Einleitung:
Der Gazprom ADR-Vertrag in Teilen gültig oder ungültig?????
Der Gazprom ADR-Vertrag in Teilen gültig oder ungültig?????
Grundsätzliches kurz erklärt:
1. Finanzprodukt
Ein ADR ist im weitesten Sinne ein Finanzprodukt (Gläubiger-/Optionsrecht auf Aktien) , welches vertraglich geregelt ist.
Der ADR-Vertrag behandelt im Wesentlichen das Finanzprodukt (ADR= Gläubigerrecht auf ein vorher festgelegtes Tauschverhältnis in Aktien) und die Verwahrstellenvereinbarung zur Hinterlegung von Aktien.
2. Geordnete Marktverhältnisse
a) Die ADR sind ein Finanzprodukt mit eigener Börsenzulassung und einem liquiden Börsenhandel.
b) Der ADR-Ausgeber hat sich ggf. eine Unterdeckung von Aktien (in der Vorabveröffentlichung) genehmigen lassen.
c) Die zur Unterlegung der ADR verwahrten Aktien können voll oder nur teilweise hinterlegt sein. Zur Vermeidung einer Unterdeckung ( pre-release) der ADR kann die Verwahrstelle des ADR-Ausgebers Wertpapier-Leihe-Geschäften vornehmen.
d) Eine Wandlung der ADR in Original Aktien kommt in der Regel nicht in Betracht, da die ADR losgelöst gehandelt werden.
Fazit: Der ADR-Ausgebeber bzw. dessen Verwahrstelle der Original Aktien können jederzeit die vertraglichen Verpflichtungen durch volle Hinterlegung der Aktien, also Auflösung von Leihegeschäften durch Eindeckung einhalten.
3. Gestörte Marktverhältnisse
a) Die ADR sind vom Börsenhandel ausgeschlossen
b) Der ADR-Ausgeber hat sich ggf. eine Unterdeckung von Aktien (in der Vorabveröffentlichung) genehmigen lassen.
Die zur Unterlegung der ADR verwahrten Aktien können voll oder nur teilweise hinterlegt sein. Zur Vermeidung einer Unterdeckung ( pre-release) der ADR kann die Verwahrstelle des ADR-Ausgebers Wertpapier-Leihe-Geschäften vornehmen.
Der ADR Ausgeber muss Leihegeschäfte schließen und kann die Lücke aus den entliehenen Papieren aufgrund von Handelsverboten nicht mehr schließen. Es entsteht ein Pro-Ration-Faktor aufgrund möglicherweise fehlender Aktien.
c) d) Eine Wandlung der ADR in Original Aktien ist nunmehr zwingend notwendig!!!
Fazit: Fazit: Der ADR-Ausgebeber bzw. dessen Verwahrstelle der Original Aktien können nicht mehr die vertraglichen Verpflichtungen durch volle Hinterlegung der Aktien, also Auflösung von Leihegeschäften durch Eindeckung einhalten.
Im Zweifel konnten Teile des ADR-Vertrages von Anfang an nicht eingehalten werden.
4. Vorabgenehmigung
ADRs sind entsprechend ihrer Umlaufgrenze durch Aktien zu hinterlegen (Aktien oder Wertpapier Leihe).
Es gibt jetzt eine Ausnahme die volle Unterlegung von Aktien nicht umzusetzen. Diese Ausnahme ist eine Vorabgenehmigung vor dem endgültigen Börsenhandel.
Beispiel: Ein ADR Programm soll 1 Million ADRs und Aktien umfassen. Der ADR-Ausgeber weiß vor der eigentlichen Börseneinführung jedoch nicht wie viele ADRs er absetzen kann. Nehmen wir an er würde vor dem Börsenhandel 1 Million ADRs ausgeben und müsste 1 Million Aktien hinterlegen. Nun würde aufgrund einer geringen Nachfrage nach dem ADR-Programm jedoch nur 700 Tsd. ADRs an den Markt kommen. Nun hätte der ADR-Ausgeber für die 700 Tsd ADRs = 1 Million Aktien gekauft und hinterlegt. Also müsste der ADR-Ausgeber 300 Tsd. Aktien ggf. mit einem großen Kursrisiko verkaufen.
Zur Vermeidung dieses Risikos lässt der ADR-Ausgeber in einer Vorab Veröffentlichung aufnehmen, dass er ggf. nur
700 Tsd. Aktien für die 1 Million ADRs hinterlegen wird. Nach Börsenbeginn und ADR Absatz würde er dann ggf. die Aktienquote anpassen. Er bräuchte also nicht die Aktien voll zu erwerben sondern könnte sich die Aktien auch leihen und diese Leihegeschäfte verlängern.
5. Leihegeschäfte
Zu den Leihegeschäften wird immer wieder nachgefragt wie der ADR-Ausgeber die entsprechenden Dividenden durchleiten kann. Der Leihe-Nehmer (ADR-Ausgeber) ist sowohl Dividenden- und auch Stimmberechtigt.
Der Leihe-Nehmer, also der ADR-Ausgeber zahlt dem Verleiher (Beispiel: Fonds) eine Leihegebühr sowie einen
Äquivalenzbetrag für die entgangenen Dividenden.
6. Hinterlegungsvereinbarungen:
Bei dem Gazprom ADR-Vertrag gibt es meines Wissens 2 Fassungen. Die a) Ursprungsfassung wurde später in die b) Endfassung integriert. Die einzelnen Artikel der Ursprungsfassung (Beispiel 2.09) in die Endfassung unter Punkt 8 übernommen.
a) Ursprungsfassung
b) Endfassung
1. Finanzprodukt
Ein ADR ist im weitesten Sinne ein Finanzprodukt (Gläubiger-/Optionsrecht auf Aktien) , welches vertraglich geregelt ist.
Der ADR-Vertrag behandelt im Wesentlichen das Finanzprodukt (ADR= Gläubigerrecht auf ein vorher festgelegtes Tauschverhältnis in Aktien) und die Verwahrstellenvereinbarung zur Hinterlegung von Aktien.
2. Geordnete Marktverhältnisse
a) Die ADR sind ein Finanzprodukt mit eigener Börsenzulassung und einem liquiden Börsenhandel.
b) Der ADR-Ausgeber hat sich ggf. eine Unterdeckung von Aktien (in der Vorabveröffentlichung) genehmigen lassen.
c) Die zur Unterlegung der ADR verwahrten Aktien können voll oder nur teilweise hinterlegt sein. Zur Vermeidung einer Unterdeckung ( pre-release) der ADR kann die Verwahrstelle des ADR-Ausgebers Wertpapier-Leihe-Geschäften vornehmen.
d) Eine Wandlung der ADR in Original Aktien kommt in der Regel nicht in Betracht, da die ADR losgelöst gehandelt werden.
Fazit: Der ADR-Ausgebeber bzw. dessen Verwahrstelle der Original Aktien können jederzeit die vertraglichen Verpflichtungen durch volle Hinterlegung der Aktien, also Auflösung von Leihegeschäften durch Eindeckung einhalten.
3. Gestörte Marktverhältnisse
a) Die ADR sind vom Börsenhandel ausgeschlossen
b) Der ADR-Ausgeber hat sich ggf. eine Unterdeckung von Aktien (in der Vorabveröffentlichung) genehmigen lassen.
Die zur Unterlegung der ADR verwahrten Aktien können voll oder nur teilweise hinterlegt sein. Zur Vermeidung einer Unterdeckung ( pre-release) der ADR kann die Verwahrstelle des ADR-Ausgebers Wertpapier-Leihe-Geschäften vornehmen.
Der ADR Ausgeber muss Leihegeschäfte schließen und kann die Lücke aus den entliehenen Papieren aufgrund von Handelsverboten nicht mehr schließen. Es entsteht ein Pro-Ration-Faktor aufgrund möglicherweise fehlender Aktien.
c) d) Eine Wandlung der ADR in Original Aktien ist nunmehr zwingend notwendig!!!
Fazit: Fazit: Der ADR-Ausgebeber bzw. dessen Verwahrstelle der Original Aktien können nicht mehr die vertraglichen Verpflichtungen durch volle Hinterlegung der Aktien, also Auflösung von Leihegeschäften durch Eindeckung einhalten.
Im Zweifel konnten Teile des ADR-Vertrages von Anfang an nicht eingehalten werden.
4. Vorabgenehmigung
ADRs sind entsprechend ihrer Umlaufgrenze durch Aktien zu hinterlegen (Aktien oder Wertpapier Leihe).
Es gibt jetzt eine Ausnahme die volle Unterlegung von Aktien nicht umzusetzen. Diese Ausnahme ist eine Vorabgenehmigung vor dem endgültigen Börsenhandel.
Beispiel: Ein ADR Programm soll 1 Million ADRs und Aktien umfassen. Der ADR-Ausgeber weiß vor der eigentlichen Börseneinführung jedoch nicht wie viele ADRs er absetzen kann. Nehmen wir an er würde vor dem Börsenhandel 1 Million ADRs ausgeben und müsste 1 Million Aktien hinterlegen. Nun würde aufgrund einer geringen Nachfrage nach dem ADR-Programm jedoch nur 700 Tsd. ADRs an den Markt kommen. Nun hätte der ADR-Ausgeber für die 700 Tsd ADRs = 1 Million Aktien gekauft und hinterlegt. Also müsste der ADR-Ausgeber 300 Tsd. Aktien ggf. mit einem großen Kursrisiko verkaufen.
Zur Vermeidung dieses Risikos lässt der ADR-Ausgeber in einer Vorab Veröffentlichung aufnehmen, dass er ggf. nur
700 Tsd. Aktien für die 1 Million ADRs hinterlegen wird. Nach Börsenbeginn und ADR Absatz würde er dann ggf. die Aktienquote anpassen. Er bräuchte also nicht die Aktien voll zu erwerben sondern könnte sich die Aktien auch leihen und diese Leihegeschäfte verlängern.
5. Leihegeschäfte
Zu den Leihegeschäften wird immer wieder nachgefragt wie der ADR-Ausgeber die entsprechenden Dividenden durchleiten kann. Der Leihe-Nehmer (ADR-Ausgeber) ist sowohl Dividenden- und auch Stimmberechtigt.
Der Leihe-Nehmer, also der ADR-Ausgeber zahlt dem Verleiher (Beispiel: Fonds) eine Leihegebühr sowie einen
Äquivalenzbetrag für die entgangenen Dividenden.
6. Hinterlegungsvereinbarungen:
Bei dem Gazprom ADR-Vertrag gibt es meines Wissens 2 Fassungen. Die a) Ursprungsfassung wurde später in die b) Endfassung integriert. Die einzelnen Artikel der Ursprungsfassung (Beispiel 2.09) in die Endfassung unter Punkt 8 übernommen.
a) Ursprungsfassung
b) Endfassung
8. VORAB-FREIGABE VON QUITTUNGEN.
Die Anzahl der Aktien, die nicht hinterlegt sind, aber durch American Depositary Shares repräsentiert werden, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Umlauf sind als Ergebnis von Vorabveröffentlichungen in der Regel dreißig Prozent (30 %) der im Rahmen der Hinterlegungsvereinbarung hinterlegten Aktien nicht überschreiten; vorausgesetzt jedoch, dass dass sich die Verwahrstelle das Recht vorbehält, diese Begrenzung von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder außer Acht zu lassen, und dass sie mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens diese Grenze für die Zwecke der allgemeinen Anwendung ändern.
Die Anzahl der Aktien, die nicht hinterlegt sind, aber durch American Depositary Shares repräsentiert werden, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Umlauf sind als Ergebnis von Vorabveröffentlichungen in der Regel dreißig Prozent (30 %) der im Rahmen der Hinterlegungsvereinbarung hinterlegten Aktien nicht überschreiten; vorausgesetzt jedoch, dass dass sich die Verwahrstelle das Recht vorbehält, diese Begrenzung von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder außer Acht zu lassen, und dass sie mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens diese Grenze für die Zwecke der allgemeinen Anwendung ändern.
1. Hinterlegung von Aktien
Die Anzahl der nicht hinterlegten, aber durch American Depositary Shares repräsentierten Aktien, die zu irgendeinem Zeitpunkt infolge der Vorveröffentlichung im Umlauf sind, wird im Allgemeinen dreißig Prozent (30 %) der hierunter hinterlegten Aktien nicht überschreiten; vorausgesetzt jedoch, dass sich der Depositar das Recht vorbehält, diese Beschränkung von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder außer Acht zu lassen, und dass er diese Beschränkung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens aus Gründen der Allgemeingültigkeit ändern kann. „zu irgendeinem Zeitpunkt infolge der Vorveröffentlichung im Umlauf“.
Die Anzahl der nicht hinterlegten, aber durch American Depositary Shares repräsentierten Aktien, die zu irgendeinem Zeitpunkt infolge der Vorveröffentlichung im Umlauf sind, wird im Allgemeinen dreißig Prozent (30 %) der hierunter hinterlegten Aktien nicht überschreiten; vorausgesetzt jedoch, dass sich der Depositar das Recht vorbehält, diese Beschränkung von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder außer Acht zu lassen, und dass er diese Beschränkung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens aus Gründen der Allgemeingültigkeit ändern kann. „zu irgendeinem Zeitpunkt infolge der Vorveröffentlichung im Umlauf“.
Meinung zu 1)
Irgend ein Zeitpunkt (any times) bedeutet, dass sich die Hinterlegung von Aktien nicht nur auf die Vorveröffentlichung, sondern auch auf die Nachveröffentlichung beziehen kann.
Aktienhinterlegung aufgrund der Vorveröffentlichung:
Beispiel: Die Vorveröffentlichung beträgt 70 %, warum sollten nach dem Börsengang mehr Aktien hinterlegt werden??? „Die Verwahrstelle behält sich das Recht vor, diese Grenze von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu missachten, wenn sie dies für angemessen hält." Wer will prüfen ob die Original Aktien oder Aktien aus Wertpapier-Leihegeschäften hinterlegt wurden.
Irgend ein Zeitpunkt (any times) bedeutet, dass sich die Hinterlegung von Aktien nicht nur auf die Vorveröffentlichung, sondern auch auf die Nachveröffentlichung beziehen kann.
Aktienhinterlegung aufgrund der Vorveröffentlichung:
Beispiel: Die Vorveröffentlichung beträgt 70 %, warum sollten nach dem Börsengang mehr Aktien hinterlegt werden??? „Die Verwahrstelle behält sich das Recht vor, diese Grenze von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu missachten, wenn sie dies für angemessen hält." Wer will prüfen ob die Original Aktien oder Aktien aus Wertpapier-Leihegeschäften hinterlegt wurden.
2. Verwahrstellen
„Die Verwahrstelle behält sich das Recht vor, diese Grenze von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu missachten, wenn sie dies für angemessen hält.
„Die Verwahrstelle behält sich das Recht vor, diese Grenze von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu missachten, wenn sie dies für angemessen hält.
Meinung zu 2:
Die Verwahrstelle hat das Recht, aber nicht die Pflicht, diese Grenze zu ändern und kann das Gesetz auch missachten. Es gibt keinen obligatorischen Kontrollmechanismus, wann und in welcher Menge die Aktien hinterlegt werden müssen.
Die Verwahrstelle hat das Recht, aber nicht die Pflicht, diese Grenze zu ändern und kann das Gesetz auch missachten. Es gibt keinen obligatorischen Kontrollmechanismus, wann und in welcher Menge die Aktien hinterlegt werden müssen.
3. Haftung
18.HAFTUNG DES UNTERNEHMENS UND DER VERWAHRSTELLE.
Weder die Verwahrstelle noch die Gesellschaft noch ihre jeweiligen Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen haften gegenüber einem Eigentümer oder wirtschaftlichen Eigentümer einer Quittung, wenn aufgrund einer Bestimmung von (a) einem gegenwärtigen oder künftigen Gesetz oder einer Verordnung der Vereinigten Staaten die russische Föderation oder eines anderen Landes oder einer anderen Regierungs- oder Regulierungsbehörde oder Börse oder aufgrund einer Handlung Gottes oder des Krieges oder anderer Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, oder (b) nur im Falle des Verwahrers, (i) jede Handlung oder Unterlassung des Unternehmens oder seiner Vertreter, einschließlich des russischen Aktienregisters, oder ihrer jeweiligen Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen,
- Kurzum, es haftet niemand für irgendetwas. Weder der ADR-Ausgeber noch die Verwahrstelle noch deren Mitarbeiter.
18.HAFTUNG DES UNTERNEHMENS UND DER VERWAHRSTELLE.
Weder die Verwahrstelle noch die Gesellschaft noch ihre jeweiligen Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen haften gegenüber einem Eigentümer oder wirtschaftlichen Eigentümer einer Quittung, wenn aufgrund einer Bestimmung von (a) einem gegenwärtigen oder künftigen Gesetz oder einer Verordnung der Vereinigten Staaten die russische Föderation oder eines anderen Landes oder einer anderen Regierungs- oder Regulierungsbehörde oder Börse oder aufgrund einer Handlung Gottes oder des Krieges oder anderer Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, oder (b) nur im Falle des Verwahrers, (i) jede Handlung oder Unterlassung des Unternehmens oder seiner Vertreter, einschließlich des russischen Aktienregisters, oder ihrer jeweiligen Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen,
- Kurzum, es haftet niemand für irgendetwas. Weder der ADR-Ausgeber noch die Verwahrstelle noch deren Mitarbeiter.
Kritische Beurteilung:
1. Geordnete Marktverhältnisse
Der ADR-Vertrag regelt bei funktionierenden Marktverhältnissen die Einhaltung des ADR-Vertrages
(Tauschverhältnis, theoretische Aktienunterlegung).
2. Gestörte Marktverhältnisse
Der ADR-Vertrag regelt bei gestörten Marktverhältnissen mit Zwangsumtausch nicht wie ggf. bei einer Unterdeckung von Aktien aus einer möglichen Vorabgenehmigung bzw. dem Ausgleich aus Leihegeschäften zu verfahren ist.
Der ADR Vertrag steht für ein "Tauschversprechen" einer festen Anzahl von Aktien im Verhältnis zu den ausgegebenen ADR.
1. Geordnete Marktverhältnisse
Der ADR-Vertrag regelt bei funktionierenden Marktverhältnissen die Einhaltung des ADR-Vertrages
(Tauschverhältnis, theoretische Aktienunterlegung).
2. Gestörte Marktverhältnisse
Der ADR-Vertrag regelt bei gestörten Marktverhältnissen mit Zwangsumtausch nicht wie ggf. bei einer Unterdeckung von Aktien aus einer möglichen Vorabgenehmigung bzw. dem Ausgleich aus Leihegeschäften zu verfahren ist.
Der ADR Vertrag steht für ein "Tauschversprechen" einer festen Anzahl von Aktien im Verhältnis zu den ausgegebenen ADR.
Vertrags-Interpretation
Kann ein Vertrag mit einem festgelegten Tauschversprechen (ADRs in Aktien) bei dem sich eine Vertragspartner (ADR-Ausgeber) gleichzeitig eine mögliche Nichterfüllung (70% Aktien-Haltequote) und einen Haftungsausschluss genehmigen lässt, überhaupt rechtsgültig sein???
Kann ein Vertrag mit einem festgelegten Tauschversprechen (ADRs in Aktien) bei dem sich eine Vertragspartner (ADR-Ausgeber) gleichzeitig eine mögliche Nichterfüllung (70% Aktien-Haltequote) und einen Haftungsausschluss genehmigen lässt, überhaupt rechtsgültig sein???
Die vorstehende Interpretation beruht auf einer eigenen Meinung und stellt keine Rechts- oder möglicherweise Haftungsberatung aufgrund von evtl. Haftungsansprüchen dar.
Verfasser: Autor
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