögen trägt. Der vorgeschobene Gedanke von Anlegerschutz durch Blockade oder nationalen Interessen, Vermögen nicht für die Finanzierung von Kriegszwecken zu verwenden, trifft nicht zu. Die für die ADR unterlegten Original Aktien sind sämtlich in Russland hinterlegt. Hier unterliegen sie der russischen Gesetzgebung ohne Einflussnahme des Sanktionsregimes der "unfreundlichen Länder". Gesetze Grundgesetz Artikel 14 von dem Grundgesetz sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen. BGB Der Staat schützt das Eigentum. Eigentumsverletzung, § 823 I BGB Eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823I BGB liegt unstreitig vor bei einer Beeinträchtgung der Sachsubstanz, bei der Vorenthaltung oder Entziehung des Besitzes oder bei einer unberechtigten Verfügung. Europäische Menschenrechtskonvention Laut Europäischer Menschenrechtskonvention haben Menschen das Recht, Eigentum zu besitzen, das rechtmäßig ihnen gehört. Regierungen dürfen ohne ausreichende Gründe kein Eigentum entziehen - und auch anderen Menschen ist dies nicht gestattet. Werthaltigkeit der ADR Die ADR verbriefen, vereinfacht beschrieben ein Gläubigerrecht, an in Russland hinterlegte Original Aktien. Somit besteht ein Anspruch an ein Sondervermögen des ADR-Ausgebers. Eine entschädigungslose Ausbuchung könnte nur erfolgen, wenn die Gesellschaft der hinterlegten Aktien (also Gazprom, Sberbank etc.) Konkurs anmelden würden. DIe ADR-Verträge sehen eine Wandlung von ADR in Aktien vor. Andernfalls würde bei einem Zwangsverkauf nach Ablauf der Wandlungsfrist ein möglicher Verkaufserlös der Aktien auf die ADR-Inhaber aufgeteilt. Eigentumsrechte in Russland: Am 26.06.2024 erschien auf Tass.ru ein Artikel, nachdem Zentralbank eine Wiederholung des Zwangsumtausches von ADRs in russische Originalaktien nicht ausschließt. Voraussetzung sei aber das es einen Antrag betroffener Anleger gäbe, damit klar sei, dass es sich um einen systemischen Antrag und nicht um einen Einzelfall handelt. Am 25.10.2024 erschien in der TASS ein Artikel, dass man in Russland daran arbeitet, an der Möglichkeit, Beschränkungen für neue Investitionen aus unfreundlichen Ländern aufzuheben , sagte der stellvertretende Finanzminister Ivan Chebeskov . „Wenn diese Anfrage also verstärkt wird und wir eine große Zahl von Teilnehmern an einer solchen Anfrage sehen, können wir dies (die notwendigen Änderungen an der Gesetzgebung vornehmen – TASS) umgehend tun. Er versicherte, dass die russischen Behörden nicht beabsichtigen, Investoren aus unfreundlichen Ländern zu diskriminieren. Nach das vorzeitige Auslaufen der letzten Standardkonvertierung am 01.10.2024 durch das Dekret 840 der russischen Föderation ist nicht absehbar, ob und wann es eine neue Standardkonvertierung gibt. Nach Beendigung der Standardkonvertierung besteht nach wie vor ein großes Interesse der Anleger ihre ADR in Original Aktien zu tauschen. Aus diesem Grund hat sich eine Interessengemeinschaft "Kontaktgruppe Russland" gegründet. die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem russischen Finanzminsteriums sowie der russischen Zentralbank organisiert. Interessengemeinschaft "Kontaktgruppe Russland" Die Interessengemeinschaft "Kontaktgruppe Russland" hat sich zum Ziel gesetzt die Interessen der Anleger, die bislang nicht die Möglichkeit einer ADR-Wandlung hatten, durch eine Petition an die Russische Föderation zu unterstützen. Petitionsempfänger Die Petition wird vorbehaltlich einer anderen Entscheidung an das Finanzministerium der Russischen Föderation sowie an die russische Zentralbank gerichtet werden. Schlussbemerkung:
Die Petition zur Wiederaufnahme einer Zwangskonvertierung in Russland unterläuft keine Sanktionen. Die Petition verfolgt das legitime Ziel Anlegerinteressen zur Sicherung ihrer Vermögen in Russland wahrzunehmen, welches den Anlegern durch Blockaden bzw. indirekte Sanktionen ihrer Regierungen vorenthalten wird. Artikel 17 - Eigentumsrecht
Nr. 8 Russland beabsichtigt nicht, Investoren aus unfreundlichen Ländern zu diskriminieren29/10/2024 „Wir sind bereit, Bedingungen für die Arbeit in Russland zu schaffen“, fügte der stellvertretende Finanzminister Ivan Chebeskov hinzu WASHINGTON, 25. Oktober. /TASS/. Russland arbeitet an der Möglichkeit, Beschränkungen für neue Investitionen aus unfreundlichen Ländern aufzuheben, und wird dieses Problem unter bestimmten Bedingungen umgehend lösen, sagte der stellvertretende Finanzminister Ivan Chebeskov gegenüber TASS. Er ist derzeit in Washington, um an der Herbstsitzung der Leitungsgremien des IWF und der Weltbank teilzunehmen. „Ja, wir haben daran gearbeitet. Das bedeutet, dass entsprechende Gesetzesänderungen erforderlich sein werden. Aber <...> die Geschwindigkeit der Änderungen hängt von der Anfrage [der Investoren] ab“, sagte der stellvertretende Finanzminister in Bezug auf die Möglichkeit, Beschränkungen für neue Kapitalinvestitionen aus unfreundlichen Ländern aufzuheben. „Wir sehen, dass es tatsächlich Interesse von Investoren aus unfreundlichen Ländern gibt, es gibt Interesse an russischen Vermögenswerten. Ich war überrascht, als ich erfuhr, dass einige Investoren aus unfreundlichen Ländern sogar über Vermögenswerte in C-Konten [eingeführt von der Bank von Russland im Jahr 2022] investieren. Das heißt, sie sind bereit, ein solches Risiko einzugehen und tatsächlich eingefrorene Vermögenswerte zu kaufen, wobei sie auf die langfristige Perspektive zählen, auf die Tatsache, dass die russische Wirtschaft beschleunigt wachsen wird und die Vermögenswerte auch im Preis steigen werden und irgendwann freigegeben werden können“, bemerkte Chebeskov. Er versicherte, dass die russischen Behörden nicht beabsichtigen, Investoren aus unfreundlichen Ländern zu diskriminieren. „Unsere Logik ist, dass wir, wenn es Investoren gibt, die bereit sind, Geld in die russische Wirtschaft zu investieren, hier im Gegensatz zu anderen Ländern keine Diskriminierung vornehmen. Wir sagen: Wollen Sie mit uns arbeiten? Gerne. Es ist uns egal, aus welchem Land Sie kommen. Wir sind bereit, Bedingungen für die Arbeit in Russland zu schaffen. Wir halten uns an solche partnerschaftlichen Marktprinzipien“, betonte der stellvertretende Minister. „Wenn diese Anfrage also verstärkt wird und wir eine große Zahl von Teilnehmern an einer solchen Anfrage sehen, können wir dies (die notwendigen Änderungen an der Gesetzgebung vornehmen – TASS) umgehend tun. Aber was ist das Problem? Die Tatsache, dass westliche Regulierungsbehörden dies auf jede erdenkliche Weise stören. Sie mischen sich auf jede erdenkliche Weise ein. Sowohl in Bezug auf den Vermögensaustausch als auch auf Investitionen. Sie hindern ihre Unternehmen, ihre Investoren daran, zu arbeiten und das zu tun, was in ihrem Interesse ist“, erklärte Chebeskov. „Im Gegenteil, wir orientieren uns in erster Linie an den Interessen unserer Investoren, an unserem Geschäft. Wenn dies mit den Interessen anderer Investoren aus anderen Ländern übereinstimmt, egal aus welchem Land, politisieren wir das nicht“, fügte der stellvertretende Finanzminister hinzu. Chebeskov präzisierte, dass unter den Investoren, die unfreundliche Länder vertreten, vor allem die Amerikaner an neuen Investitionen in die russische Wirtschaft interessiert seien. „In erster Linie sind Investoren aus den Vereinigten Staaten interessiert. Sie betrachten Investitionen sehr pragmatisch“, sagte der stellvertretende Minister. Russland hat nicht die Absicht, Investoren aus unfreundlichen Ländern zu diskriminieren - Unternehmen & Wirtschaft - TASS Meinung: Die Standardkonvertierung war für viele Anleger ein Desaster. Beschwerden und Klagen gegen die Broker, Verwahrstellen und ADR Ausgeber werden auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Wir sollten uns auf künftige Tauschaktionen konzentrieren. Eine weitere Standardkonvertierung sehe ich auf absehbare Zeit nicht. Also bleibt nur die Hoffnung auf einen Zwangsumtausch auf dem russischen Weg. Hierzu sind jedoch sehr umfangreiche Unterlagen erforderlich. Nicht jeder hat die Möglichkeit ein протокол осмотра Protokoll Osmotra in Russland anzufertigen. Wir werden es bei einem neuen Zwangsumtausch wieder mit engen Zeitfenstern und blockierende Broker zu tun haben. Wir sollten im Vorfeld einmal sichten welche Unterlagen wir von den Brokern und in welcher Form wir benötigen würden. Sonst ist der nächste Tausch ohne uns gelaufen bevor er überhaupt begonnen hat.
Zwangsumtausch Procedere - ANATOLIEN-PORTAL Das heißt wir müssten uns ggf. organisieren und massiv gegen die Broker und Banken angehen uns die erforderlichen Unterlage auszuhändigen. Es ist die Frage ob wir uns über EAHCISS oder anderweitig organisieren. Auf jeden Fall sollten wir einen so immensen Druck auf die Broker und Banken ausüben, dass ihnen keine Luft zum atmen bleibt, geschweige denn zu bocken. Also zuerst die notwendigen Unterlagen sondieren und dann gemeinsam mit Anschreiben und Klageandrohung an die Broker/Banken herantreten. Diese Blockadenummern, die die Broker abgezogen haben, dürfen sich nicht mehr wiederholen. Die Finanzbranche muss spüren, dass sie es mit entschlossenen Gruppen zu tun hat, die ihre Interessen vertritt. Wir müssen die Broker daran erinnern, dass sie aus unserem Depotvertrag eine Bringschuld, d.h. Herausgabe von Unterlagen haben. |