1. Umwandlung von American Depositary Receipts (ADR) oder ähnlicher Zertifikate – Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 | Deutsche Bundesbank
2. Russische ADR, Gazprom, Lukoil und Co.: Umwandlung mit Ausnahmegenehmigung (anwalt.de)
2. Russische ADR, Gazprom, Lukoil und Co.: Umwandlung mit Ausnahmegenehmigung (anwalt.de)
Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung
Clearstream stellt sich derzeit allerdings auf den Standpunkt, dass man ohne eine Genehmigung den Umtausch von ADR in Aktien russischer Emittenten nicht unterstützen könne und die Bearbeitung zur Umwandlung bis auf Weiteres ausgesetzt werden müsse (hier nachzulesen: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/settlement/a23056-3604478).
Diese Rechtsauffassung mag sich – insbesondere aufgrund des jetzigen Momentums, wo wieder deutlich mehr Bewegung in die Sache kommt – bei Clearstream ändern. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen. Clearstream war nach unserem Dafürhalten bislang wenig kooperativ.
- Ist eine Ausnahmegenehmigung zwingend erforderlich, um die ADR in Aktien umtauschen zu können?
Clearstream stellt sich derzeit allerdings auf den Standpunkt, dass man ohne eine Genehmigung den Umtausch von ADR in Aktien russischer Emittenten nicht unterstützen könne und die Bearbeitung zur Umwandlung bis auf Weiteres ausgesetzt werden müsse (hier nachzulesen: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/settlement/a23056-3604478).
Diese Rechtsauffassung mag sich – insbesondere aufgrund des jetzigen Momentums, wo wieder deutlich mehr Bewegung in die Sache kommt – bei Clearstream ändern. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen. Clearstream war nach unserem Dafürhalten bislang wenig kooperativ.
VI. Allgemeines zur Umwandlung von ADR/GDREs wird darauf hingewiesen, dass das Bereitstellungsverbot des Artikels 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 nach der Rechtsauffassung der Deutschen Bundesbank der Umwandlung von ADR/GDR auch ohne Genehmigung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 nicht entgegensteht, wenn und soweit die jeweilige Transaktion nicht mit einem Zufluss von Geldern an den NSD oder eine andere sanktionierte Stelle verbunden ist (bspw. durch (mittelbare) Zahlung einer Gebühr). Allein die Umbuchung von Wertpapieren zwischen zwei Depots beim NSD stellt nach unserer Rechtsauffassung keine verbotene (mittelbare) Bereitstellung im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 dar.
Weitere Informationen zur Auswirkung von Finanzsanktionen auf den Handel mit russischen Wertpapieren können Sie dem Dokument „Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen“ entnehmen, das in der rechten Spalte aufgeführt ist (vgl. dort Abschnitt E).
Quelle: Umwandlung von American Depositary Receipts (ADR) oder ähnlicher Zertifikate – Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 | Deutsche Bundesbank
Weitere Informationen zur Auswirkung von Finanzsanktionen auf den Handel mit russischen Wertpapieren können Sie dem Dokument „Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen“ entnehmen, das in der rechten Spalte aufgeführt ist (vgl. dort Abschnitt E).
Quelle: Umwandlung von American Depositary Receipts (ADR) oder ähnlicher Zertifikate – Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 | Deutsche Bundesbank
Clearstream
Russland: Update zum Umgang mit ADR-DDR-Programmen russischer Basiswerte
28.06.2023Diese Mitteilung wird ersetzt durch A24048.
Clearstream Banking1informiert Kunden, die Positionen in ADR- und DDR-Programmen mit russischen Basiswerten halten, dass die Bearbeitung neuer Aufträge zur freiwilligen Umwandlung oder zur Löschung von Beständen bis auf weiteres ausgesetzt wurde.
HintergrundObwohl die National Settlement Depository ihre Gebührenbefreiung in Bezug auf freiwillige Umwandlungen und Kündigungen bis zum 30. Dezember 2023 verlängert hat, hat die Europäische Union am 23. Juni 2023 Artikel 5aa der EU-Verordnung 269/2014 geändert. Mit der Änderung und abweichend davon hat die EU die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermächtigt, die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins in ein russisches Basiswertpapier zu genehmigen, das bei der National Settlement Depository gehalten wird.
Der betreffende Wortlaut lautet:
b) Folgender Absatz wird eingefügt: "5aa. Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats bis zum 25. Dezember 2023 gestatten, dass Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats oder eine in der Union niedergelassene Stelle ein Hinterlegungszertifikat mit einem russischen Basiswertpapier, das bei der unter der Nummer 1012 unter der Rubrik "Unternehmen" in Anhang I aufgeführten Stelle gehalten wird, zum Zwecke des Verkaufs des zugrunde liegenden Wertpapiers umtauschen — und die Bereitstellung von Geldern im Zusammenhang mit der Umwandlung des Hinterlegungsscheins und dem Verkauf des zugrunde liegenden Wertpapiers direkt oder indirekt an dieses Unternehmen in Russland, unter Bedingungen, die die zuständigen Behörden für angemessen erachten, und nachdem sie festgestellt haben, dass a) das Aktienzertifikat vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt wurde; b) der entsprechende Zulassungsantrag wird bis zum 25. September 2023 gestellt; c) der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass eine solche Umwandlung für den Verkauf des zugrunde liegenden Wertpapiers erforderlich ist; d) der Verkauf des zugrunde liegenden Wertpapiers steht im Einklang mit den Verboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, einschließlich der Artikel 5 und 5f; e) es werden keine Mittel für andere in Anhang I aufgeführte Einrichtungen zur Verfügung gestellt."
Im Sinne von Artikel 5aa der EU-Verordnung 269/2014 (zuletzt geändert am 23. Juni 2023) werden letztlich alle russischen Wertpapiere bei der National Settlement Depositary als Emittent CSD verwahrt.
Clearstream Banking interpretiert die Änderung nach Anhörung seiner zuständigen Behörde dahingehend, dass Umwandlungen, die nicht von der jeweils zuständigen Behörde(n) genehmigt wurden, nunmehr verboten sind.
Dementsprechend informiert Clearstream Banking seine Kunden darüber, dass es seine zuständigen Behörden um Beratung zu den praktischen Schritten bittet, die zur Erlangung der Zulassung befolgt werden müssen. Bis zum Erhalt der Leitlinien ist Clearstream Banking nicht in der Lage, Anweisungen für die Umwandlung oder Stornierung von Positionen in Hinterlegungsscheinen mit russischen zugrunde liegenden Wertpapieren zu bearbeiten. Umwandlungs- oder Stornierungsanweisungen, die den Depotstellen am oder vor dem 23. Juni 2023 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden von Clearstream Banking nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Aufträge, die nach dem 23. Juni 2023 eingehen, werden abgelehnt.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Kundenberater wenden. Russland: Update zum Umgang mit ADR-DDR-Programmen russischer Basiswerte (clearstream.com)
28.06.2023Diese Mitteilung wird ersetzt durch A24048.
Clearstream Banking1informiert Kunden, die Positionen in ADR- und DDR-Programmen mit russischen Basiswerten halten, dass die Bearbeitung neuer Aufträge zur freiwilligen Umwandlung oder zur Löschung von Beständen bis auf weiteres ausgesetzt wurde.
HintergrundObwohl die National Settlement Depository ihre Gebührenbefreiung in Bezug auf freiwillige Umwandlungen und Kündigungen bis zum 30. Dezember 2023 verlängert hat, hat die Europäische Union am 23. Juni 2023 Artikel 5aa der EU-Verordnung 269/2014 geändert. Mit der Änderung und abweichend davon hat die EU die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermächtigt, die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins in ein russisches Basiswertpapier zu genehmigen, das bei der National Settlement Depository gehalten wird.
Der betreffende Wortlaut lautet:
b) Folgender Absatz wird eingefügt: "5aa. Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats bis zum 25. Dezember 2023 gestatten, dass Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats oder eine in der Union niedergelassene Stelle ein Hinterlegungszertifikat mit einem russischen Basiswertpapier, das bei der unter der Nummer 1012 unter der Rubrik "Unternehmen" in Anhang I aufgeführten Stelle gehalten wird, zum Zwecke des Verkaufs des zugrunde liegenden Wertpapiers umtauschen — und die Bereitstellung von Geldern im Zusammenhang mit der Umwandlung des Hinterlegungsscheins und dem Verkauf des zugrunde liegenden Wertpapiers direkt oder indirekt an dieses Unternehmen in Russland, unter Bedingungen, die die zuständigen Behörden für angemessen erachten, und nachdem sie festgestellt haben, dass a) das Aktienzertifikat vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt wurde; b) der entsprechende Zulassungsantrag wird bis zum 25. September 2023 gestellt; c) der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass eine solche Umwandlung für den Verkauf des zugrunde liegenden Wertpapiers erforderlich ist; d) der Verkauf des zugrunde liegenden Wertpapiers steht im Einklang mit den Verboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, einschließlich der Artikel 5 und 5f; e) es werden keine Mittel für andere in Anhang I aufgeführte Einrichtungen zur Verfügung gestellt."
Im Sinne von Artikel 5aa der EU-Verordnung 269/2014 (zuletzt geändert am 23. Juni 2023) werden letztlich alle russischen Wertpapiere bei der National Settlement Depositary als Emittent CSD verwahrt.
Clearstream Banking interpretiert die Änderung nach Anhörung seiner zuständigen Behörde dahingehend, dass Umwandlungen, die nicht von der jeweils zuständigen Behörde(n) genehmigt wurden, nunmehr verboten sind.
Dementsprechend informiert Clearstream Banking seine Kunden darüber, dass es seine zuständigen Behörden um Beratung zu den praktischen Schritten bittet, die zur Erlangung der Zulassung befolgt werden müssen. Bis zum Erhalt der Leitlinien ist Clearstream Banking nicht in der Lage, Anweisungen für die Umwandlung oder Stornierung von Positionen in Hinterlegungsscheinen mit russischen zugrunde liegenden Wertpapieren zu bearbeiten. Umwandlungs- oder Stornierungsanweisungen, die den Depotstellen am oder vor dem 23. Juni 2023 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden von Clearstream Banking nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Aufträge, die nach dem 23. Juni 2023 eingehen, werden abgelehnt.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Kundenberater wenden. Russland: Update zum Umgang mit ADR-DDR-Programmen russischer Basiswerte (clearstream.com)