Russlandsanktionen und betroffene Hinterlegungsscheine
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
auf meiner Homepage ANATOLIEN-PORTAL - Russland informiere ich interessierte Anleger seit über
2 Jahren zum Thema Sanktionsregime russischer Aktien.
In verschiedenen Gruppen haben sich Anleger, die bislang keine Wandlung ihrer ADRs in Original Aktien vornehmen konnten, zu einer Interessengemeinschaft formiert. Diese Gruppe setzt sich für die Eigentumsrechte von Anlegern ein.
Berlin, 2. Februar 2024. Der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestages hat im Auftrag der AfD-Fraktion drei Gutachten (1,2,3) zu den von den Russlandsanktionen betroffenen Hinterlegungsscheinen für russische Aktien (ADRs) erstellt, um vielen von Totalverlust bedrohten deutschen Kleinaktionären aufzuzeigen, wie sie gegebenenfalls doch noch ihr Vermögen sichern können. https://afdbundestag.de/kay-gottschalk-frist-fuer-genehmigung-zum-umtausch-von-hinterlegungsscheinen-fuer-russische-aktien-adrs-verlaengern/
Die Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes könnte in Bezug auf die genannte Anzahl von Tauschanträgen von einer falschen Datenbasis ausgegangen sein. Die Bundesregierung teilte hierzu mit, dass beim Servicezentrum der Deutschen Bundesbank 7.371 Anträge zum Tausch von ADR eingegangen sind, davon 7.148 innerhalb der Antragsfrist.
Mit meinem heutigen Schreiben https://www.anatolienportal.com/bundesbank-ausnahmegenehmigung.html habe ich die Deutsche Bundesbank aufgefordert verifizierbare Daten zu den Tauschanträgen zu liefern. Nach Recherche in unseren Foren könnte die vom Servicezentrum der Deutschen Bundesbank genannten Daten um viele tausend Genehmigungen zu niedrig genannt worden sein. Somit wäre ein möglicher Vermögensverlust um ein Vielfaches höher als angenommen.
In meinem Newsflash https://www.anatolienportal.com/blog-adr-newsflash/nr-9-petition habe ich meine Meinung zu dem Thema veröffentlicht.
Erklärung der Bundesregierung mit weitreichenden Folgen
Die Bundesregierung weist in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hin, dass Russland bereits seit 2014 von der Europäischen Union sanktioniert ist, seit Annexion der Krim. Die EU habe schon zu diesem Zeitpunkt signalisiert, „dass Kapitalmarktrestriktionen besonders im Fokus politischer Maßnahmen stehen“. Subtext: Wer nach 2014 in russische Wertpapiere investiert hat, ist selbst schuld. Vorwarnung nicht möglich
Die Bundesregierung erklärt weiter, dass es bereits vor der Jahreswende 2021/2022 Hinweise auf einen möglicherweise bevorstehenden Überfall Russlands auf die Ukraine gegeben habe, die in der Presse thematisiert worden seien. „Den deutschen Investoren und Anlegern lagen damit wichtige Informationen vor, um im Rahmen einer Risikoabwägung über eine Fortsetzung oder Beendigung ihres finanziellen Engagements mit Russlandbezug zu entscheiden.“
Im Grund versäumt die Bundesregierung auch vor der Anlage in europäischen Staatsanleihen zu warnen. Frankreich, Italien und andere haben sicherlich eine höhere Verschuldungsquote als Russland.
Die Bundesregierung übersieht dabei die eindeutige Rechtslage:
Grundgesetz
Artikel 14 von dem Grundgesetz sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen.
BGB
Der Staat schützt das Eigentum. Eigentumsverletzung, § 823 I BGB
Eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823I BGB liegt unstreitig vor bei einer Beeinträchtigung der Sachsubstanz, bei der Vorenthaltung oder Entziehung des Besitzes oder bei einer unberechtigten Verfügung.
Europäische Menschenrechtskonvention
Laut Europäischer Menschenrechtskonvention haben Menschen das Recht, Eigentum zu besitzen, das rechtmäßig ihnen gehört. Regierungen dürfen ohne ausreichende Gründe kein Eigentum entziehen - und auch anderen Menschen ist dies nicht gestattet.
An dieser Stelle kann ich ihnen eines versichern. Unsere Interessengemeinschaft wird nicht eher ruhen, bis den geschädigten Anlegern ihre Vermögensrechte gesichert sind in dem das nationale und internationale Recht Beachtung findet. Das schließt auch eine sehr kritische Begleitung der politischen Fraktionen mit ein.
Im Interesse von vielen geschädigten Anlegern bitte ich Sie bzw. ihre Fraktion weiter mit dem Thema im Anlegerinteresse zu befassen.
Ich schließe mein Schreiben mit dem Wunsch. Vielleicht gibt es noch Abgeordnete, die sich an ihren Amtseid verpflichtet fühlen : "Schaden vom deutschen Volke abzuwenden".
Mit freundlichem Gruß
auf meiner Homepage ANATOLIEN-PORTAL - Russland informiere ich interessierte Anleger seit über
2 Jahren zum Thema Sanktionsregime russischer Aktien.
In verschiedenen Gruppen haben sich Anleger, die bislang keine Wandlung ihrer ADRs in Original Aktien vornehmen konnten, zu einer Interessengemeinschaft formiert. Diese Gruppe setzt sich für die Eigentumsrechte von Anlegern ein.
Berlin, 2. Februar 2024. Der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestages hat im Auftrag der AfD-Fraktion drei Gutachten (1,2,3) zu den von den Russlandsanktionen betroffenen Hinterlegungsscheinen für russische Aktien (ADRs) erstellt, um vielen von Totalverlust bedrohten deutschen Kleinaktionären aufzuzeigen, wie sie gegebenenfalls doch noch ihr Vermögen sichern können. https://afdbundestag.de/kay-gottschalk-frist-fuer-genehmigung-zum-umtausch-von-hinterlegungsscheinen-fuer-russische-aktien-adrs-verlaengern/
Die Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes könnte in Bezug auf die genannte Anzahl von Tauschanträgen von einer falschen Datenbasis ausgegangen sein. Die Bundesregierung teilte hierzu mit, dass beim Servicezentrum der Deutschen Bundesbank 7.371 Anträge zum Tausch von ADR eingegangen sind, davon 7.148 innerhalb der Antragsfrist.
Mit meinem heutigen Schreiben https://www.anatolienportal.com/bundesbank-ausnahmegenehmigung.html habe ich die Deutsche Bundesbank aufgefordert verifizierbare Daten zu den Tauschanträgen zu liefern. Nach Recherche in unseren Foren könnte die vom Servicezentrum der Deutschen Bundesbank genannten Daten um viele tausend Genehmigungen zu niedrig genannt worden sein. Somit wäre ein möglicher Vermögensverlust um ein Vielfaches höher als angenommen.
In meinem Newsflash https://www.anatolienportal.com/blog-adr-newsflash/nr-9-petition habe ich meine Meinung zu dem Thema veröffentlicht.
Erklärung der Bundesregierung mit weitreichenden Folgen
Die Bundesregierung weist in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hin, dass Russland bereits seit 2014 von der Europäischen Union sanktioniert ist, seit Annexion der Krim. Die EU habe schon zu diesem Zeitpunkt signalisiert, „dass Kapitalmarktrestriktionen besonders im Fokus politischer Maßnahmen stehen“. Subtext: Wer nach 2014 in russische Wertpapiere investiert hat, ist selbst schuld. Vorwarnung nicht möglich
Die Bundesregierung erklärt weiter, dass es bereits vor der Jahreswende 2021/2022 Hinweise auf einen möglicherweise bevorstehenden Überfall Russlands auf die Ukraine gegeben habe, die in der Presse thematisiert worden seien. „Den deutschen Investoren und Anlegern lagen damit wichtige Informationen vor, um im Rahmen einer Risikoabwägung über eine Fortsetzung oder Beendigung ihres finanziellen Engagements mit Russlandbezug zu entscheiden.“
Im Grund versäumt die Bundesregierung auch vor der Anlage in europäischen Staatsanleihen zu warnen. Frankreich, Italien und andere haben sicherlich eine höhere Verschuldungsquote als Russland.
Die Bundesregierung übersieht dabei die eindeutige Rechtslage:
Grundgesetz
Artikel 14 von dem Grundgesetz sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen.
BGB
Der Staat schützt das Eigentum. Eigentumsverletzung, § 823 I BGB
Eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823I BGB liegt unstreitig vor bei einer Beeinträchtigung der Sachsubstanz, bei der Vorenthaltung oder Entziehung des Besitzes oder bei einer unberechtigten Verfügung.
Europäische Menschenrechtskonvention
Laut Europäischer Menschenrechtskonvention haben Menschen das Recht, Eigentum zu besitzen, das rechtmäßig ihnen gehört. Regierungen dürfen ohne ausreichende Gründe kein Eigentum entziehen - und auch anderen Menschen ist dies nicht gestattet.
An dieser Stelle kann ich ihnen eines versichern. Unsere Interessengemeinschaft wird nicht eher ruhen, bis den geschädigten Anlegern ihre Vermögensrechte gesichert sind in dem das nationale und internationale Recht Beachtung findet. Das schließt auch eine sehr kritische Begleitung der politischen Fraktionen mit ein.
Im Interesse von vielen geschädigten Anlegern bitte ich Sie bzw. ihre Fraktion weiter mit dem Thema im Anlegerinteresse zu befassen.
Ich schließe mein Schreiben mit dem Wunsch. Vielleicht gibt es noch Abgeordnete, die sich an ihren Amtseid verpflichtet fühlen : "Schaden vom deutschen Volke abzuwenden".
Mit freundlichem Gruß
Automatische Antwort: Russlandsanktionen und betroffene Hinterlegungsscheine
Yahoo/Posteingang
Yahoo/Posteingang
Bürgerbüro der AfD-Bundestagsfraktion
Von:[email protected]
An:
Mi., 13. Nov. um 19:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der politischen Arbeit der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bedanken wir uns recht herzlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage vor dem Hintergrund der Vielzahl von Anfragen, Informationen und inhaltlichen Vorschläge einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Um sich von unserer Arbeit ein unvoreingenommenes Bild aus erster Hand zu verschaffen, nutzen Sie gerne auch die Informationsmöglichkeiten, die wir Ihnen bieten. Machen Sie bitte auch Freunde oder Bekannte hierauf aufmerksam.